Mitarbeiter im Ausland während Home Office Phase

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Tag zusammen,

    eine Firma mit Sitz in Berlin mit ca. 20 Nationalitäten, überlegt seinen Mitarbeitenden anzubieten, während der Home Office Phase aus ihrem Heimatland aus zu arbeiten, maximal jedoch vier Wochen. Ich könnte mir vorstellen, das ein paar wenige davon Gebrauch machen würden, der größte Teil stammt aus dem EU Raum. Ein tolles Angebot, wie ich finde, aber...

    Wenn das umgesetzt werden sollte,

    - was gibt es zu beachten beim Thema Arbeitsschutz, Sozialversicherung, o.ä.?

    - müssen Behörden oder Versicherungsträger darüber informiert werden?

    - was würde euch noch zum Thema einfallen?

    Die Firma wird sich ganz sicher vorher rechtlichen beraten lassen, wurde mir gesagt. Allerdings interessiert mich dieses Thema auch sehr, da ja in vielen Bereichen neue Arbeitswege eingeschlagen werden. Ich würde wohl mit einem Anruf bei der zuständigen BG starten.

    Ich freue mich auf Erfahrungswerte und Meinungen.

    Danke für eure Zeit und eine schöne Woche gewünscht

    René

  • ANZEIGE
  • Ich würde in dem Falle das Thema "Homeoffice" streichen und Mobiles Arbeiten draus machen.

    Damit hätte ich jetzt nicht wirklich ein Problem.

    Ob der Beschäftigte jetzt hier oder in Stockholm sitzt und an einer "Onlinekonferenz" teilnimmt... ist doch eigentlich egal.

    Im Spiegel gabs dazu mal was.

    https://www.spiegel.de/start/homeoffi…a9-d134314af07e

    Wichtig ist halt "nur" dass die Erreichbarkeit gesichert ist. Und bedenkt auch die Quarantäne für die Rückkehrer bzw... ein Kumpel von mir ist im Moment in der Ukraine (UNO). Der hat mir berichtet, dass im Falle eines landesweiten Lockdowns wie er ihn mitgemacht hat, GAR nichts mehr geht. Sprich, keine Züge, keine Flieger, keine Autos.. Bewegung ist dann nicht mehr.

    Das solltet ihr dann einklakulieren, dass sowas auch dazukommen kann.

    Aber wenn es rein darum geht ob die Leute von woauchimmer her arbeiten sollen... Würde ich die Mobile Arbeiten Grundsätze anlegen, eine Einzelvereinbarung schließen und den Beschäftigten die entsprechenden Merkblätter mitgeben und sie unterweisen keinen Blödsinn zu machen. ;)

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Ich weiß gar nicht, ob diese Bedingungen Homeoffice an den ersten Wohnsitz gebunden ist. Ich habe diesbezüglich auch noch nichts gelesen.

    Aansonsten schließe ich mich der Aussage von Mike an.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich würde da zusätzlich das Thema "Einreiseregelungen" berücksichtigen. Ich verstehe es ja so - ein Monat in der Heimat, 1 Monat in Deutschland...und es, wie Mike schreibt, als mobile Arbeit definieren (da Homeoffice ja eine Form des mobilen Arbeiten ist, musst du es nur 1 mal anfassen)

  • Danke für eure Antworten.

    Einreiseregeln sind ein wichtiges Thema und müssen dann berücksichtigt werden.

    Einzelvereinbarungen werden dann geplant. Bin auf das Thema der betrieblichen Unfallversicherung gespannt. Eine Antwort der BG steht noch aus.

    Mike144 : Danke für den sehr interessanten Artikel.

  • ANZEIGE
  • Hier ist die Antwort der BG:

    "...aufgrund der Pandemiesituation haben die Sozialversicherungsträger sich in einem Rundschreiben vom März 2020 für folgende Personengruppen auf einen bis zu 24-monatigen Homeoffice-Aufenthalt in den EU-Staaten und der Schweiz geeinigt.

     Grenzgänger und Personen, die gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätig sind, und die nun weniger mobil ausschließlich im Homeoffice tätig werden.

     Arbeitnehmer, die aufgrund der Pandemie die Chance sehen, vorübergehend im Ausland im Homeoffice (z. B. bei ihrer Familie oder in der Ferienwohnung) zu arbeiten.

    Ich gehe davon aus, dass es sich bei den Mitarbeitern um Personen der 2. Gruppe handelt. Das gesetzliche Rundschreiben ist allerdings bis zum 31.Juni 2021 zunächst befristet..."

    Das o.g. Rundschreiben bezieht sich auf Nr. 167/2020 vom 17. März 2020

  • Wenn ich mich recht entsinne hat z.B. Frankreich spezielle Regelungen, wenn man dort tätig sein möchte. Möglicherweise gibt es solche Regelungen auch in anderen Ländern. Relevant wäre, was ja auch schon angesprochen wurde, was geschieht, wenn eine Rückreise nicht so einfach möglich ist, da z.B. lokaler Lockdown oder Gebiet ist jetzt Risikogebiet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn ich mich recht entsinne hat z.B. Frankreich spezielle Regelungen, wenn man dort tätig sein möchte.

    Die Frage die sich mir da stellt ist ja aber dann eine ganz andere. Bin ich denn wenn ich meinen Wohnort in Frankreich habe in Frankreich tätig? Oder wohne ich "nur" dort und "arbeite" ja eigentlich in Deutschland?

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike