Kontroverse um Radon-Grenzwert

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  • Aus Berlin:

    01. Strahlenschutzgesetz: Kontroverse um Radon-Grenzwert

    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

    Berlin: (hib/CHB) Sachverständige haben den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (19/26943) einer kritischen Würdigung unterzogen. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diskutierten sie am Montag, 22. März 2021, kontrovers über die durch Radon bewirkten Gesundheitsgefahren. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Michael Thews (SPD) geleiteten Anhörung wurde außerdem die Forderung nach einer besseren Öffentlichkeitsarbeit laut. Der Gesetzentwurf steht am 25. März auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

    Joachim Breckow vom Institut für Medizinische Physik und Strahlenschutz der Technischen Hochschule Mittelhessen erklärte, das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermögliche "die Umsetzung eines sehr effizienten und leistungsstarken Strahlenschutzsystems". Dabei sei jedoch zu beachten, dass sich der größte Teil der Maßnahmen im Strahlenschutz weit unterhalb von Grenzwerten abspiele. Wichtig sei deshalb die sogenannte Optimierung, also die Etablierung von Strategien zur Reduzierung der Dosis auch unterhalb der Grenzwerte. Das gelte insbesondere für Radon, für den ein Referenzwert von 300 Becquerel (Bq) pro Kubikmeter in Aufenthaltsräumen gilt. Bei der Radonproblematik sei es wichtig, in der Öffentlichkeit mit einheitlichen Begriffen und Fakten zu kommunizieren, betonte Breckow.

    Das allerdings ist alles andere als einfach, wie die Anhörung zeigte. Gerade der Radon-Referenzwert wurde von den Experten sehr unterschiedlich eingeschätzt. Vor Niedrigstrahlung müsse man keine Angst haben, sagte Rainer Klute von Nuklearia e.V., einem Verein, der für die Nutzung der Kernenergie eintritt. Klute stellte die These infrage, dass eine doppelte Dosis von Radon zu einem doppelt so hohen Risiko führe, an Lungenkrebs zu erkranken. Vielmehr zeige eine Studie aus dem Jahr 2011, dass das geringste Lungenkrebsrisiko bei einem Radonwert von 70 Bq pro Kubikmeter liege. Der aus gesundheitlicher Sicht optimale Bereich liege somit zwischen 50 und 150 Bq pro Kubikmeter. Um den Bereich des maximalen Schutzes genauer zu bestimmen, brauche es jedoch weitere Forschungen.

    Klutes Aussagen widersprachen Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk. Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er "exotisch". Auf praktische Probleme beim Schutz vor Radon wies Roland Strubbe von der Ed. Züblin AG hin, der als Obmann im DIN-Normenausschuss für radongeschütztes Bauen tätig ist. Beim Radonschutz habe es sich gezeigt, dass nicht alle Maßnahmen für alle Gebäudetypen gleichermaßen anwendbar seien. Karin Leicht, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, sagte, dass bei Gebäuden nicht jeder Feuchteschutz auch vor Radon schütze. Leicht sprach sich für ein KfW-Förderprogramm für Radonschutz bei Bestandsgebäuden aus und forderte eine bessere Öffentlichkeitsarbeit, da es in der Bauwelt an Kenntnissen über den Schutz vor Radon mangle.

    Konkrete Herausforderungen des Gesetzentwurfs thematisierte Stephanie Hurst vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umweltschutz und Landwirtschaft. Problematisch seien insbesondere die Fristen, die die Arbeitsplatzverantwortlichen bei Radonmessung und Maßnahmen zur Radonreduzierung einhalten müssten. Vor dem Hintergrund des Personalengpasses beim Handwerk werde die Frist von zwölf Monaten zur Umsetzung von baulichen und lüftungstechnischen Maßnahmen nicht in jedem Fall einzuhalten sein, sagte Hurst.

    Annette Röttger, Leiterin der Abteilung Ionisierende Strahlung an der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und Mitglied der Strahlenschutzkommission, betonte die Bedeutung des Messens beim Strahlenschutz. Andreas Ernst-Elz vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wies darauf hin, dass die meisten Änderungen im Gesetzentwurf den Wünschen der Bundesländer entsprächen. Ernst-Elz formulierte deshalb die "dringende Bitte" an die Abgeordneten, den Gesetzentwurf in dieser Form umzusetzen.

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926943.pdf

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Simon,

    Danke für den Beitrag.

    Dass das Strahlenschutzgesetz von 2017 nunmehr auch mal angepasst, korrigiert und ergänzt werden muss ist ein Schicksal, dass alle Gesetzgebungen irgendwann mal betrifft. In Fachkreisen war schon vor der ersten Verabschiedung im Jahr 2017 klar, dass hier und da Korrekturbedarf besteht. Aber es war wie immer schon in Deutschland so, dass die Terminvorgabe zur Umsetzung der Strahlenschutzrichtlinie der EU von 2013 "ganz plötzlich" da war und man das nationale Strahlenschutzgesetz schnell noch termingerecht verabschieden musste, um keine hohen Vertragsstrafen von der EU zu bekommen. Man hat in Kauf genommen, die Korrekturen erst später in den jeweiligen Änderungen des Gesetzes einzubringen.

    Die Diskussion um die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen geht schon einige Jahrzehnte. Es gibt eine ganze Reihe von Studien und Ereignissen, die die EU als Grundlage für Ihren "Refenzwert für Radon" (300 Bq/m³) herangezogen hat. Von der WHO oder einigen Ländern werden verschiedenste "Grenzwerte" genannt: sie reichen von 50 bis 400 Bq/m³. Die EU hat in ihrer Richtlinie die 300 festgelegt und die Mitgliedsstaaten hatten die in ihren nationalen Gesetzgebungen umzusetzen. Es ist bekanntermaßen ein Kompromiss zwischen technisch machbaren Strahlenschutz und höchstmöglichen Gesundheitsschutz, um die bisherigen etwa 2000 radonbedingten Lungenkrebstoten pro Jahr in Deutschland zu verhindern.

    Die jetzt geführte Diskussion um den "Referenzwert" kann ich aber nicht nachvollziehen. Dazu war von 2013 bis 2017 viel Zeit gewesen. Ich habe im Zusammenhang mit meiner Arbeit im Fachverband Strahlenschutz e.V. im Arbeitskreis "Natürliche Radioaktive Strahlung" an einer fachlichen Stellungnahme und Zuarbeit mitgewirkt und mit anderen Fachverbänden für den damaligen Gesetzentwurf im Ministerium verteidigt. Von einigen von denen, die sich jetzt hier zur 1. Änderung gemeldet haben, habe ich aber damals noch nichts gehört oder gelesen. Das erscheint mir eher sehr polemisch als zielführend.

    Es gäbe hier noch sehr viel mehr zusagen (Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen der Radonschutzmaßnahmen, "Sinn" von Radonbäder und Radonkuren, Aufwand für Radonschutzmaßnahmen in natürlicherweise hochbelasteten Gegenden, Nachweis von Erkrankungen in Bezug auf einen Arbeitsplatz oder einer Wohnung, ...), aber ich will hier nicht den Rahmen für einen überschaubaren Beitrag überziehen.

    Peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,

    zu diesem Thema kann ich nicht wirklich was sagen.

    Habe nur die Kurzmeldung bekommen und dann die

    Drucksache gelesen.

    Von einigen von denen, die sich jetzt hier zur 1. Änderung gemeldet haben, habe ich aber damals noch nichts gehört oder gelesen. Das erscheint mir eher sehr polemisch als zielführend.

    Das braucht nicht zu verwundern, da die Sachverständigen von

    den Fraktionen benannt werden. Und die sind da an keine

    Voraussetzungen (z.B. Qualifikation) gebunden. Da kann jeder

    benannt werden, wenn die Fraktion ihn/sie dafür geeignet hält.

    Siehe dazu auch:

    https://www.bundestag.de/services/gloss…oerungen-245328

    "Daher bemühen sich die Fraktionen in der Regel, Sachverständige

    zu benennen, von denen sie Unterstützung der eigenen

    politischen Position erwarten."

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • "Daher bemühen sich die Fraktionen in der Regel, Sachverständige

    zu benennen, von denen sie Unterstützung der eigenen

    politischen Position erwarten."

    5 Sachverständige - 6 Meinungen muß halt immer auch unter dem Gesichtspunkt "Wer beißt schon die Hand, die einen füttert...?" gesehen werden.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo,

    siehe hier:

    01. Änderung des Strahlenschutzgesetzes auf den Weg gebracht

    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

    Berlin: (hib/CHB) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Weg für die Änderung des 2017 verabschiedeten Strahlenschutzgesetzes frei gemacht. In seiner Sitzung am Mittwochvormittag billigte der Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (19/26943). Die FDP- Fraktion enthielt sich, während sich die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Gesetzentwurf aussprachen. Das Bundestagsplenum befasst sich am morgigen Donnerstag mit der Vorlage.

    Ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen wurde ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, der den Verantwortlichen mehr Zeit einräumt, um die für den Schutz vor Radon erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Die knappe Umsetzungsfrist sei bei der öffentlichen Anhörung am 22. März zu Recht kritisiert worden, begründete ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion den Antrag. Die AfD-Fraktion lehnte den Änderungsantrag ab; FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit Blick auf den Gesetzentwurf begrüßte es der Vertreter von CDU/CSU, dass bei gewissen Anlagen, die ionisierende Strahlung erzeugen, die Genehmigungs- durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden soll. Auch ein Vertreter der AfD-Fraktion fand im Gesetzentwurf positive Punkte. Abzulehnen sei jedoch die vorgesehene Senkung des Grenzwerts für Radon. Denn die Anhörung habe gezeigt, dass es keine eindeutige Korrelation zwischen Radonbelastung und Lungenkrebsrisiko gebe.

    Eine Vertreterin der FDP-Fraktion forderte mehr Aufklärung der Bevölkerung über die Belastung durch Radon. Außerdem sprach sie sich für ein KfW-Förderprogramm für bauliche Schutzmaßnahmen gegen Radon aus. Eine Vertreterin der SPD-Fraktion stellte sich hinter den Gesetzentwurf und betonte, dass dieser - anders als von einem Sachverständigen in der Anhörung dargestellt - keine Änderung der Zuständigkeit der Zollverwaltung beinhalte. Kritik am Gesetzentwurf kam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gesundheitsrisiken von Niedrigstrahlung würden nicht ausreichend berücksichtigt, bemängelte ein Vertreter der Linksfraktion. Die schon bei Inkrafttreten des Gesetzes 2017 bestehenden Defizite würden nicht behoben, sagte eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen. Die beiden Fraktionen legten zwei voneinander unabhängige Entschließungsanträge vor, die beide unter anderem das Ziel verfolgen, den Radon-Grenzwert von 300 auf 100 Becquerel pro Kubikmeter zu senken. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt.

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926943.pdf

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Simon,

    Erwartungsgemäß wird uns das Thema Radon in den nächsten Jahren zunehmend beschäftigen - Das Gesetz ist auch mit der ersten Änderung immer noch nicht "ganz rund". Es ist noch lange nicht alles ausdiskutiert und ausreichend wissenschaftlich hinterlegt

    Als wesentliches Problem sehe ich auch die bisherige Infomationspolitik der Regierung zur Aufklärung der Bevölkerung. Zwar stellen einige Umweltministerien der Länder (z. B. Sachsen, Thüringen und Bayern) schon seit vielen Jahren Informationen über Radon zur Verfügung und im Zuge der neuen Gesetzgebung nunmehr auch die anderen Bundesländer, aber es kommt davon nur wenig in der Bevölkerung an. Ich selbst treffe hier in Sachsen immer wieder auf Unwissenheit bei den Betroffenen, die ich versuche geduldig und zu mindest im wesentlichen auszuräumen.

    Im Moment hat natürlich das Thema "CoVid-19" der Radonproblematik "die Show gestohlen". Doch das Strahlenschutzgesetz ist da und deren Umsetzung ist nicht aufgehoben!

    https://www.fs-ev.org/service/strahl…er-corona-krise

    Wobei Coronaschutz sogar auch etwas zum Radonschutz beiträgt. Denn überall, wo ich wegen Corona direkt Lüfte oder Luft filtriere, senke ich meistens auch die Radonkonzentration in den Räumen.

    Peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,

    Neues aus Berlin:

    Keine Förderung von Maßnahmen gegen Radon am Arbeitsplatz

    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

    Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung plant kein Programm, um Maßnahmen zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz und bei Neubauten zu fördern. Eine solche Förderung von Schutzmaßnahmen sei abzulehnen, "da davon ausgegangen wird, dass die Umsetzung von Rechtsverpflichtungen nicht mit Fördermaßnahmen unterlegt werden kann", schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/ 31460) auf eine Kleine Anfrage (19/ 31294) der FDP-Fraktion. Anders verhält es sich der Antwort zufolge bei der Sanierung von Wohngebäuden mit erhöhter Radonkonzentration in der Innenraumluft, für die es derzeit keine gesetzliche Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen gibt. In diesem Punkt dauere die Prüfung einer möglichen Förderung noch an, schreibt die Bundesregierung.

    Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist eine hohe Konzentration des radioaktiven Edelgases Radon eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Belege, dass durch eine hohe Radonkonzentration in geschlossenen Räumen andere Krankheiten als Lungenkrebs verursacht würden, gebe es nicht.

    Die vollständige Antwort der Bundesregierung hier:

    https://dserver.bundestag.de/btd/19/314/1931460.pdf

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010