Neuer Artikel zum Urteil zur Verantwortung von Sicherheitsbeauftragten

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  • Es geht um den Gabelstapler-Unfall in Ilsfeld wo es zu einer Verurteilung des Gabelstaplerfahrers, des Geschäftsführers und des Sicherheitsbeauftragten wegen fahrlässiger Tötung kam.


    Verantwortung von Sicherheitsbeauftragten (sifa-sibe.de)


    Wurde damals hier auch schon diskutiert


    Komisches Urteil - Seite 2 - Arbeitsunfälle und Beinahunfälle - SIFABOARD


    Alte römische Binsenweisheit „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“



    Wenn das meine SiBe lesen :huh:

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Guten Morgen,


    Verstehe ich den Text richtig, das hier das Gericht die Begrifflichkeiten SiBe und SiFa sowie deren Unterscheidungen, Funktionen, Recht und Pflichten komplett falsch interpretiert hat?

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Guten Morgen.


    Ich lese das so.

    Das Gericht hat die Verantwortung der SIBE komplett falsch interpretiert, liegt evtl. auch an der Bezeichnung. Wie oft höre ich das ich nicht als SIFA sondern als Sicherheitsbeauftragter bezeichnet werde.


    Auch die Tatsache das der Mitarbeiter Schichtführer war spielt sicher mit rein, in dieser Position ist er ja verantwortlich.


    VG Andrè

    VG

    André

  • Moin,


    das Problem mit den Begriffen kenne ich auch! Die meisten Führungskräfte kennen den Unterschied zwischen SiBe und Sifa nicht.

    Es wurde auch schon mal gesagt das der Sibe der Vorgesetzte der SiFa sei!


    Auch beim Jobcenter ist die SiFa ein Wachmann. Haben einige mir Bekannte so erlebt. Und was eine FaSi ist ist vielen auch nicht bekannt! Schade eigentich!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Und was eine FaSi ist ist vielen auch nicht bekannt!


    Zitat baua:


    Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, für die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" die Abkürzung "Sifa" zu verwenden. Obwohl der nicht abgekürzte offizielle Terminus "Fachkraft für Arbeitssicherheit" lautet, sollen die Abkürzungen "FASI" oder "Fasi" in diesem Zusammenhang keine Verwendung finden.


    Die Abkürzung FASI wird bereits für die "Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V." verwendet.

    Nähere Informationen über diese Organisation finden Sie hier: www.fasi.de


    Weiterführende Informationen finden Sie auch unter: www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschr_regeln/documents/faq_vorschr_2.pdf


    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Unfassbar...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • Guten Morgen,


    zur Gerichtsbarkeit habe ich im Studium folgendes gelernt: "Merken Sie sich: das Gericht in Deutschland urteilt in erster Instanz schnell und in zweiter Instand richtig." Uns wurde damals mit auf den Weg gegeben, Urteilen von Erstinstanzen gar keine Beachtung zu schenken und immer die höheren Instanzen abzuwarten. Die Erstinstanzen sind oftmals überlastet und haben zu oft gar nicht die Zeit, sich ordentlich mit den Fällen und allen zugehörigen Gesetzen zu beschäftigen. Insofern ist es nichts ungewöhnliches, dass erstinstanzliche Urteile oft wieder kassiert und geändert werden in den nachfolgenden Instanzen.

    Im Hinblick auf die falsche Auslegung des Regelwerks ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass in nächster Instanz ein anderes Urteil gefällt würde, da der Sicherheitsbeauftragte nun mal keine Verantwortung und keine Weisungsbefugnis hat.


