Kunde bedient Paletten Hubwagen - Mitarbeiterin schwer an Hand und Arm verletzt

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  • Hallo,

    Da muss der Supermarkt schon autobahnähnliche Gänge haben, dass man da mit dem Elektrohubwagen bei Publikumsverkehr noch fahren darf.

    Und?

    Leider versteht das anscheinend kein Ladenbesitzer

    Womit wir wieder bei der Frage sind: Welches Sicherheitsniveau wollen wir?

    Aus guten Gründen wird im laufenden Betrieb Ware aufgefüllt und es hat sich meiner Meinung nach bislang in der Praxis auch bewährt

    Wie war der Ausgangsthread? Ich kann der Einschätzung nicht folgen, dass es sich bewährt hat.

    wir (Produktionsbetrieb) benutzen hier das System und sind damit echt zufrieden

    Wir auch, einschl. diesem Zusatz.


    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Womit wir wieder bei der Frage sind: Welches Sicherheitsniveau wollen wir?

    eins wo ich als Kunde und Rollifahrer rechtzeitig flüchten kann bei Gefahr. Das ist mir speziell nur eingeschränkt möglich wenn alle Gänge mit Hindernissen zugebaut sind. Gerade jetzt vor Ostern werden zig Verkaufsstapel von Oster Süßigkeiten an allen möglichen Ecken aufgebaut. Könnte ja sein dass ein Kunde übersehen hat dass der Laden eine Schokoladenabteilung hat. :rolleyes:


    Da komme ich nicht mehr durch wenn ich einen Einkaufswagen speziell für Rollifahrer nutze sowie so nicht. Das Teil ist nämlich extra breit.

  • Ach, war das früher schon, wo die Läden von 13.00 - 15.00 Uhr geschlossen waren und Mittwoch ab 13.00 Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr. Und? Wir haben es überlebt. Aber heute? Da musst du bei A..i aufpassen, dass du nicht überfahren wirst oder bei L..l oder P...y. Es wundert mich, dass da nicht jede Woche zu einem Unfall kommt.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Da musst du bei A..i aufpassen, dass du nicht überfahren wirst oder bei L..l oder P...y. Es wundert mich, dass da nicht jede Woche zu einem Unfall kommt.

    Dafür gibt es ja jetzt Amazon und Co.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ach, war das früher schon, wo die Läden von 13.00 - 15.00 Uhr geschlossen waren und Mittwoch ab 13.00 Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr. Und? Wir haben es überlebt. Aber heute? Da musst du bei A..i aufpassen, dass du nicht überfahren wirst oder bei L..l oder P...y. Es wundert mich, dass da nicht jede Woche zu einem Unfall kommt.

    Da tragen wir alle in unserer Funktion als Verbraucher auch unseren Teil dazu bei.

    Wenn Aldi* mittags zu hat, dann gehe ich zu Lidl*........... oder meldet sich hier jemand, der warten würde, bis Aldi aufmacht UM dann dort einzukaufen.


    Somit hat Aldi* einen Umsatzverlust und macht daher dann auch wieder Mittags auf.


    (*eine eventuelle Namensgleichheit mit Unternehmen ist rein zufällig)


    Ich persönlich käme nie im Leben auf die Idee im Supermarkt oder Baumarkt oder, oder, oder.... einen Hubwagen zu bewegen. Ich wüsste nicht mal wie das geht.

    Einmal editiert, zuletzt von Felidaea ()

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  • Wenn Aldi* mittags zu hat, dann gehe ich Lidl*........... oder meldet sich hier jemand, der warten würde, bis Aldi aufmacht UM dann dort einzukaufen.

    Ja, ich! Würde uns allen vielleicht helfen, mal wieder ein bißchen zu entschleunigen. Und die Mitarbeiter in den Märkten könnten in der zeit in Ruhe die Regale auffüllen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Wer räumt Regale ein?

