Unversicherte Tätigkeit: Radfahrer verprügeln

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  • https://www.spiegel.de/karrier…2c-4424-8ba0-c0d0978d369a


    Also ich verstehe dieses Urteil nicht. Seit wann hat Individualverkehr vorrang vor ÖPNV? Ich meine - muss man sich als Busfahrer doch durchsetzen, wenn man 30 Leute fährt und vor Einem EINER die Straße allein besetzt.... Die Fahrbahn freizuprügeln dient doch der Pünktlichkeit des Busverkehrs.


    [Mein Posting enthält eine kleine Zukunftsvision - NOCH ist die Vorgehensweise offenbar keine geltende Rechtslage. Die Interpretation der Situation entspricht dem Standard aktueller Berichterstattung.]

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  • Das nächste mal wird der Busfahrer eben den Radfahrer mit seinem Bus zur Seite schieben. Zum Glück fahre ich kein Fahrrad. ;)


    Eigentlich wundert mich, dass da nicht auch gegen den Busfahrer entsprechend vorgegangen wird. Psychologisch betrachtet dürfte er doch nicht in der Lage sein einen Bus zu führen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Das nächste mal wird der Busfahrer eben den Radfahrer mit seinem Bus zur Seite schieben. Zum Glück fahre ich kein Fahrrad. ;)


    Eigentlich wundert mich, dass da nicht auch gegen den Busfahrer entsprechend vorgegangen wird. Psychologisch betrachtet dürfte er doch nicht in der Lage sein einen Bus zu führen.

    Das sind getrennte Verfahren. - Ich vermute aber, dass gegen beide wegen Körperverletzung ermittelt wird/wurde.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Psychologisch betrachtet dürfte er doch nicht in der Lage sein einen Bus zu führen.

    Heute ausbremsen . Morgen ......................

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Also im ganzen Betrachtet gibts zum Urteil keine EInwände, aber zu einer Ausführung habe ich so meine Bedenken:


    "Die nachfolgende tätliche Auseinandersetzung sei nicht versichert gewesen. Das gelte inhaltlich, aber auch räumlich: Der Fahrer hatte seinen Arbeitsort ja verlassen."


    Es kann doch nocht nur der Versicherte Arbeitsplatz sein, wenn sich der Busfahrer nur innerhalb des Busses aufhält. Er hat doch auch z.B. eine Abfahrtskontrolle zu machen, oder selbst wenn er der netten Oma in den Bus Hilft die vielleicht etwas langsam ist, dann hat er doch auch hier die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Passagieren würde ich behaupten. Und da muss er u.U. auch den Bus verlassen.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • aber zu einer Ausführung habe ich so meine Bedenken:

    Ich nicht. Die von Dir aufgeführten Beispiele können zu einer arbeitsvertraglich abgedeckten Nebenpflicht gehören, so wie z.B. auch der Kontrollgang um den Bus herum, somit versichert. Den Vorfall mit der Schlägerei halte ich aber für eine privatwirtschaftliche Tätigkeit und somit ist dies nicht im Bereich der versicherten Tätigkeit. Würde ein Passagier dem Busfahrer im Bus eine auf die Mütze geben, wäre es wiederum versichert. Es kommt hier immer auf die spezielle Situation an und stellt dann eine Einzelfallentscheidung dar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS anscheinend hab ich mich Falsch ausgedrückt. Soweit bin ich voll und ganz bei Dir. Aber Ich meine damit das der Text und eventuell das Urteil (dies kenne ich im Wortlaut aber nicht) sich so lesen, das wenn er aus dem Bus aussteigt er seinen Arbeitsplatz, hier Arbeitsort definiert, verlässt und "generell" nicht mehr Versichert ist.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Man kennt das doch aus diversen Presseberichten und auch Gerichtsurteilen, da werden nicht immer alle Randbedingungen im Detail aufgelistet. Ich gehe davon aus, dass die Richter festgestellt haben, dass der Fahrer mit Verlassen des Busses seine privatwirtschaftliche Tätigkeit begonnen hat und somit dann kein Versicherungsschutz über die Unfallkasse besteht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich fahre mit dem Rad und beobachte leider selbst immer wieder Vorfälle, bei denen sich die Kontrahenten entladen und vielleicht andere Probleme ausleben. Wutschäumende Busfahrer, die andere Leute mit ihrem großen Fahrzeug jagen kommen vor.

