Guten Morgen zusammen.
In unsere Niederlassung wird eine Halle an ein Fremdfirma gemietet.
Um die Warensicherheit zu gewährleisten muss ich drei Brandschutztore "außer gefecht" setzen.
Die Wände und Tore sind alle F90. Theorätisch sind die Tore ein erweiterte "Wandstück". Meine Frage, kennt jemanden eine schriftliche Regelung der so ein Fall schildert oder regelt, LBauO oder ähnliches.
Ich habe in meine Unterlagen und im Netz gesucht aber nichts gefunden.
Für jeder Hilfe bin ich sehr dankbar.
Gruß
Mark