Markierung von Treppenstufen im öffentlichen Bereich

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  • Hallo zusammen,

    ich habe hier ein öffentliches Gebäude, bei dem mehrere Stockwerke mit einer geradläufigen Treppe mit Setzstufen verbunden ist.

    Bürger und Kinder werden und müssen das Gebäude betreten

    Zitat

    Die Markierung ist in voller Breite und umgreifend anzuordnen, d.h. auf der Stirnseite (Setzstufe) in einer Breite von mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, auf der Trittstufen eine Breite zwischen 4 cm bis 5 cm. Der Kontrast ist nicht nur gegenüber den Stufen sondern auch gegenüber dem Podest zu wählen.

    Barrierefreies Bauen.... bin ich nun verpflichtet die erste und letzte Trittstufe kontrastreich zu kennzeichnen oder sogar alle? Im öffentlichen Bereich ist Barrierefreies Bauen in der Landesbauordnung verknüpft und somit meiner Meinung eine Pflicht zur Umsetzung.


    Grüße von der nicht gekennzeichneten Treppe

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  • Binde doch die örtlichen Behindertenvertretenden oder den örtlichen Behindertenverein ein ... :)
    Ich meine auch, die Blindenmission hatte mal einen Unterrichtskoffer, in dem eine spezielle Brille zur Simulation einer Sehbehinderung drin war.
    Die den betreffenden Bedenkenträger aufsetzen "... und nun lauf mal!"

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)