    Der Spezialfall hier ist wohl auch eher untypisch; hoffe ich jedenfalls.


    Ich bleibe mit meinem Rad immer hinter einem Bus, wirklich mittig unter seinem Heckfenster, womit die typischen Abbiegeunfälle nicht vorkommen.

    Als mich neulich ein Busfahrer an einer Haltestelle glatt hat stehen lassen, habe ich ihn nicht direkt angegriffen, sondern ruhig, aber mit deutlichen Worten das Verkehrsunternehmen angeschrieben. Es kam eine Entschuldigung und alles war gut. Man kann sich auch beherrschen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Die Diskussion geht meiner Meinung nach in die falsche Richtung.


    Er bat den Radfahrer kurz auszusteigen damit eine Frau mit Kinderwagen rein kann. Dann fuhr er weg. Der Fahrradfahrer muss mMn einen Fahrschein gehabt haben. Somit hat der Busfahrer unzulässig den "Fahrauftrag" beendet. Schon dafür müsste er arbeitsrechtlich angemahnt werden.


    Beide trafen sich auf dem Fahrweg noch mehrfach. Der Busfahrer hätte mit dem Fahrradfahrer "noch was zu klären". Wie hat er bei dieser Kommunikation weiterhin den Fokus auf seiner Tätigkeit "den Bus zu fahren" gehabt. Er wird doch für das "Gespräch" anteilig seine Geschwindigkeit dem Radfahrer angepasst haben müssen. Nächster arbeitsrechtlicher Verstoß zwecks Einhaltung Fahrplan und Fahrauftrag gegenüber aller anderen Fahrgäste.


    Bei dem wiederholten Kontakt wird wohl auch das Thema Beleidigung mit in der Luft hängen.


    Dann ein fliegender Pflasterstein - tätlicher Angriff. Hatte der Radfahrer zu dem Zeitpunkt keinen Helm auf, könnte das schon in Richtung versuchte Tötung gehen.


    Also für mich hat der Busfahrer keinerlei Tauglichkeit für das Führen irgendeines Fahrzeuges. Er muss zivilrechtlich belangt werden und eine psychologische Betreuung ist hier auch unumgänglich.


    Es kommt noch dahin, das irgendwann einer einen anderen wegen solchen "Arschlochaktionen" in den Kopf schießt und das meine ich (leider) wörtlich.


    Die ganze Sache erinnert mich gerade an einen BL der einen MA eines NU vom Gerüst schmeißen wollte, weil diese sich in die Haare bekommen haben. *kopfschütteln*

  • Die Diskussion geht meiner Meinung nach in die falsche Richtung.


    Er bat den Radfahrer kurz auszusteigen damit eine Frau mit Kinderwagen rein kann. Dann fuhr er weg. Der Fahrradfahrer muss mMn einen Fahrschein gehabt haben. Somit hat der Busfahrer unzulässig den "Fahrauftrag" beendet. Schon dafür müsste er arbeitsrechtlich angemahnt werden.

    Stimmt so nicht, jedenfalls nicht pauschal. Hier ist ein Blick in die jeweiligen Beförderungsbedingungen zu werfen:


    Willkürliches Beispiel: https://h-bahn.info/wp-content/uploads/2019/09/H-Bahn_BB.pdf


    (9.2) Fahrradmitnahme

    <...>

    2. Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrern.

    <...>

    5. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht.

    6. <...> Ein Anspruch auf Fahrradbeförderung besteht nicht.


    So (oder ähnlich) dürfte es in allen Beförderungsbedingungen enthalten sein


    Aus 2. kann man die Pflicht zum Verlassen des Fahrzeugs ableiten. Aber das muß vernünftig kommuniziert werden, nicht "können Sie mal kurz..., damit die Frau..."! So ausgedrückt impliziert nämlich die Fortsetzung der Fahrt.


