Mann will Betonmischer reinigen - und kommt dabei ums Leben

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  • Tragischer Unfall nahe Nürnberg: Mann will Betonmischer reinigen - und kommt dabei ums Leben

    Tödlicher Unfall in Herzogenaurach nahe Nürnberg: In Mittelfranken starb ein Mann beim Versuch, einen Betonmischer zu reinigen. Rettungsversuche scheiterten.

    Herzogenaurach/Nürnberg - In einem Gewerbegebiet in Mittelfranken starb ein Mann am Montagabend in einer Betonmischmaschine. Auf dem Gelände in Herzogenaurach, etwa 25 Kilometer von Nürnberg* entfernt, kletterte der 44-Jährige laut dpa-Informationen in das Gerät, um es sauberzumachen. Beim Reinigen setzte sich gegen 17 Uhr dabei die Mischmaschine in Gang - während der Mann noch darin war.

    Obwohl sofort der Notarzt alarmiert wurde, war der Mann bereits gestorben, als die Rettungskräfte* eintrafen. Nach der Befreiung aus der Maschine konnten die Sanitäter lediglich den Tod des Mannes feststellen.


    Die Polizei* ermittelt nun, wie sich der Betriebsunfall genau zugetragen haben könnte. Bisher gehen die Beamten jedoch nicht von Fremdverschulden aus. Wahrscheinlich lag es an der falschen Bedienung des Geräts, vermutet die Polizei.



    https://www.merkur.de/bayern/n…-notarzt-zr-90487089.html

    04.05.2021 11:46




    Alter Falter...

    So. Jetzt bin ich gespannt wer das in seiner Gefährdungsbeurteilung hat....


    WIESO?!?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Wir haben auch keinen Betonmischer, aber Maschinen in die man rein klettern kann gibt es ja fast überall und wenn dann einer anschaltet?


    Da muss ich doch mal schauen ob so etwas auch bei uns passieren könnte!


    Auf jeden Fall nicht schön!

    VG

    André

  • So. Jetzt bin ich gespannt wer das in seiner Gefährdungsbeurteilung hat....

    Du kannst nicht alles in deiner Gefährdungsbeurteilung haben .....geht einfach nicht

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • und wenn dann einer anschaltet?

    So. Jetzt bin ich gespannt wer das in seiner Gefährdungsbeurteilung hat....


    Bei begehbaren Maschinen mit beweglichen Teilen muss man das in seiner GB haben. Es gibt schließlich noch andere Betriebszustände als "Normalbetrieb"


    Außerdem: bei "Lock Out- Tag Out" kann keiner anschalten, weil der Schalter abgeschlossen ist.......

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  • ;oin,

    Du kannst nicht alles in deiner Gefährdungsbeurteilung haben .....geht einfach nicht

    eine simple Weisheit, die aber oftmals von jungen Gewerbeaufsichtsbeamten ("frisch von der Uni, noch nie in einem Betrieb gearbeitet") gelegentlich nicht verstanden wird.

    Ich habe nach zwei Unfällen auch die Frage bzw. den Vorwurf gehört "warum hatten Sie solch einen Fall nicht in der GefB berücksichtigt?".

    In beiden Fällen habe ich ein bisserl rotzig geantwortet:

    "Man kann nicht an jedes Szenario denken, insbesondere dann nicht, wenn Vorsatz berücksichtigt werden soll;

    man kann nichts idiotensicher machen, denn Idioten sind einfach zu erfinderisch;

    hinterher schlauer sein - das ist exakte Wissenschaft."


    In beiden Fällen kam dann glücklicherweise keine weitergehende, nutzlose Diskussion ... :whistling:


    Um jedoch noch eine Antwort zum Betonmischer zu geben: die Notwendigkeit von "Sichern gegen unbefugtes Einschalten" muss sich in der GefB finden ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • aber Maschinen in die man rein klettern kann gibt es ja fast überall und wenn dann einer anschaltet?

