Abstände / Bewegungsraum

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  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zu Abständen / Bewegungsräumen:


    Bewegungsräume gelten ja laut ASR A1.2 für Arbeitsräume.

    Ich würde eine Arbeitsbühne jetzt auch mal als Arbeitsraum sehen, oder?


    Dort ist pro Mitarbeiter ein Bewegungsraum eine Fläche von 1x1 Meter aber mindestens 1,5 m² vorgesehen.

    damit ist meiner Meinung nach ein Abstand vom 60 cm zwischen Ansatzbehälter und Scherenhubtisch (für das feste Schüttgut (Sackware) nicht ausreichend, oder wie seht Ihr das?


    Abgesehen davon wäre der Abstand als Gang zum Arbeitsplatz oder Fluchtweg auch viel zu gering. Aber die Bühne endet dort, der "Weg" endet dort auch.


    Gruß

    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Ich würde eine Arbeitsbühne jetzt auch mal als Arbeitsraum sehen, oder?

    Hi,

    nö - ist ein Arbeitsplatz. Siehe AbrStättV definition Arbeitsraum:ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung / § 2 Begriffsbestimmungen (3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.GrußPeter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint: