Mindestmaß Schutzgitter für Mannlöcher

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  • Guten Morgen,

    gibt es für die Abstände von Stäben in einem Fallschutzgitter/Eingriffschutz für Mannlöcher in Mischkessel eine Mindestmaß, bzw. wo finde ich etwas

    dazu? In den DGUV Schriften für Kessel, Silo und beengte Räume bin ich irgendwie nicht fündig geworden.

    Hat jemand einen Tipp oder die Vorgabe?

    Vielen Dank ut den Norden und en goden dag.

    Hilko

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  • Hallo Hilko,

    den Vornamen habe ich noch nie gehört, habe ich gleich mal nachgeschlagen.

    Was den Eingriffschutz angeht so meinst Du sicher die DIN EN IS 13857 "Sicherheit vom Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen"

    Das Infoblatt gibt es von der BG ETEM als PDF dazu: https://tinyurl.com/79yu93xh

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (22. April 2021 um 07:59)

  • Diese Dokument kann ich auch gut gebrauchen, vielen Dank.....

    Bei meiner Anfrage geht es aber eher um ein Mannlochgitter in einem Mischkessel, der ein Hineinstürzen/Hineinbeugen in den Kessel verhindern soll.

    Normalerweise gehe ich von einen Abstand zwischen den Gitterstäben aus, der weniger als die Tiefe eines Körpers beträgt. Kann ja sein, dass

    es da aber auch ein Normmaß gibt.

  • Ich habe mangels Wissen extra nicht auf diesen Fragenteil geantwortet.

    Vom Bauchgefühl her würde ich da in Richtung "Anforderungen an Gitterroste" laufen.

    Was auf jeden Fall zu berücksichtigen ist, ist die erforderliche Tragfähigkeit. Insbesondere dann, wenn das Silo (oder was auch immer) durch diese Öffnung auch beschickt werden soll.

    Aber wie gesagt: Da bin ich aussen vor und lese gerne mit, um etwas zu lernen.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Bei meiner Anfrage geht es aber eher um ein Mannlochgitter in einem Mischkessel, der ein Hineinstürzen/Hineinbeugen in den Kessel verhindern soll.

    Ich wäre an dieser Stelle auch in die Richtung gegangen, wie es Micha_K tat. Allerdings hatte ich nicht die passende Norm parat. Grundsätzlich würde ich so argumentieren, dass ein Fuß nicht durchrutschen darf, ergo der Verweis auf das Dokument mit den vorgeschriebenen Abständen für Füße/Fußspitze. Alternativ würde ich in Richtung Absturz argumentieren, dass der Mitarbeiter dort nicht ab- bzw. reinstürzen darf, falls das Gitter betreten werden kann. Da wäre man auch wieder bei den Abständen wie oben.

    Aber ich lass mich da gern belehren, sollte ich nicht ganz richtig liegen.

    vielleicht bringt dir das etwas: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2600

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

    Einmal editiert, zuletzt von CaThMa (22. April 2021 um 08:55)

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  • Ein Mischkessel mit einer Öffnung, in die wird eine Schütte gestellt um Rohstoffe (Sackware) in den Kessel einzutragen. Das Mannloch hat einen Durchmesser, dass ein Mensch durchpassen würde. Darum sind dort Gitter montiert, durch die die Rohstoffe in den Kessel gelangen aber kein Mensch passt. Nun soll dort ein Gitterstab entfernt werden, da wir auch Rohstoffe haben, bei denen es sehr schwierig ist, dies durch das momentan verbaute Gitter zu bekommen. Der Abstand zwischen zwei einzelnen Gitterstäben beträgt dann 20 cm. Ich weiß, dass da keine Mensch durchpasst, trotzdem möchte ich belegen, dass wir immer noch einer Norm unterliegen (welche auch immer). Diese Angaben zu den Abständen der Gitterstäbe suche ich.

  • Ich wäre an dieser Stelle auch in die Richtung gegangen, wie es Micha_K tat. Allerdings hatte ich nicht die passende Norm parat. Grundsätzlich würde ich so argumentieren, dass ein Fuß nicht durchrutschen darf, ergo der Verweis auf das Dokument mit den vorgeschriebenen Abständen für Füße/Fußspitze. Alternativ würde ich in Richtung Absturz argumentieren, dass der Mitarbeiter dort nicht ab- bzw. reinstürzen darf, falls das Gitter betreten werden kann. Da wäre man auch wieder bei den Abständen wie oben.

    Aber ich lass mich da gern belehren, sollte ich nicht ganz richtig liegen.

    vielleicht bringt dir das etwas: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2600

    Stimmt, der Hinweis mit dem Fuß ist gut... Den werde ich mal prüfen...

    Dank euch (Micha K und CaThMa für die Hinweise....

  • . Nun soll dort ein Gitterstab entfernt werden, da wir auch Rohstoffe haben, bei denen es sehr schwierig ist, dies durch das momentan verbaute Gitter zu bekommen. Der Abstand zwischen zwei einzelnen Gitterstäben beträgt dann 20 cm.

    Was sagt der Maschinenhersteller dazu?