    In der Regel beobachte ich dass damit sehr Junge Menschen beschäftigt werden die das hauptsächlich am Samstag erledigen. (Schulfrei?)


    Und somit zur Haupteinkaufszeit. Warum? Weil die Schüler nicht viel kosten, als Minijobber.

    Und weil wir Verbraucher uns darüber ja auch nicht beklagen.


    der im Eingangspost zitierte Fall könnte jedem von uns passiere. Wenn man beim Einkaufen ist dann schaut man auf das was man kaufen will und wenn da was davor steht, dann schiebt man es weg. Eigentlich ist der Ladenbetreiber in der Verantwortung.

  • Ich finde die Diskussion recht spannend und sehe wie Fachleute die Thematik schlüssig aufgliedern und Verfahrenswege aufzeigen.


    Aber nun kommt der Jurist in mir hoch: "Sehr geehrter Kunde, wer erlaubte Ihnen die Betätigung des Betriebsmittels?" Antwort: Keiner. = volle Haftung.


    Das Thema "Mitschuld" würde nur zum Tragen gekommen, wenn der Mitarbeiter bewusst Nutzwege versperrt hat und ein Zugang zum Produkt nicht gewährleistet war. Bei den ganzen "Gangkonzepten" der Discounter sehe ich hier vor meinem inneren Auge nur einen mürrischen alten Mann, der sauer war , dass er um an seinen Senf zu kommen wegen dem blöden Palettenwagen ums Regal laufen müsste.


    Was anderes ist es z.B. bei inventur, wenn fast in jedem Gang ein Palettenwagen steht und somit Fluchtwegebreiten oder Nutzwege nicht mehr gewährleistet sind. Hier trägt dann der Ladenbesitzer eine Verantwortung. Wenn ich da an so manches Regalkonzept denke, ist das leider bei den Planern auch noch nicht angekommen, dass Regale gelegentlich bestückt werden müssen.

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  • Aber nun kommt der Jurist in mir hoch: "Sehr geehrter Kunde, wer erlaubte Ihnen die Betätigung des Betriebsmittels?" Antwort: Keiner. = volle Haftung

    Und meine laienhafte juristische Meinung hierzu: Wer hat eine gefährliche Situation heraufbeschworen? Stichwort: Verkehrssicherungspflicht.

    Was anderes ist es z.B. bei inventur, wenn fast in jedem Gang ein Palettenwagen steht und somit Fluchtwegebreiten oder Nutzwege nicht mehr gewährleistet sind.

    Also bei meinem Discounter ist das am Wochenende eher Standard, denn die Ausnahme. Dann noch die Kunden die den Wagen neben sich durch die Gänge schieben, dass da ja niemand vorbei kommt.


    Allerdings habe ich in letzter Zeit festgestellt, dass da inzwischen einfach eine Gangreihe für kurze Zeit komplett abgesperrt wird und dann dort 2-3 Personen gleichzeitig ein Regal umräumen, um es relativ schnell wieder freigeben zu können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    über die mögliche Rechtslage möchte ich mich hier nicht auslassen, hier kann und wird nur das Gericht eine Entscheidung fällen.


    Aber bei all den Diskussionen möchte ich einfach mal ein wesentliches Prinzip des Arbeitsschutzes in Erinnerung rufen. Jeder der Nohl kennt (und das tun wir wahrscheinlich alle) kennt auch ALARP. Hier sehe ich durchaus Verfahrensweisen im o.a. Bereich, die ich unter Betrachtung dieses Prinzips akzeptieren muss und kann. Ein Einräumen der Regale ausschließlich unter Kundenausschluss ist weder ökonomisch, noch wird es von den Kunden akzeptiert werden.

    Das man Notausgänge mit Aktionsständen zustellt, kann dabei sicher nicht mit diesem Prinzip gerechtfertigt werden.


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: ...und hier doch meine ganz persönliche Meinung: Der Kunde hat das volle Programm verdient - Schmerzensgeld, Ausfallentschädigung, Schadenersatz...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)