Hallo,
mal was anderes als Corona: in der Werkstatt haben wir eine elektrohydraulische Werkstattpresse zum Auspressen von Lagern stehen.
https://www.wiedenmannseile.de/de/produkte/pr…rkstattpressen/ (zum Vergrößern auf das Bild klicken)
Die Befehlseinrichtung ist kabelgebunden und verfügt über zwei Bedienelemente: hoch und runter. Die Schließgeschwindigkeit beträgt max. 10 mm/s. Die Handschutzmaßnahme ist eine Kombination aus Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung zusammen mit langsamer Schließgeschwindigkeit.
Gem. DGUV Information 209-008 ist ein Presseinrichter auszubilden und schriftlich zu bestellen. Diese hat u. a. folgendes kontrollieren, dass
• die Werkzeuge ordnungsgemäß eingerichtet sind, --> es wird kein Werkzeug in der Presse verbaut
• die erforderliche Betriebsart eingestellt ist, --> ist gibt nur diese eine zuvor genannte Betriebsart
• die erforderlichen, vorschriftsmäßigen Schutzmaßnahmen getroffen, richtig eingestellt und wirksam sind und --> es kann keine Schutzmaßnahme eingestellt werden
• die Umstelleinrichtungen gegen unbefugtes Betätigen gesichert sind. --> es gibt keine Umstelleinrichtung
Daher sehe ich derzeit mangels Aufgaben keinen Sinn darin, einen Presseneirichter zu bestellen. Als zusätzliche Maßnahmen würde ich im Rahmen der GB regeln, dass der Hauptschalter abgeschlossen wird und nur berechtigte (an der Maschine unterwiesene) Personen der Schlüssel vom Vorgesetzten ausgehändigt wird.
Ich würde mich im nächsten Schritt an den Unfallversicherungsträger wenden, hätte aber gerne vorab Informationen, wie das bei euch geregelt ist. So selten sind solche Werkstattpressen ja nicht.
Grüße