Praktikant stirbt bei Gabelstapler-Unfall

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  • 03.04.2021, 07.59 Uhr

    Praktikant stirbt bei Gabelstapler-Unfall

    Eine regelwidrige Fahrt mit dem Gabelstapler endete für einen 16-Jährigen in Raesfeld tödlich. Der Jugendliche saß vorn auf einem der Ladezinken, ein weiterer, 17-jähriger Praktikant bediente das Gefährt. Dann kam es zum tragischen Unfall.


    Ein 16-jähriger Praktikant hat seine Fahrt auf den Ladezinken eines Gabelstaplers mit dem Leben bezahlt. Der Jugendliche wurde am Freitagabend bei Raesfeld in Nordrhein-Westfalen von dem Fahrzeug überrollt und zog sich tödliche Verletzungen zu, wie die Polizei mitteilte.

    Am Steuer saß ein anderer Praktikant, auch er erst 17 Jahre alt. Der 16-Jährige hatte vorn auf der Gabel gesessen – beide fuhren mit dem Gabelstapler auf offener Straße. Beim Abbiegen rutschte der 16-Jährige von der Gabel, fiel zu Boden und wurde von dem Gabelstapler überrollt. Näheres zu dem Unfall war zunächst nicht bekannt.


    Quelle: www.spiegel.de

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • :S Das werden für die Verantwortlichen ein paar schlaflose Monate / Jahre.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • TRAGISCH . Auch für den 17 jährigen Praktikanten wird sich alles verändern.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Da warst du etwas schneller als ich. Habs auch gesehen.


    Ich sag mal so( mal abgesehen von dem tragischen Unglück)... Bei denen wird im Unternehmen der Baum brennen. Ich durfte sowas ja schonmal mitmachen... die werden die Nächsten Monate keinen Spaß mehr haben. Da wird alles von der Gefährdungsbeurteilung über die Stellenbeschreibungen, Vorgesetzenverantwortung bis hin zur regelmäßigen Wartung der Zinken ALLES bis ins kleinste zerpflückt werden.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

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  • Da warst du etwas schneller als ich. Habs auch gesehen.


    Ich sag mal so( mal abgesehen von dem tragischen Unglück)... Bei denen wird im Unternehmen der Baum brennen. Ich durfte sowas ja schonmal mitmachen... die werden die Nächsten Monate keinen Spaß mehr haben. Da wird alles von der Gefährdungsbeurteilung über die Stellenbeschreibungen, Vorgesetzenverantwortung bis hin zur regelmäßigen Wartung der Zinken ALLES bis ins kleinste zerpflückt werden

    So sollte es auch sein, ich kenne aber ein Unternehmen bei denen es vor einigen Jahren innerhalb kurzer Zeit 2 Tote auf dem Firmengelände durch Unfälle mit Fahrzeugen gab und die Maßnahme der Behörde/n war dann, daß alle MA Warnwesten zu tragen hatten.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Traurig

    Ein Augenblick kann das ganze Leben verändern.

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Ich hab jetzt gerade erst gelesen, dass das auf der Straße passiert ist... Eieieiei.... Für die die ein "öffentliches Verkehrsgelände" haben.. die sollten sich mal ganz dringend mit dem Thema "Ausnahmegenehmigung" beschäftigen.

    Zu finden hier unter "Ausnahmen bei kurzen Wegen"

    https://www.bgetem.de/arbeitss…entlichen-strassenverkehr


    Ich hab das gerade für meine Unterweisungen "aufgedröselt.... was die alles gemacht haben was "verboten" ist. Und auch gleich noch was zum Thema "Aufsichtspflicht" für Verantwortliche reingeschrieben....

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    Mike

  • Hallo,


    eine tragische Sache. Letztlich ist es doch aber gelebte Realität,

    gerade in den kleinen Unternehmen.


    Mit 16/17 bin ich mit dem Seitenstapler der Zimmerei über

    den Betriebshof und zwischen den Betriebsteilen (dazwischen

    war öffentlicher Verkehrsraum) mit dem Holz etc. gerast.

