Rettungszeichen in Büroräumen

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  • Hallo zusammen,


    ich hatte heute Besuch vom zuständigen Arbeitsschutzbüro, da wir unsere Rettungs- und Brandschutzpläne überarbeiten wollen.

    Hier kam die Aussage dass in jedem Büro über der Tür das Rettungszeichen vorhanden sein muss. In der Praxis habe ich das so jedoch noch nie gesehen. Über der Tür welche ins Treppenhaus oder in den Flur führt kann ich es verstehen. Aber wie siehts mit "Durchgangsbüro" (von einem Büro durch die Tür ins nächste Büro) aus? in den geläufigen ASR's habe ich nicht wirklich eine passende Antwort hierauf gefunden.


    Kann jemand von euch helfen oder Erfahrungen nennen? Vielen Dank im Voraus.:thumbup:

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  • Dient der Flur als der primäre Fluchtweg und ist dieser ausreichend gekennzeichnet, dann ist in der Innenseite des Büros keine Kennzeichnung notwendig! Es sei denn, es ist, wie UM free andeutet, ein Durchgangsbüro und ein Teil des Fluchtweges, dann würde ich eine Kennzeichnung empfehlen.

  • Danke für die Antworten. Ja die Durchgangsbüros sind unmittelbarer Teil des Fluchtwegs, also werden wir Sie sicherheitshalber kennzeichnen.