Guten Morgen,
ich würde gern hier eine Diskussion lostreten, verbunden miot einer kleinen Diskussion.
Wir haben bei uns eine Position die wie im Titel bezeichnet wird. Das ist in der Regel der Abteilungsleiter der Verwaltungsabteilung. Dieser wird schriftlich damit beauftragt den Arbeitsschutz bzw. die Anforderungen dessen in unserer Rentenversicherung umzusetzen. Klar, die Verantwortung verbleibt bei der GF.
Jetzt wechselt der alte Verwaltungsleiter in einen anderen Bereich.
a.) muss ich die alte Bestellung schriftlich aufheben?
b.) oder erlischt die alte Bestellung mit der neuen Bestellung des neuen Verwaltungsleiters?
Ich möchte bitte keine Diskussion, ob das gesetzlich so zulässig ist, dass die Verantwortung auf einen Verwaltungsleiter übertragen wurde, bitte! Er übernimmt ja letztendlich nur die Aufgaben.