    " Entschuldigung, würden Sie bitte den Bus verlassen, damit ... Kinderwagen...bla...

    Das steht so in den Beförderungsbedingungen...bla...

    Ihr Fahrschein behält selbstverständlich die Gültigkeit, weil nicht Ihr verschulden...bla..."

    Wäre mit Sicherheit auch nicht doll aufgenommen worden, hat aber einen ganz anderen Klang als einfach stehengelassen zu werden.


    Was man auch nicht weiß: Möglicherweise gibt es zu dem Vorfall eine Vorgeschichte, also noch vor der Eskalation, zwischen den beiden.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ...Was man auch nicht weiß: Möglicherweise gibt es zu dem Vorfall eine Vorgeschichte, also noch vor der Eskalation, zwischen den beiden.

    Der Fahrradfahrer ist Bus gefahren weil es geregnet hat und das Rad fahren so nicht mehr toll war. So zumindest die Einschätzung des Busfahrers im Zusammenhang mit "Na toll, jetzt stellt der den ganzen Zugangsbereich mit seinem Rad zu.


    Daher gibt es auch Radfahrer, die ihr Rad hochkant in der Tram/Bus transportieren. Nachteil: Sie sichern das Rad gegen umkippen, aber nicht ihren eigenen Stand.


    Und wie Du im Vorlauf beschrieben hast - ordnungsgemäße Kommunikation hätte Abhilfe geschaffen.


    Dein 2. kann aber auch anders ausgelegt werden. Einem Radfahrer kann der Zustieg verwehrt werden, wenn dieser Platz bereits durch Kinderwagen genutzt wird. Hier steht nicht, dass der Radfahrer, welcher bereits im Bus ist, Platz machen muss. Dann wohl eher 6.!

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  • Wir sind alles nur juristische Laien und die Rahmenbedingungen sind uns zudem unbekannt (Wetter, Vorgeschichte ...).

    Das Urteil bezieht sich ja nur auf die versicherte Tätigkeit, mehr Informationen haben wir nicht.
    Wir unterhalten und hier aber über Zivilrecht (Beförderung) bzw. Strafrecht (Körperverletzung).


    Da kümmern sich Fachleute drum. Wir kennen sie als Richter und Staats-/Anwälte.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo,


    das ganze erinnert mich irgendwie an das "Entstehungsmodell" eines Unfalls oder Erkrankung.

    Der Busfahrer könnte aus "möglichen außerberuflichen Einflüssen" (unzufriedene Frau oder Mann zuhause) etwas aggressiver als sonst gewesen sein...durch die "begünstigende Bedingung" (Regen) fährt der Radfahrer (genervt wegen Regen) mit dem Bus und eine Frau mit Kinderwagen will wegen des Regens auch noch einsteigen...;) der Regen muss der Grund allen Übels sein^^

  • Die Beförderungsbedingungen sind ein Schuh.


    Der Radfahrer hatte offenbar den Eindruck, weiter mitgenommen zu werden. Das ist gescheitert.


    Möglich, dass böse Worte gefallen sind. Eventuell hatte das Rad sogar ein Ticket.


    Was danach geschah, wurde vom Busfahrer und seinem strafbar miesen Anwalt (?) ins SGB VII getragen - wo der Vorfall natürlich nichts zu suchen hatte.


    Der Rest wird nicht vorm Sozialgericht geklärt - wird aber wohl geklärt.


    Kleine Bemerkung noch: ich habe die Nachricht u.a. so ironisch/sarkastisch kommentiert, weil ich den Vorfall aus SGB VII-Sicht für eine Schildbürgeraktion halte. Gesehen, gelacht, F8 :Lach:


    Nicht ernstnehmen bitte!

  • wurde vom Busfahrer und seinem strafbar miesen Anwalt (?) ins SGB VII getragen

    Ich kann da den Busfahrer und seinen Anwalt durchaus verstehen, möglicherweise ein erster Schritt zu einer BG Rente.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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