    Im Hinblick auf seine Stellung als Schichtleiter ist er als zuständige Führungskraft mit in der Verantwortung. Insofern kann ich mir auch vorstellen, dass keine Revision eingelegt wird, da die nächsten Instanzen ein schlechteres Urteil für ihn erwarten lassen bei korrekter Betrachtung der Rechtslage.


    schöne Grüße

  • Ja, das Gericht hat nicht verstanden was der Unterschied zwischen Sifa und Sibe ist. Und die Verurteilung wurde an der Position der SiBe festgemacht. Daher stimmt zwar das Argument mit der FK-Funktion als Schichtleiter. Wurde aber seitens des Gerichts nicht berücksichtigt - somit falsch bewertet. In seiner FK Funktion hätte man ihm bestimmt Unterlassung trotz Kenntnis vorwerfen können.


    Daher haben FKs auch nie Sifa zu sein - mMn


    Meines Erachtens hat aber auch die Rechtsverteidigung schwach dagestanden, wenn man freiwillig, dass Berufungsrecht am Strafmaß festmacht, kommt das fast schon einem Schuldgeständnis gleich. Die Berufung hätte meiner Ansicht nach, aufgrund des Falschverständnis der Richter, Erfolg gehabt. Durch fehlende Fachkenntnis wurde falsch entschieden.


    Aber wie immer "Hätte, hätte - Fahrradkette"

  • Der SiBe hatte wohl einen schlechten Anwalt, der die Begrifflichkeiten auch nicht so recht verstanden hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • wenn die das Urteil so annehmen..

    die können das Urteil als solches nicht mehr anfechten, denn die Revision wurde nur auf das Strafmaß gestellt.

    Dürfte aber auch daran liegen dass der SiBe ja in Personalunion auch Fuhrungsfunktion hatte.

    Ich habe trotzdem das Gefühl, er hatte da den falschen Anwalt. Also die Wahl meines Anwalts wäre da recht eindeutig, auch wenn der ein wenig mehr kosten dürfte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich weiß von den unterschiedlichen BG'en, die wir bei uns im Haus nutzen, dass die keine Führungskräfte als SiBes ausbilden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • dass die keine Führungskräfte als SiBes ausbilden.

    Das ist ja auch durchaus korrekt, denn die SiBe sollte ja die Führungskräfte beratend unterstützen, trotzdem kommt es oft vor, dass Führungskräfte auch als SiBe bestellt werden und nicht immer ist der BG bekannt, welche Funktion der/die angehende SiBe hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das ist ja auch durchaus korrekt, denn die SiBe sollte ja die Führungskräfte beratend unterstützen, trotzdem kommt es oft vor, dass Führungskräfte auch als SiBe bestellt werden und nicht immer ist der BG bekannt, welche Funktion der/die angehende SiBe hat.

    Dann wurde bei der Funktion im Antrag gelogen.



    Oder vorher schon SiBe und dann befördert?!

    Dann muss ich mein Amt ablegen.



    Dann hat der Arbeitgeber wieder sein Problem und keine SiBe's. Ergo, wird belogen und betrogen.

    Ich denke, der Typ hat Glück gehabt, dass nicht umgekehrt argumentiert wurde. Als FK und SiBe hat er wider besseren Wissens gehandelt oder nicht gehandelt.

    Doppelt dumm.

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    Gruß Mick

  • Dann wurde bei der Funktion im Antrag gelogen.

    Das alte Thema "SiBe und Führungskraft" ... ich habe es mit Sicherheit schon irgendwo geschrieben:

    bei einem Unternehmen mit gerade mal 20 Mitarbeitern ist oftmals kein weisungsloser Mitarbeiter dabei, der für diesen Posten geeignet ist.

    Was tun? Keinen SiBe ausbilden und bestellen oder jemanden beauftragen, der die Tätigkeit ausüben kann?


    Ich habe in einem Unternehmen lieber einen "vorgesetzte" SiBe als keinen.


    Aus pragmatischen Gründen bilde ich oftmals den SiBe an der Betriebsstätte aus; daher wird auch keine BG angeschwindelt :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • bei einem Unternehmen mit gerade mal 20 Mitarbeitern ist oftmals kein weisungsloser Mitarbeiter dabei,..

    Bei nun 73 Unternehmen in 13 Jahren war das immer realisierbar.

