Motorsäge Feuerwehr

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  • Mahlzeit,

    damit die Motorsäge im Rahmen der Gefahrenabwehr der Feuerwehr verwendet werden darf, ist ja eine Ausbildung notwendig:

    # DGUV Information 214-059 - Modul A

    # ehemals GUV-I 8624 - Modul 1+2

    #"Sicherheit bei der Waldarbeit - Teil 1" gemäß VSG4.2

    Aber wie sieht es mit diesen aus:

    KursMeine Bewertung
    Technische HilfeleistungNein
    Technische Hilfeleistung Wald Umgang mit Motorkettensäge JA, da Erweiterung von TH-Kurs
    Motorsägen-Grundlehrgang W1JA, da Durchführung bei der SVLFG
    Unterweisung während des MaschinistenlehrgangsNEIN
    Motorsägenkurs während der GrundausbildungJa
    Baum AS 1Ja
    Motorsägenschulung für SelbstwerberNEIN - Nein - Nein
    Motorsägenkurs (Forstamt - Forstwirtschaftsmeister)Forstamt anrufen, Ausbildungsrahmen

    Nun sind die obigen Ausbildungen aus dem Jahr 1995 bis 2015 und weisen verschiedene Angaben auf, teilweise ohne Bezug und Unterweisungsdauer. Ich würde alle der GUV-I 8624, VSG sowie DGUV I 214-059 anerkennen.

    Wann wäre es ratsam, den Kurs erneut durchzuführen?

    Theorie und Praxisübung wird durchgeführt.

    Danke für eure Unterstützung

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  • Eine Pauschalantwort dürfte kaum möglich sein, da meiner Erfahrung nach jedes Bundesland, teils sogar jede Kommune, ein eigenes (Ausbildungs-) Süppchen kocht.

    Empfehlung: auch wenn es Arbeit macht, die konkreten Ausbildungsinhalte der einzelnen "Lehrgänge" ermitteln und bewerten.
    Je nach Situation kann auch ein Praxistest des Bewerbers, z.B. am Spannungssimulator, zum Kenntnisnachweis sinnvoll sein.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)