VdS aktualisiert Richtlinien für Brandmelderzentralen und Brandmeldeanlagen
- SimonSchmeisser
- Erledigt
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Apropos.... Wenn ein Rauchmelder ausfällt (in einem Betrieb mit ATEX-Hintergrund), aber Zonen sind nur innerhalb der Maschinenteile. Außerhalb ist keine Zone.
Was muss man kurzfristig tun, bis der Ausfall behoben ist (was 24-72h dauern kann)? IMO reichen Kontrollgänge, oder? Aber wie häufig?
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Hallo,
Was muss man kurzfristig tun, bis der Ausfall behoben ist (was 24-72h dauern kann)? IMO reichen Kontrollgänge, oder? Aber wie häufig?
Das kann die Stellung einer Brandwache (Häufigkeit Kontrollgänge:
STETIG) sein, es können sich aber auch Maßnahmen wie eine mobile
Brandmeldeanlage oder ein einzelner Rauchwarnmelder anbieten.
Es kommt halt stark auf den Einzelfall an. Hier spielen auch Faktoren
eine Rolle, wie z.B. ob die Anlage aufgeschalten ist, den Zweck der
BMA (reiner Personenschutz?) usw. Ein Melder ist in der Regel
keine große Sache, man muss aber schon eine Kompensations-
maßnahme ergreifen.
Hier sollte man Rücksprache mit der Baurechtsbehörde/
Versicherung halten. Alleine schon aus Haftungs- und
Versicherungsgründen.
Ich hatte schon Altenheime und Krankenhäuser mit Ausfall
der gesamten BMA, behördliche Forderung: Sofortige Stellung
einer Staffel mit Feuerwehrkräften und Löschfahrzeug rund um
die Uhr, einschließlich der stetigen Bestreifung. Bei solchen
Sachen ticken Behörden aber sehr unterschiedlich, wie ich
da schon mehrfach gemerkt habe.
Gruß
Simon Schmeisser
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THX - es ist eher eine versicherungstechnische Frage, in gewissen Grenzen auch eine behördliche Frage (die mögen es auch nicht, wenn eine Fabrik brennt). Personenschutz ist absolut nicht der Scope, denn das ist das "Problem": dort sind normal gar keine Personen. Sie überwachsen höchstens ab und zu die Anlage. Außerdem war die Anlage gar nicht in Betrieb.
Aber Versicherung/Behörde antickern ist tatsächlich eine Idee, auf die ich hätte kommen sollen.
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Hallo,
es kommt halt darauf an, eine nicht funktionsfähige Anlage
kann auch zur baurechtlichen Nutzungsuntersagung führen.
Davon kann ja aber hier nicht die Rede sein, es geht ja "nur"
um einen Melder.
Trotzdem sollte man die Baurechtsbehörde und Versicherung
darüber in Kenntnis setzen (kurze E-Mail z.B.). Sollten die darin
dann ein größeres Problem sehen, werden sie darauf reagieren.
Gruß
Simon Schmeisser
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Danke für die Info.
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Kann mich dem Dank nur anschließen