    Na, da gibt es doch dann auch ein gängiges Verfahren, welches praxisbewährt ist.

    Außerdem: bei "Lock Out- Tag Out" kann keiner anschalten, weil der Schalter abgeschlossen ist.......

    Viele Hauptschalter solcher Maschinen sind sogar schon so ausgerüstet, dass ein einfaches Vorhängeschloss genügt um diese still zu setzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Du kannst nicht alles in deiner Gefährdungsbeurteilung haben .....geht einfach nicht

    Ja.

    Wir versuchen jeden Menschen zu schützen. Leider funktioniert das nicht immer.
    Und wenn ich dann durch Anlage gehe und ganz fürchterlich sauer werde wenn ein Reparaturschalter nicht abgeschlossen ist, dann sagen alle ich wäre gemein.
    Und dann stirbt irgendwann einer weil er die Anlage nicht gegen Wiedereinschalten gesichert hat. Wie erklärt man das den Angehörigen?;(

    CU WF

  • Wer einmal in die schockgeweiteten Augen eines Verunfallten gesehen hat, der denkt zukünftig an vieles. Besonders griffig werde ich,

    bei nicht eingesetztem Log out - Tag out.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Bei begehbaren Maschinen mit beweglichen Teilen muss man das in seiner GB haben. Es gibt schließlich noch andere Betriebszustände als "Normalbetrieb"


    Außerdem: bei "Lock Out- Tag Out" kann keiner anschalten, weil der Schalter abgeschlossen ist.......

    Das sehe ich auch so. Es muss bei begehbaren Maschinen eine GB erstellt werden.


    Bei uns ist das über die Arbeitsanweisungen "Lock Out - Tag Out" und "Arbeiten in engen Räumen" geregelt. Die Reinigungsarbeiten wären bei uns als "Einstieg" gewertet worden, welcher LOTO voraussetzt. Die Maschine wäre dann gegen unbeabsichtiges ingang setzen abgesichert.


    Ein sehr tragisches Ereigniss, dass ein weiteres unnötig "blutiges" Beispiel hervorbringt für "Halt STOP, mach das so nicht".

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  • LoTo wäre bei einem Betonmischer ganz leicht und auch kostenlos zu haben gewesen:

    Schlüssel vom Fahrzeug in die Hosentasche, fertig!

    Allerdings darf kein Nachschlüssel in Umlauf sein.

    Ich werde auch immer fuchsteufelswild wenn jemand LoTo nicht macht!


    Die Frage des Sauerstoffgehalts / Schadstoffe in einem Betonmischer wurde hoffentlich in der GB betrachtet, der Einsatz eines Sicherungspostens hoffe ich auch!

    Krieg ist Verbrechen!

  • Wir haben in diesem Jahr schon recht viele Ereignisse diskutiert....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Viele Hauptschalter solcher Maschinen sind sogar schon so ausgerüstet, dass ein einfaches Vorhängeschloss genügt um diese still zu setzen.

    LoTo wäre bei einem Betonmischer ganz leicht und auch kostenlos zu haben gewesen:

    Einfache Maßnahmen die das Leben retten.

    Bei begehbaren Maschinen mit beweglichen Teilen muss man das in seiner GB haben.

    Die Gefahr sollte zumindest eine Sifa erkennen

    Ich habe nach zwei Unfällen auch die Frage bzw. den Vorwurf gehört "warum hatten Sie solch einen Fall nicht in der GefB berücksichtigt?".

    In beiden Fällen habe ich ein bisserl rotzig geantwortet:

    "Man kann nicht an jedes Szenario denken, insbesondere dann nicht, wenn Vorsatz berücksichtigt werden soll;

    man kann nichts idiotensicher machen, denn Idioten sind einfach zu erfinderisch;

    hinterher schlauer sein - das ist exakte Wissenschaft."

    Jede Dummheit kann eine GFU nicht beschreiben

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.