Guten Tag zusammen,
wie der Titel schon sagt hätte ich eine Frage was Rückhalteeinrichtungen wie Auffangwannen oder Gefahrstoff Schränke angeht.
Ab wann bzw. ist überhaupt eine Betriebsanweisung nach AwSV für derartige Anlagen erforderlich? Oder kommt es da wieder auf die WGK der lagernden Stoffe an?
Vielen Dank im Voraus.