Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Abständen / Bewegungsräumen:
Bewegungsräume gelten ja laut ASR A1.2 für Arbeitsräume.
Ich würde eine Arbeitsbühne jetzt auch mal als Arbeitsraum sehen, oder?
Dort ist pro Mitarbeiter ein Bewegungsraum eine Fläche von 1x1 Meter aber mindestens 1,5 m² vorgesehen.
damit ist meiner Meinung nach ein Abstand vom 60 cm zwischen Ansatzbehälter und Scherenhubtisch (für das feste Schüttgut (Sackware) nicht ausreichend, oder wie seht Ihr das?
Abgesehen davon wäre der Abstand als Gang zum Arbeitsplatz oder Fluchtweg auch viel zu gering. Aber die Bühne endet dort, der "Weg" endet dort auch.
Gruß
ADR-User