VdS aktualisiert Richtlinien für Brandmelderzentralen und Brandmeldeanlagen

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  • Hallo,


    siehe hier:


    https://www.feuertrutz.de/vds-…ndmeldeanlagen/150/82969/


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Apropos.... Wenn ein Rauchmelder ausfällt (in einem Betrieb mit ATEX-Hintergrund), aber Zonen sind nur innerhalb der Maschinenteile. Außerhalb ist keine Zone.


    Was muss man kurzfristig tun, bis der Ausfall behoben ist (was 24-72h dauern kann)? IMO reichen Kontrollgänge, oder? Aber wie häufig?

  • Hallo,

    Was muss man kurzfristig tun, bis der Ausfall behoben ist (was 24-72h dauern kann)? IMO reichen Kontrollgänge, oder? Aber wie häufig?

    Das kann die Stellung einer Brandwache (Häufigkeit Kontrollgänge:

    STETIG) sein, es können sich aber auch Maßnahmen wie eine mobile

    Brandmeldeanlage oder ein einzelner Rauchwarnmelder anbieten.

    Es kommt halt stark auf den Einzelfall an. Hier spielen auch Faktoren

    eine Rolle, wie z.B. ob die Anlage aufgeschalten ist, den Zweck der

    BMA (reiner Personenschutz?) usw. Ein Melder ist in der Regel

    keine große Sache, man muss aber schon eine Kompensations-

    maßnahme ergreifen.


    Hier sollte man Rücksprache mit der Baurechtsbehörde/

    Versicherung halten. Alleine schon aus Haftungs- und

    Versicherungsgründen.


    Ich hatte schon Altenheime und Krankenhäuser mit Ausfall

    der gesamten BMA, behördliche Forderung: Sofortige Stellung

    einer Staffel mit Feuerwehrkräften und Löschfahrzeug rund um

    die Uhr, einschließlich der stetigen Bestreifung. Bei solchen

    Sachen ticken Behörden aber sehr unterschiedlich, wie ich

    da schon mehrfach gemerkt habe.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • THX - es ist eher eine versicherungstechnische Frage, in gewissen Grenzen auch eine behördliche Frage (die mögen es auch nicht, wenn eine Fabrik brennt). Personenschutz ist absolut nicht der Scope, denn das ist das "Problem": dort sind normal gar keine Personen. Sie überwachsen höchstens ab und zu die Anlage. Außerdem war die Anlage gar nicht in Betrieb.


    Aber Versicherung/Behörde antickern ist tatsächlich eine Idee, auf die ich hätte kommen sollen.

  • Hallo,


    es kommt halt darauf an, eine nicht funktionsfähige Anlage

    kann auch zur baurechtlichen Nutzungsuntersagung führen.

    Davon kann ja aber hier nicht die Rede sein, es geht ja "nur"

    um einen Melder.


    Trotzdem sollte man die Baurechtsbehörde und Versicherung

    darüber in Kenntnis setzen (kurze E-Mail z.B.). Sollten die darin

    dann ein größeres Problem sehen, werden sie darauf reagieren.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Danke für die Info. |?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.