    Das war eine Selbstverständlichkeit die man als Azubi zu erfüllen

    hatte, gerade wenn einer der Chefs den Auftrag erteilt hatte.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ich hab jetzt gerade erst gelesen, dass das auf der Straße passiert ist... Eieieiei.... Für die die ein "öffentliches Verkehrsgelände" haben.. die sollten sich mal ganz dringend mit dem Thema "Ausnahmegenehmigung" beschäftigen.

    Zu finden hier unter "Ausnahmen bei kurzen Wegen"

    https://www.bgetem.de/arbeitss…entlichen-strassenverkehr


    Ich hab das gerade für meine Unterweisungen "aufgedröselt.... was die alles gemacht haben was "verboten" ist. Und auch gleich noch was zum Thema "Aufsichtspflicht" für Verantwortliche reingeschrieben....

    Das mit der Ausnahmegenehmigung entfällt, wie so einiges andere auch, wenn sich herausstellen SOLLTE, daß der Betrieb offiziel geschlossen war und der Stapler für eine Spritztour entwendet wurde. In die Richtung geht meine Vermutung nämlich!

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo,


    genau diese Dinge werden immer wieder in Unterweisungen und Schulungen aufgedröselt.


    In dem Fall dürfte man (bei dem Alter) von keinerlei Ausbildung ausgehen, der Schlüssel hat sicherlich gesteckt, der Stapler war frei zugänglich und das Betriebsgelände ist offen.

    Unterweisung und Einweisung lasse ich einmal weg. Diese Dinge helfen jetzt keinem mehr.


    Es ist einfach nicht schön. Ich denke hier an den Fahrer, der ja sein Leben noch vor sich hat und damit irgendwie fertig werden muss.

    Und ich denke an das Opfer, das hier sein Leben hingegeben hat durch eine Ulkerei. Die Tragweite des Handelns haben die Beiden nicht gesehen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Spekulieren kann man viel...

    Ich glaub das nicht wirklich, dass der Betrieb zu war. Wenn die einen Stapler geklaut hätten, würde das als erstes in der Zeitung stehen. "Jugendliche klauen Stapler und bauen Unfall"

    Leider ist es immer noch Gang und Gäbe, dass manche einfach auf die Voraussetzungen pfeifen.


    Beispiel.

    Ich hab mal ein infromelles Gespräch mit einem potentiellen Kunden gehabt und war dort und hab die Lage gecheckt. Die haben sich an GAR nichts gehalten. Das hat sich dann zerschlagen.

    Ein halbes Jahr später war ich bei einem (mittlerweise glücklicherweise Ex-) Kunden. Dort war just der möglich potentielle Kunde dabei MAschinen "abzuschlagen" und hat dafür die Stapler vom Kunden vor Ort genutzt. Ich hab dann die dortige Führungskraft darauf angesprochen, dass ich GENAU weiß, dass diese Vögel keine Staplerscheine haben. Geschweige denn eine Einweisung oder eine schriftliche Beauftragung vorliegen wird.

    Daraufhin hat der mit den Schultern gezuckt und gesagt dass das deren Problem wäre...


    Anderes Beispiel:

    5min nach Unterweisung führt ein Gehörloser den Stapler übern Hof.... Chef war anwesend....



    Soviel zum Verständnis.



    Was ich für mich und meine Unterweisung rausgezogen habe..

    - Fahren ohne Schein (Praktikanten)

    - Jugendliche

    - öffentlicher Straßenverkehr

    - Sitzen auf Zinken


    und für die Unterweisung dann noch zusätzlich

    - Vorgesetzenverhalten/Sicherheitswidriges Verhalten tolerieren

    - Voraussetzungen öffentlicher Straßenverkehr/öffentliches Betriebsgelände

    - Unfallanalyse und ein bisschen rein in die rechtliche Aufarbeitung.

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Ich habe ein Mail rausgelassen mit dem Hinweis auf Unterweisung der Praktikanten und Schülerpraktikanten. Schriftliche Doku des Unterwiesenen.

