ASR A 3.5 Raumtemperaturen - Änderung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Meine Frau und ich sind in der Nähe von BS aufgewachsen. In die andere Richtung konnten wir damals nicht.

    Wir sind uns da einig. BS und H sind furchtbare Städte. Von WOB wollen wir gar nicht erst anfangen......

    Aber jedem das seine

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • bei H gebe ich dir vollkommen Recht .... BS finde ich als Gast immer wieder sehr schön und angenehm

    Wir sind ca. 35 Jahre nicht mehr in BS gewesen. Nur dran vorbeigerauscht um zu den Eltern zu fahren.

    Vor ein paar Jahren war ich wieder einmal in WOB. Sehr grün aber auch viel Beton.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das kenne ich bisher nur von Brauereien.

    Ist doch bei euch als Grundnahrungsmittel eingestuft . Aber der Arbeitsschutz sagt :138: " zu gefährlich " VERBOTEN ^^

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ist doch bei euch als Grundnahrungsmittel eingestuft . Aber der Arbeitsschutz sagt :138: " zu gefährlich " VERBOTEN ^^

    Echt jetzt?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Ist doch bei euch als Grundnahrungsmittel eingestuft

    Ist in Bayern Bier ein Grundnahrungsmittel?

    Es ist das Land der Brauer und der Biertrinker. ... In Franken befinden sich die meisten Brauereien. In Bayern galt Bier bis vor Kurzem immer noch als das "flüssige Brot", also als Grundnahrungsmittel. Das äußerte sich z.B. darin, dass in den Kantinen der Firmen ganz sebstverständlich Bier zum Essen getrunken wurde

    Aber der Arbeitsschutz sagt :138: " zu gefährlich " VERBOTEN ^^

    Ja das hat sich etwas geändert ....wie gesagt ist gibt noch Brauereien da wird ......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Aber der Arbeitsschutz sagt :138: " zu gefährlich " VERBOTEN ^^

    Wo steht das bitte? Mir ist keine DGUV-Vorschrift bekannt, die den Alkoholkonsum untersagt.


    § 15, Absatz 2 DGUV Vorschrift 1 besagt: "Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können."
    und ergänzt in Absatz 3: "Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten."

    Wenn Alkoholverbote am Arbeitsplatz ausgesprochen sind, so fällt das

    • unter die Vertragsfreiheit (Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag)
    • unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Soweit die rechtliche Basis.

    Nur die DGUV Vorschrift 1 zugrunde gelegt, ist es OK, schnapsgefüllte Pralinen zu verschnabulieren, bei einem Alkoholverbot am Arbeitsplatz kann dieses schon (mindestens) Abmahnungsbewehrt sein.
    Soweit meine laienhafte Einschätzung.

    Wenn Alkohol konsumiert wurde, es zu einem Unfall kommt und die Alkoholisierung bemerkt/festgestellt wird, wird sich die BG/UK, wie z.B. die KFZ-Haftpflicht auch, dagegen wehren, für den Unfall zahlen zu müssen. Damit tritt dann faktisch eine Beweislastumkehr ein: Es muß nicht die Schuld bewiesen werden, sondern man muss beweisen, das man eben keinen "Pegel" erreicht hat, durch den man sich selbst oder andere gefährdete.

    Das dürfte schwer sein, womit man nur wieder auf die DGUV Vorschrift 0 bzw. GMV verweisen kann.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Meiner Meinung nach haben sie sich mit der ersten Änderung ein wenig selbst ins Knie geschossen, da das Verstehen des Punktes durch die Änderung erschwert wurde. Die 2. Änderung find ich aber gut.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Moin,

    ich muss das Thema nochmals nach oben holen. Die Vorgaben der ASR sind klar, die Maßnahmen auch. Wie sieht es mit der Messung aus? Macht das tatsächlich jemand so, wie es in der ASR 3.5 beschrieben wird? Wir haben über zwanzig Liegenschaften, in denen Beschäftigte von uns dauerhaft tätig sind.

    Das Gebäude, in dem ich sitze, hat sechs Stockwerke, was einen Temperaturunterschied von 1° bis 1,5° im Sommer pro Stockwerk ausmacht. Wenn ich jetzt meiner SiFa sage, dass sie gemäß der ASR 3.5 messen soll, macht der den ganzen Tag nichts anderes.

    Wir messen eigentlich immer nur an einer Liegenschaft, sofern nicht jemand um Hilfe ruft und eine Messung möchte. Reißen wir dort die Werte, gelten alle notwendigen Maßnahmen für alle, d.h. dann steht auch Mineralwasser in einem Gebäude, dass vielleicht nur 24°C Raumnlufttemperatur hat. Stündlich messen wir nicht.

    Ich warte ja nicht ab, bis das Thermometer von 25,5°C auf 26,1°C springt und fange dann mit den Maßnahmen an. Für mich ist diese Regelung relativ weltfremd, es sei denn, ich messe an fest definierten Punkten mit stationären Geräten, um eine dauerhafte Überwachung der Temperatur zu gewährleisten.

