Schließen von Brandschutztore

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  • Guten Morgen zusammen.

    In unsere Niederlassung wird eine Halle an ein Fremdfirma gemietet.
    Um die Warensicherheit zu gewährleisten muss ich drei Brandschutztore "außer gefecht" setzen.
    Die Wände und Tore sind alle F90. Theorätisch sind die Tore ein erweiterte "Wandstück". Meine Frage, kennt jemanden eine schriftliche Regelung der so ein Fall schildert oder regelt, LBauO oder ähnliches.
    Ich habe in meine Unterlagen und im Netz gesucht aber nichts gefunden.
    Für jeder Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Gruß

    Mark

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  • Hallo,

    es ist ganz klar verboten, Brandschutzeinrichtungen ausser Betrieb zu nehmen. Es erlischt der kompl. Versicherungsschutz. Bei einen Brandfall wird auf jeden Fall im Berreich von "Vorsätzlichkeit" ermittelt.
    Es gibt die Möglichkeit, mit der Feuerwehr und mit der Versicherung eine Begehung zu machen. Dort wird entschieden, was gemacht werden darf und kann.
    Ich würde die Türen auf jeden Fall nicht ausser gefecht setzen und auch nicht dazu raten.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo,

    ich würde auch mit der örtlichen Baubehörde reden.

    Ich habe dich doch richtig verstanden, ihr wollt die Brandschutztore so außer Betrieb nehmen, dass sie dann dauerhaft geschlossen sind?

    Wenn die Tore ebenso wie die Wände F 90 sind wüsste ich eigentlich nicht was dagegen spricht.

    Aber Michael Kasper hat schon recht Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht außer Betrieb genommen werden. Wie das allerdings bei dauerhaft geschlossenem Zustand zu interpretieren ist :45:

    grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Genau so ist es, ich habe mit der Feuerwehr gesprochen, und sie sagen auch das die Tore ein "Stück Wand dastellen."
    Die Tore gelten übrigens nicht als Fluchtweg , sie werden lediglich für die Warenbewegung geeöffnet.
    Also wie es aussieht kann ich sie doch abschließen.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    es kommt darauf an, nach welcher Feuerwiderstandsklassse das Tor klassifiziert ist. Nach DIN 4102 dürfte es normalerweise unproblematisch sein, weil das Tor im Prinzip genau so geprüft ist wie die Wand. Wenn das Tor F 90 ist, kein Problem.
    Problematisch wäre es lediglich, wenn die Feuerwehr das entsprechende Tor Einsatztaktisch als Zugang zum benachbarten Abschnitt benötigen würde.
    ACHTUNG!! Wurde bei dem Tor jedoch eine Erleichterung auf E...-C nach DIN EN 13501 zugestanden darf in einem größzügig bemessenen Umfeld um das Tor nichts gelagert werden, da im Brandfall die Strahlung fast ungehindert durch das Tor hindurch geht.

    gruß, herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Wände und Tore sind beide F 90.
    Für den Einsatz sind 2 Zugänge (Fluchttüren) in die Laufkarten gekennzeichnet.

    P.S.
    Bitte mein Gramatik ignorieren / entschuldigen, ich bin ein reinrassige Tommy : ;)


    Hallo Mark,
    dein PS find ich richtig gut!!!
    So sei es entschuldigt ;)
    getreu dem Motto: Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn gerne behalten. :511:

    Wie ich in deinem Profil so sehe hast du einen recht weiten Weg zur Arbeit............ 8)

    Gruß aus dem fernen Bayernland
    Peter

    Signatur verkauft! Sorry, ich war jung und brauchte das Geld. 8)