    Unterschrift durch die Eltern bei Minderjährigen etc., ergo unter Beteiligung der Eltern.

    Wird bei uns auch gern übersehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Schon sehr tragisch.


    Mal sehen, ob es irgendwann einmal genauere Infos gibt.


    Ich frage mich, welcher Betrieb am Karfreitagabend mit 1 oder 2 Praktikanten zu arbeiten hat.

  • Ich habe ein Mail rausgelassen mit dem Hinweis auf Unterweisung der Praktikanten und Schülerpraktikanten. Schriftliche Doku des Unterwiesenen.

    Unterschrift durch die Eltern bei Minderjährigen etc., ergo unter Beteiligung der Eltern.

    Wird bei uns auch gern übersehen.

    Oh,oh...


    "...im Rahmen der Berufsausbildung [...] dürfen Jugendliche unter 18 Jahren..."


    Du möchtest also die Eltern fragen, was ihre Sprösslinge im Rahmen der Ausbildung dürfen?!?!?!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...........wie auch immer,


    alle Spekulation bringen nichts.

    Es ist wichtig das beide nicht genannt werden. Auch über den Betrieb gibt es bislang keine offiziellen Infos. Alle Zeitungen schweigen dazu. In wenigen werden Straßennamen genannt. Wer jetzt den Bereich kennt, der erkennt auch die Unfallstelle. Aber was bringt das?


    Die beiden waren Praktikanten. Staplerfahren mit Ausbildung ---unter 18--- geht nur im Rahmen der Ausbildung für bestimmte Berufe im Logistikbereich. Das dann auch nur mit Staplerschein und Co.


    Nein, das war der Klassiker: Gelegenheit (=steckender Schlüssel) und jugendlicher Übermut ohne ein Gefühl für die Gefahr. Einmal Scooter fahren?


    Nehmt diesen Vorfall mit in eure Betriebe und zeigt das euren Schülern und den zu unterweisenden Personen.

    Ein Crash in einem Wodka-Lager ist weit weg. Der Unfall ist ist recht nah. Ich pers. wohne im Umfeld.

    Schrecklich wie schnell das geht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





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  • das hast du jetzt willkürlich spekuliert. Das habe ich nirgends geschrieben. Wir haben viele Praktikanten, Schülerpraktikanten und FSJler in unseren Dienststellen und Kliniken. Die Ein- und Unterweisungen von unter 16jährigen findet leider nicht im Beisein der Eltern statt. Die sollten eine Kopie der Unterweisung bekommen. Der unter 16j. ist nicht unterschriftsberechtigt!

    Praktikanten bekommen keine Gefahrstoffe oder Fahrzeuge etc. Alles gem. juarbschutzges.

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    Gruß Mick

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  • Nach Unglück mit Gabelstapler in Raesfeld: Ermittlungen laufen (ruhrnachrichten.de)


    Hier steht "Wie die beiden Jugendlichen an das Fahrzeug gelangten ist noch unklar."



    Karfreitagabend mit 1 oder 2 Praktikanten zu arbeiten hat.

    Hier kann ich Dir spontan einige nennen.

    Leider werden auch im gewerblichen Bereich zu viele Ausnahmegenehmigungen und Sonderregelungen für die Feiertagsarbeit erlaubt. Ist aber ein anderes Thema.

    Viele Betriebe verstehen den Begriff " Praktikant" leider immer noch so = Billige , kostengünstige Hilfsarbeiter!

    Gruß tanzderhexen


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    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • |?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hier steht "Wie die beiden Jugendlichen an das Fahrzeug gelangten ist noch unklar."

    Moin.


    Also wenn ich das lese frage ich mich natürlich sofort... wieso konnten die beiden das Ding bedienen? Gem. Vorgabe ist ja eigentlich der Schlüssel zu entfernen, was in der Praxis auch wieder keiner macht...


    Die werden auf jeden Fall "Schuldige" finden.

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    Mike