Verantwortliche Elektrofachkraft

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  • Guten Morgen zusammen,


    vielleicht kann mir einer von euch eine nachvollziehbare Antwort auf meine Frage geben.


    Thema:

    Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) nach DIN VDE 1000-10


    Hintergrund:

    Ich bin in einen Entsorgungsfachbetrieb als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt.

    Bei uns ist eine Elektrofachkraft (Geselle) angestellt, welche dem Tischlermeister im Betriebsbereich ,,Gebäudeunterhaltung“ unterstellt ist.

    Die Elektrofachkraft ist zum Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen nach DGUV V3 beauftragt.


    Problem:

    Jetzt habe ich mitbekommen, dass die EFK natürlich auch sämtliche andere elektrotypische Aufgaben erledigt wie z.B. Leuchten tauschen, Verteilungen umbauen/errichten, Fehlersuche und Mängelbeseitigung, Reparaturen…


    Frage:

    Benötigen wir noch zusätzlich eine vEFK?


    Gedanke:

    Aus Arbeitsschutz Sicht, kann die EFK vom Vorgesetzten schon nicht fachlich richtig unterwiesen werden geschweige denn, kann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

    Aus Sicht der DIN VDE 1000-10 kann die Fachverantwortung, welche die EFK ja automatisch mit ihren Ausgeführten Tätigkeiten übernimmt, nicht von einem Gesellen übernommen werden.

    Desweiteren, wenn ich es richtig verstehe, dürfte ein Unternehmen welches elektroarbeiten ausführt, ohne Elektromeister o. Ä. nicht agieren denn laut DIN VDE 1000-10:


    Zu einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zählt jeder Bereich, der sich mit elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben befassen muss. Die VDE 1000-10:2009-01 gibt im Absatz 1 Aufschluss über Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind, z. B. gilt dies für das:


    a) Planen, Projektieren, Konstruieren


    b) Einsetzen von Arbeitskräften

    • Organisieren der Arbeiten
    • Festlegen der Arbeitsverfahren
    • Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte
    • Bekannt geben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
    • Hinweisen auf besondere Gefahren
    • Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen
    • Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen
    • Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen


    c) Errichten


    d) Prüfen

    • Besichtigen
    • Erproben
    • Messen


    e) Betreiben

    • Inbetriebsetzen
    • Betätigen (Bedienen) (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind)
    • Arbeiten
    • Instandhalten


    f) Ändern


    Zusammenfassung:

    Da wir einen elektrotechnischen Betriebsteil betreiben (mit einem Gesellen) und sämtliche Arbeiten im elektrotechnischen Bereich durchführen, brauchen wir eine Verantwortliche Elektrofachkraft?!


    P.S. ich habe mitbekommen, dass wir zeitnah noch einen zweiten Gesellen einstellen wollen.


    Danke für eure Antworten! :doppelthumbsup:



    Wenn möglich bitte so Antworten, dass ich einen Bezug auf Normen und Vorschriften habe, sodass ich die Info an den Betriebsleiter weitegeben kann.

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  • Hallo,


    zum Beispiel:

    ArbSchG §3

    DGUV Vorschrift §3 und §4


    Aktuell ist der Unternehmer für alles Verantwortlich. Wie er das regelt, zum Beispiel euren Elektriker regelmässig von extern unterweisen lässt usw. ist seine Sache.

    Möchte er die Verantwortung für die Elektrik abgeben weil er davon keine Ahnung und/oder keine Zeit dafür hat muss er sich um eine Verantwortliche Elektrofachkraft kümmern, extern oder intern.


    Gruß,

    Carsten

  • Hallo,


    hat den eure Elektrofachkraft auch die aktuellen VDE Vorschriften da (VDE ABO)?

    War Sie, bevor Sie zu euch kam auch als Elektrofachkaft tätig?


    Eine verantwortliche Elektrofachkraft kann man nur mit Meisterbrief sein, kein Geselle.


    Wenn Sie den Beruf gelernt hat und dann schon 1 Jahr nicht mehr gearbeit hat in dem Beruf ist Sie auch keine Elektrofachkraft mehr nach VDE, sondern muss sich das erst wieder erarbeiten. Elektrofachkraft ist man erst dann, wenn man den Beruf gelernt und mind. 1 Jahr in diesem auch tätig war. Arbeitet man danach nicht als in dem Beruf verliert man auch die Berufsbezeichnung Elektrofachkraft.