    Vielleicht hat ja einer der Foristen eine clevere Idee entwickelt, um diesen Knoten zu entwirren. In der Regel stellt sich diese Thematik nciht, da wir frühzeitig reagieren, aber jetzt haben wir gerade die Diskussion, dass es um die 30°C-Grenze in Räumlichkeiten geht und wir dort regelmäßig messen sollen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,

    ich bin da momentan Fan davon, Datenlogger für Temperatur (besser Temperatur und Luftfeuchtigkeit) an repräsentativen Stellen für eine Arbeitsschicht / einen Arbeitstag anzubringen, auszulesen und an der nächsten Stelle anzubringen.

    Die Geräte machen die "Messarbeit" alleine und liefern brauchbare Ergebnisse.

    schöne Grüße

  • ANZEIGE
  • Wir messen auch mit Datenloggern. Dabei sollte auch ein Logger die Außentemperatur messen, damit man die Werte sinnvoll abgleichen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Habe ebenfalls Datenlogger im Einsatz, stündliche Messwertaufnahme. Die sind derzeit alle in exponierten Dachgeschoss-Büros platziert, da dort die 35°C-Marke Thema ist. Laufen über die gesamte Hitzeperiode.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hallo Zusammen,

    wie soll das eigentlich mit der 35°C-Marke gehandhabt werden bei den aktuellen (gerade zum Glück wieder kühler) Außentemperaturen von 35°C und drüber?

    Beispiel Kita: Angenommen dort werden schon alle Maßnahmen laut ASR für unter 35°C durchgeführt. Die Kita ist auch baulich gut aufgestellt (Isolation, Verschattung etc) aber keine Klimaanlage. Irgendwann steigt die Temperatur auf über 35°C. Betrieb einstellen geht schlecht, Maßnahmen für Hitzearbeit sind ebenfalls kaum möglich. Klimaanlage einbauen dauert vermutlich Jahre, wenn überhaupt politisch gewünscht. Was macht ihr in solchen Fällen?

    Zur Messung: Ich würde das pragmatisch sehen. Wenn man die Messtrategie nach ASR nicht befolgt, einfach eine Messunsicherheit von 1-2° einfügen und gut. Dann gibts vlt. Mineralwasser schon etwas früher, davon wirdaber auch kein AG arm.

    VG, Kai

  • Hi,

    bezüglich Kita mehrfach live erlebt: wenn es im Raum zu heiß wird, dann dürfen die Kinder den Raum nicht mehr betreten (ggf. auch in Form der Nutzungsuntersagung durch zuständige Behörde) und wenn es keine alternativen Möglichkeiten bzw. Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder gibt, wird die Kita von den aufsichtsführenden Stellen / zuständigen Behörden zwangsgeschlossen, solange es zu heiß ist. Hier geht Betrieb einstellen meiner bisherigen Erfahrung nach am Schnellsten und ohne Diskussion (da lassen sich die zuständigen Behördenvertreter auf keine Diskussion ein ;).

    schöne Grüße

  • ANZEIGE
  • Angenommen dort werden schon alle Maßnahmen laut ASR für unter 35°C durchgeführt. Die Kita ist auch baulich gut aufgestellt (Isolation, Verschattung etc) aber keine Klimaanlage. Irgendwann steigt die Temperatur auf über 35°C.

    Moin,

    • baulich gut aufgestellt
    • alle Maßnahmen durchgeführt
    • trotzdem über 35°C

    Diesen Fall kann es nicht geben, wenn alle drei Punkte zutreffend sind. :/

    Es sei denn, wir reden über die Kita "Death Valley". 8o

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    ok, ich gebe zu es ist ein wenig hypotetisch da ich aktuell nicht ganz genau weiß welche Maßnahmen getroffen wurden auch nicht selbst nachgemessen habe...

    Aber bei mehreren Tage in Folge über 36°C und kaum Nachabkühlung, kann das schon vorkommen, dass in den Räumem mehr als 35°C sind. Wasserschleier wird man wohl kaum installieren... Den Betrieb einstellen, wie von MrH genannt (danke für die Info, dass das praktiziert wird), ist vermutlich die einzige Option. Das wird nur dem Fachbereich und erst recht nicht den Eltern gefallen... Nur Wasser bereitstellen und den Einrichtungen sagen, die sollen morgen Lüften reicht da ja nicht mehr.

    VG, Kai

  • Moin Kai,

    wenn die von Dir benannten Punkte Realität sind, ist es physikalisch nicht möglich, dass in den Räumen über 35°C herrschen. Wir haben gerade in einer Kita gemessen, weil sich die Beschäftigten beklagt haben. Passivhausbauweise mit raumlufttechnischer Anlage. Temperaturen waren in Ordnung, bis auf einige temporäre Spitzen.

    Kita-Leitung "Ich mache dann zwischendurch immer mal wieder richtig Durchzug"

    *IroAN* Eine grandiose Idee bei 36°C Außentemperaturen. *IroAus*

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.