Durchschubsicherung an Regalen

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  • Hallo Mike,

    suchst du evtl. das hier:

    DGUV Information 208-061

    4.2.4 Sicherungen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut

    4.2.4.1 Die nicht für die Be- und Entladung vorgesehenen Seiten von Regalen

    müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut gesichert sein.

    Die Dimensionierung der Sicherungen muss den Abmessungen und Lasten

    der Ladeeinheiten bzw. des Lagerguts entsprechen.

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  • Hallo Mike,

    suchst du evtl. das hier:

    Jein...

    ich hatte was ganz expliztites zu Verkehrswegen im Kopf. Aber egal. Das nehm ich, und biege es mir zurecht.. ;)

    Danke

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Moin Mike.

    Es gab mal eine alte ASR, die Du vielleicht in Erinnerung hast.

    Heute könntest Du die ASR A1.8 heranziehen:

    4.1 (6)

    "Beschäftigte müssen auf Verkehrswegen vor Gefährdungen durch Absturz oder durch

    herabfallende Gegenstände, umstürzende Lasten oder Fahrzeuge und Transportmittel durch

    geeignete Maßnahmen geschützt sein (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und

    herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • GENAU! Das wars.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Guten Tag Zusammen,

    ich möchte mich mal in diesen Thread einklinken, weil wir eine Regalprüfung hatten, bei der nach 13 Jahren ein angeblich konstruktiver Mangel bei der Aufstellung einer Regalanlage (SSI Schäfer) aufgepoppt ist.

    Konkret geht es um die Durchschubsicherungen in der Ebene Null - also am Boden. Bei den hinteren oder inneren (die Regale stehen Rücken an Rücken) Stützen der Regalanlage (auf 5000 m²), sind die Grundplatten nur mit einer Schraube am Boden befestigt. An diesen hinteren Stützen wurden im Bodenbereich zusätzlich auch noch Durchschubsicherungen montiert (fest verschraubt).

    Da die Durchschubsicherungen, wie vermutlich in jedem Betrieb, aber als Anschlag verwendet wurden, sind die Kräfte, welche auf die Durchschubsicherungen bei jedem Kontakt einwirken auf den hinteren (inneren) Ständer übertragen worden, was nach so vielen Jahren für eine leichte Verdrehung der Stütze gesorgt hat - eben weil diese nur mit einer Schraube in den Boden geschraubt wurde.

    Nun sollen alle Durchschubsicherungen im Bodenbereich von dem Ständerwerk entfernt werden und statt dessen sollen Holzbalken auf den Boden aufgedübelt werden.

    Sind Durchschubsicherungen im Bodenbereich nicht eigentlich völlig unnötig? Im schlimmsten Fall würde eine auf der gegenüber liegenden Seite eingelagerte Palette ein Stück aus dem Regal geschoben werden.

    Da bei uns aber die Gänge zwischen den Regalen so eng sind (Gerade noch Normkonform) muss die Palette beim Mitgänger Flurförderfahrzeug (wir haben keine Aufsitzstapler), bis an den Gabelbaum aufgenommen werden um diese in den Regalbereich einlagern zu können.

    Schiebt man dann die Palette in das Regal ein, ist die natürliche Begrenzung der Kontakt zwischen Gabelbaum und Regaltraverse. Ein durchschieben der gegenüberliegenden Palette wäre maximal um 2-5 cm möglich, was ich im Bodenbereich für unkritisch sehe.

    Wie seht ihr diese Situation? Gibt es normative Vorgaben für Durchschubsicherungen am Boden? Wären Holzbalken (das wären einige hundert) überhaupt eine zulässige Durchschubsicherung

    Vielen Dank für Eure Einschätzung und Rückmeldung.

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  • Moin,

    eine Befestigung mit zwei Schrauben der senkrechten Traversen (Stützen) ist sinnig. Damit hat man automatisch den Schutz gegen das Verdrehen. =ok.

    Meist wird auf dem Betonboden (?) immer etwas mehr gedrückt. Dieses bis an den Anschlag fahren gibt natürlich Kräfte auf die besagten Senkrechten ab. Hier kann im Extremfall das gefaltete Blech schon gezogen oder auch gestaucht werden. Gut? Eher nicht.

    Eine Durchschubsicherung, die ja in erster Linie gegen den Absturz von Gütern schützen könnte, macht da nicht 100% Sinn. Ein längeres Lagerteil kann so in den nächsten Regalgang hineinreichen. Der wäre dann besetzt. Rein Tragfähig lasse ich das weg. Ein Regal steht auf 4 oder 6 oder 8 oder .... Bodenfundamenten und hat eine Punktlast. Die dürfte größer sein wie eine Flächenlast des Faches Null.

    Eine Berührung des Staplers mit dem Regal soll nicht erfolgen um Verformungen zu vermeiden.

    Die Aufstellung und Abnahme des Regales baut auf den Herstellerangaben auf. Dieser verlangt in der Regel ein tragfäfiges Fundament und hat dafür auch seine Vorgaben.

    Alles andere ist nice-to-have. Kann man haben (wenn man will). Es sind Verbesserungen.

    Doch zurück.

    Eine Regalprüfung? Hmmmmh. Der Wissensstand des Prüfers ist nicht festgelegt. Die Berufsbezeichnung ist nicht festgelegt.

    Fakt ist: Das Regal ist ein Arbeitsgerät. Der Unternehmer prüft dieses oder läßt es prüfen. Dafür gibt es als Grundlage bspw. eine DIN. Alles wird dokumentiert, per GB und BA und per Unterweisung ergänzt. Fachlasten und Feldlasten sind sichtbar? Die Aufstellung erflgte gem. Aufbauanleitung? Es gibt einen Ecken-Ramm-Schutz? Das ist doch schon topp.

    Was wollt ihr mehr?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)