    Grüße aus Neuwied

  • Max,


    in erster Linie geht es bei einer vEfK um Übertragung von Unternehmerpflichten. Die verantwortliche Elektrofachkraft ist vom Unternehmer dezidiert beauftragt, Fach- und Aufsichtsverantwortung zu übernehmen. Der Unternehmer überträgt damit Pflichten und Aufgaben auf die verantwortliche Elektrofachkraft.


    Dies kann, muss aber nicht geschehen. Wenn die EfK alle anfallenden Arbeiten, Prüfungen etc.pp. sicher und zufriedenstellend ausführt, ist dies erst einmal i.O. Die elektrotechnische Gesamtverantwortung im rechtlichen Sinne bleibt dann eben beim Unternehmer.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hi,
    auch von mir ein keiner Input.


    Ich bin in meinem Laborbereich als vEfk tätig. Wie in den vorgehenden Posts genannt gibt es hier eine Übertragung von Unternehmerpflichen. Das ist nicht nur so ein Titel ohne Mittel.
    Wie du schon geschrieben hast, muss das Unternehmen, wenn es Tätigkeiten im Bereich der Elektroinstallation usw. gibt mindestens eine Führungskraft geben, die als gelernter Meitster oder Techniker aktiv als Efk tätig ist.


    D.h. der Geselle kann wohl eine Efk sein, aber keine vEfk. So auch in der DIN VDE 1000 5.3 nachzulesen.
    Er müsste hier schon Techniker oder Meister sein.


    Als weitere Qualifizierung kann ich hier z.b. vom TÜV Nord einen Lehrgang dazu empfehlen:

    edit: der Link funktioniert offenbar nicht. -> Suchmaschine deiner Wahl "Tüv Nord + vefk" führt zum gewünschten Ergebnis


    Grüße

    Rob

    "Zwar weiß ich viel, doch möcht ich alles wissen."

    Faust - Goethe

    Einmal editiert, zuletzt von digg0r ()

  • Hallo zusammen,


    .... so ist es.

    Die vEFK hat nicht nur einen Titel mit einer Höher-Qualifikation im Elektrobereich (!), sondern steht auch fachlich im Leben.


    Die vEFK bekommt die Unternehmeraufgaben und die Pflichten übertragen. Das kann recht komplex sein. Fast jedes Industrieunternehmen hat eine Einspeisung im Mittelspannungsbereich mit den entsprechenden Anlagen und Verteilungen und ein recht großes Installationsnetz. Da kommt einiges an Fachwissen zusammen. Dabei nicht die Ortskenntnisse vergessen!!!


    Das ist kein Job "mal eben so".


    Das große Problem ist die unternehmerische Verantwortung. Welcher Unternehmer hat hier bspw. die entsprechenden Vorgaben?

    Viele geben das dann an ein Handwerksunternehmen ab, das ohnehin die Installationen im Unternehmen macht, die Schaltanlagen wartet und sich um den Rest kümmert.

    Die einfachen Dinge, Geräteprüfung und Leuchtmittel können ja bei eurem Handwerker bleiben.

    Aber, jede Reparatur setzt eigentlich eine Prüfung nach Instandsetzung voraus. Habt ihr dazu die nötigen Werkzeuge, die Kenntnisse und die Erfahrung? Das sind die Basics.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Was in diesen Diskussionen oft vergessen wird ist dass niemend den Unternehmer dazu zwingt, seine Unternehmerpflichten zu delegieren.


    Wenn er keine VEFK bestellt und den Gesellen mit Wartung und Instandsetzung betraut, ist das auch i.O., er geht dann halt selber in den Bau.


    Beim Unternehmer gibt es bezüglich der Qualifikation auch keine Einschränkungen: auch ein Kaufmann kann Elektroarbeiten anordnen (dass sie durchgeführt werden, nicht wie sie durchgeführt werden), er muss nur dafür sorgen, dass die GBU da ist und der ausführende Mitarbeiter unterwiesen und qualifiziert ist (das wäre ein Elektroinstallateur für elektrische Hausinstallationen). Das ist in KMU auch die häufigste Arte der "Elektroorganisation"