    Aus pragmatischen Gründen bilde ich oftmals den SiBe an der Betriebsstätte aus; daher wird auch keine BG angeschwindelt :whistling:

    Sagt ja keiner, dass Du das nicht darfst. Die BGs finden es doch aber zweckdienlich und ich sehe auch keinen Widerspruch sie dennoch über diese SiBe zu informieren. Eine Email an die zuständige TAB ist ja nicht so schwierig.

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  • Ich kenne das "Problem" auch und spreche es auch immer wieder an, wenn es um das unterweisen von Führungspersonal geht. Meistens sind es aber trotzdem Führungskräfte.

    Es gibt in vielen Betrieben eine Personalfluktuation, gerade heutzutage wo es bei uns in der Gegend zb. "Sport" ist sich die "Dreher" abzuwerben. Da kann es dann sein, dass wenn du einen Sibe ausbildest und bestellst dass er dann innerhalb von einem Jahr weg ist, und das Spiel von neuem losgeht.

    Deswegen holen sich einige auch Führungspersonal ran und bildne die aus. Da ist die Chance dass ide länger bleiben größer.


    Ich denke auch dass der Delinquent aufgrund seiner nicht erfüllten Führungsaufgabe verurteilt wurde; nicht aufgrund des Sibe.

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    Mike

  • Hallo,

    zur Gerichtsbarkeit habe ich im Studium folgendes gelernt: "Merken Sie sich: das Gericht in Deutschland urteilt in erster Instanz schnell und in zweiter Instand richtig." Uns wurde damals mit auf den Weg gegeben, Urteilen von Erstinstanzen gar keine Beachtung zu schenken und immer die höheren Instanzen abzuwarten.

    Ja, dazu müssen die Betroffenen aber auch die Ausdauer

    und ggfs. das notwendige Kleingeld haben. Man darf

    hier nie die Dauer verkennen und eventuelle Belastungen,

    die damit verbunden sind, bis man überhaupt vor

    Gericht letztlich landet. Nicht selten sind da die Betroffenen

    dann einfach froh, wenn sie dann damit abschließen

    können....

    Generell würde ich aber den schwarzen Peter nicht

    bei den Gerichten suchen, da macht man es sich deutlich

    zu einfach. Die Gerichte arbeiten mit dem was sie von

    beiden Seiten (Polizei/Staatsanwalt und Verteidigung bzw.

    Selbstverteidigung) serviert bekommt. Der Fehler beginnt

    hier dann meist bei der Polizei/Staatsanwaltschaft.


    Zumal man auf solche offensichtlichen Fehler schon vor

    der Anklageerhebung Einwirken kann. Schließlich kann

    man vor Zulassung der Anklage durch das Gericht, noch

    Rechtsmittel einlegen. So hätte man sowohl vor der

    Anklage, als auch im Verfahren selbst, auf die eindeutige

    Rechtslage hinweisen können. Macht man das halt nicht

    oder nicht ausreichend, muss man sich da ein Stückweit

    auch schon an die eigene Nase fassen.


    Wie sich sowas durch das Verfahren ziehen kann, hatte ich in

    einem Fall schon. Da ging es um die Herbeiführung einer

    Brandgefahr bei Elektroarbeiten in der Elektroanlage durch

    den Hausmeister in einem Altenheim. Angeklagt war ein

    Bewohner (Elektromeister) wegen Übergriffen auf den Hausmeister

    aufgrund der Elektroarbeiten. Da hat die Polizei und dann die

    Staatsanwaltschaft mit breiter Brust die Rechtsauffassung vertreten,

    die Montage und Reparatur gehört fest zum Berufsbild von

    einem Hausmeister...auf die Einwürfe vom Bewohner hat man nicht

    reagiert, auch nicht beim örtlichen Bauamt. Die fand das auch in

    Ordnung, wenn der Hausmeister munter Leitungen zieht und

    anschließt.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010