Mahlzeit,
damit die Motorsäge im Rahmen der Gefahrenabwehr der Feuerwehr verwendet werden darf, ist ja eine Ausbildung notwendig:
# DGUV Information 214-059 - Modul A
# ehemals GUV-I 8624 - Modul 1+2
#"Sicherheit bei der Waldarbeit - Teil 1" gemäß VSG4.2
Aber wie sieht es mit diesen aus:
Kurs | Meine Bewertung |
Technische Hilfeleistung | Nein |
Technische Hilfeleistung Wald Umgang mit Motorkettensäge | JA, da Erweiterung von TH-Kurs |
Motorsägen-Grundlehrgang W1 | JA, da Durchführung bei der SVLFG |
Unterweisung während des Maschinistenlehrgangs | NEIN |
Motorsägenkurs während der Grundausbildung | Ja |
Baum AS 1 | Ja |
Motorsägenschulung für Selbstwerber | NEIN - Nein - Nein |
Motorsägenkurs (Forstamt - Forstwirtschaftsmeister) | Forstamt anrufen, Ausbildungsrahmen |
Nun sind die obigen Ausbildungen aus dem Jahr 1995 bis 2015 und weisen verschiedene Angaben auf, teilweise ohne Bezug und Unterweisungsdauer. Ich würde alle der GUV-I 8624, VSG sowie DGUV I 214-059 anerkennen.
Wann wäre es ratsam, den Kurs erneut durchzuführen?
Theorie und Praxisübung wird durchgeführt.
Danke für eure Unterstützung