Entwurf einer „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19"

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  • Wie bereits erwähnt, das fällt nicht weg, auch nicht die Abstandsvorgaben, somit meiner Meinung nach im gewerblichen Bereich fast nichts.

    nee, iss klar. ich hatte den Smilie vergessen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Bei uns in der Hauptverwaltung als auch in den Kliniken werden weiterhin alle getestet. Unsere Ärzte sind sich da in Ihren Aussagen einig, dass ein Genesener oder Geimpfter (m/w/d) durchaus Träger des Virus und somit Überträger dessen sein kann. Es gibt ja auch von Seiten der Virologen keine aussagekräftige Aussage. Also weiter wie bisher.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Unsere Ärzte sind sich da in Ihren Aussagen einig, dass ein Genesener oder Geimpfter (m/w/d) durchaus Träger des Virus und somit Überträger dessen sein kann.

    Dann dürfte den Ärzten auch klar sein, dass die Tests in der Regel am Anfang der Infektion nicht anschlagen, der Infizierte da aber selbst schon infektiös sein kann und somit Überträger.

    Dieses Wissen gehört auch in die Allgemeinbevölkerung getragen, denn viele lassen einen Test machen, da sie z.B. Großeltern besuchen wollen. Mit dem Test sehen sie sich als "nicht gefährlich" an, ein Trugschluss. Wenn man dann noch AHA+L nicht so streng sieht, man ist ja getestet, kann das erhebliche Auswirkungen haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dann dürfte den Ärzten auch klar sein, dass die Tests in der Regel am Anfang der Infektion nicht anschlagen, der Infizierte da aber selbst schon infektiös sein kann und somit Überträger.

    Dieses Wissen gehört auch in die Allgemeinbevölkerung getragen, denn viele lassen einen Test machen, da sie z.B. Großeltern besuchen wollen. Mit dem Test sehen sie sich als "nicht gefährlich" an, ein Trugschluss. Wenn man dann noch AHA+L nicht so streng sieht, man ist ja getestet, kann das erhebliche Auswirkungen haben.

    War mir auch neu.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • War mir auch neu.

    Wird auch fast nirgendwo entsprechend publiziert, man möchte ja testen. Wie ich bereits erwähnt hatte, vermute ich ähnliche Verstrickungen, wie bei den Masken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wird auch fast nirgendwo entsprechend publiziert, man möchte ja testen. Wie ich bereits erwähnt hatte, vermute ich ähnliche Verstrickungen, wie bei den Masken.

    Corona ist durchaus für einige eine sehr lukrative Einnahmequelle.

    Ich will hier einfach mal so einer Art Brainstorming machen was möglich ist.

    Wenn die Verordnung kommt wir es auch in den Betrieben schwierig werden die eingeführten Schutzmaßnahmen alle aufrecht zu erhalten

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die Aussage "ein Geimpfter kann dennoch ein Träger des Virus sein" , ist genau dies die Grundlage der geimpften / genesenen Mitarbeiter, die sich selbst aus der Maskenpflicht nehmen - da geimpft, aber alle "Anderen" weitertragen sollen.

    Ergo 2 Klassengesellschaft - aber irgendwo kann ich es nachvollziehen, auch wenn es eine "egoistische" Haltung ist.

  • Ich habe mal rumgefragt, wer eine Genesungsbestätigung hat. Keiner hatte ein solches Schreiben.

    D. h. ich muss das irgendwie nachweisen und nachbestätigen lassen, dass ich positiv war und jetzt genesen bin. Wer stellt diese Bescheinigung aus?

    Es bleibt weiter spannend und verwirrend.

    Wir haben über dieses Thema noch gar nicht gesprochen. Ich bin der Meinung, dass es doch gut ist, wie es imo ist. Ein großer Teil ist daheim, ein kleiner und unabdingbarer Teil in den Büros. Gut ist. Wenn dann alle bald geimpft sind, kommen alle wieder rein. Spannend wird es mit unseren Kunden.

    Hallo Mick, diese Bescheinigungen erhält ein Infizierter nach seiner Entlassung aus der Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt, vorausgesetzt er will diese.


    Viele Grüße,

    Stefan

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  • War mir auch neu.

    Wenn ich mich richtig erinnre hat Herr Drosten diese in einer seiner Podcast Folge angesprochen. So genau weiß ich es aber auch nicht mehr, man liest einfach soviel und weiß dann auch nicht mehr so genau wo es stand.

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  • nach seiner Entlassung aus der Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt

    Das handhabt allerdings jedes Gesundheitsamt auf seine Art. In der Regel reicht ein entsprechend alter postitiver PCR Nachweis aus um die überstandene Infektion nachzuweisen.

    In der Covid-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung kann man das schön nachlesen unter §2 ..."in Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt,"


    Der Verordnungsentwurf ist ja im ersten Beitrag zu diesem Themenstrang hinterlegt.


    Die Verordnung ist allerdings noch nicht in Kraft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.