    Was mir an deiner Stelle wichtig wäre ist auch die Entfernung vom Schutzgitter zu der Gefahr...kommt jemand mit einem Bein / Arm zu der Gefahrenstelle?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Ich ergänze mal Micha....

    hier noch als Faltblatt.... Kann man audrucken und mitnehmen. Hab ich auf meinen Begehungen immer wieder dabei.

    https://www.bghm.de/fileadmin/bghm…tsabstaende.pdf

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Bei solchen Gelegenheiten bietet sich es an, auch mal ein Bild von der Situation einzustellen. Ich hätte da "grundsätzlich" ne Idee, weil ich vor sowas (ich interpretiere jetzt mal nur die Beschreibung) auch schon gestanden bin...

    Bei mir gings um einen Häcksler wo jemand hätte reinstürzen können. Das pikante... direkt darunter war ein "Häckselwerk", dass ganze Baumstämme durchziehen konnte. Jeder der da reingefallen wäre wäre innerhalb von 15 sek weg gewesen.

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    Mike

  • Es besteht eigentlich nur die Gefahr des Hineinfallens, in den Mischkessel. Im Kessel ist ein Turbinenrührwerk verbaut mit Paddel über dem Boden. Die Sturzgefahr soll ausgeschlossen werden.... Die Gitter wurden von unserer Instandhaltung seinerzeit erbaut und montiert, die Kessel sind aus den 60er Jahren, da bekomme ich keine Informationen mehr...

  • Dann mach was festes dran, aber soweit flexibel, dass man das Loch "bedienen" kann ohne die Schutzeinrichtung zu demontieren. Wenn die demontierbar ist und man zu jedem "Bedienen" das Ding wegmachen muss, fehlt sie bis in einer Woche komplett.....

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    Mike

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  • Nach der Beschreibung stelle ich mit jetzt parallel liegende Stangen mit einer lichten Weite von 20 cm vor, KEIN Gitter!

    Also eher | | | | als ####

    Da sehe ich bei 20 cm sehr wohl die möglichkeit, daß jemand da "hinein" treten kann. Das ist, auch wenn die Person aufgehalten wird, ein Sturz.

    Weil er "ins Leere" tritt, komme ich zwangsläufig auf Sturzverletzungen. (Brüche, offene Brüche und ähnliche Schweinereien)

    So wie ich das verstanden habe ist dieses Maß aufgrund des einzufüllenden Stoffes erforderlich.

    Ohne die Situation vor Ort zu kennen (Bilder wären vielleicht nicht schlecht) hatte ich eine Idee, als Du Einfülltrichter erwähnt hast, die bei Bedarf aufgesetzt (drübergerollt, was auch immer) werden.

    Stelle Dir im Normalbetrieb ein (begehbares) Blech über dem Gitter vor.
    Im Beschickungsbetrieb entfernt eine Vorrichtung, betätigt durch den Einfülltrichter, dieses Abdeckblech und legt das Blech beim Entfernen des Einfülltrichters wieder auf.

    (Dabei kann diese Vorrichtung sowohl stationär am Beschickungsort oder mobil am Einfülltrichter montiert sein)

    Die Abdeckung wird automatisch entfernt. Es kostet die MA weder Zeit noch Mühe das Blech zu entfernen, was die Akzeptanz erhöht.
    Ein positiver Nebeneffekt ist der, daß keinerlei Verunreinigungen in den sonst ja offenen Kessel gelangen können. - Das kann ja durchaus ein Faktor sein.

    Eine gesteigerte Produktqualität lässt sich monetär bewerten! Sowas findet die GL immer toll. Arbeitssicherheit hingegen kostet ja nur Geld. ;)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Was mir grade einfällt:

    Wäre es möglich, in den Einfülltrichter einen wie auch immer gearteten Zerkleinerer zu montieren, der eine Korngröße < 15 mm erzeugt?
    Wenn ja, dann raus mit den stangen und rein mit einem Gitterrost.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Kommt man mit dem Bein oder Arm im Mannloch in kritische Bereiche wie z.B. bewegte Maschinenteile?

    Für den ganzen Körper würde ich mich an Stabgeländern orientieren, da ist ein Abstand von maximal 18 cm zulässig. => ASR A2.1 Schutz vor Absturz... Dort findest Du auch sehr unspezifische Vorgaben zur Sicherung an Bodenöffnungen.

    Für den "Normalbetrieb" gehört natürlich das mit dem groben Gitter verschlossene Mannloch trotzdem noch entsprechend abgedeckt, sofern man da irgendwie mit dem Arm oder Bein reinrutschen kann. Kommt eben auch auf den Aufbau an, den ich so ohne nähere Beschreibung nicht bewerten kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Meine "Vorschreiber" haben recht...

    Ich empfehle da immer Abstände < eine Schuhbreite um ein Hineintreten zu verhindern.

    Die Idee Stangen zu verwenden (je nach Stückgut) finde ich sehr gut!

    Noch eine Empfehlung: Die Lockout-Tagout Thematik dabei beachten, das Gitter darf nicht ohne Werkzeug zu entfernen sein, Bei Demontage des Gitters (Revision) evtl. PSAgA verwenden, je nach Absturzhöhe!

    Krieg ist Verbrechen!

  • So kann eine solche Abdeckung aussehen....in der BASF sind das oft custemmade-Deckel aus Edelstahl, auch etwas gröber in der Maschenweite...

    https://www.manomano.de/p/abdeckgitter…del_id=19058751

    Hauptsache keiner fällt durch, oder kommt mit irgendeiner Extremität in den Gefahrenbereich von Rührwerken etc.

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_(ツ)_/¯