Welche Stoffe gehören ins Gefahrstoffkataster?

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  • Hallo zusammen,


    woran mache ich fest welche Stoffe ins Gefahrstoffkataster gehören?

    Es gehören ja sicherlich nicht alle Stoffe rein, für die es ein Sicherheitsdatenblatt gibt...


    Beispiel: Desinfektionsmittel, Raumspray oder Reinigungstücher.

    Das sind je grundsätzlich alles Stoffe die ungefährlich sind - wie geht man damit um?

    SDB aufbewahren und Stoff nicht ins Kataster aufnehmen? Sollte man die Einschätzung anderweitig dokumentieren?

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  • Bei uns kommen alle Gefahrstoffe, also alles was mit Piktogramm drauf gekauft wird oder bei Tätigkeiten entsteht, z.B. bestimmte Holz- und Bohrstäube ins Gefahrstoffverzeichnis.


    Es werden aber nicht für alle Gefahrstoffe Betriebsanweisungen geschrieben bzw. in Sammelbetriebsanweisungen für Gefahrstoffe mit geringer Gefährdung zusammengefasst.


    Sicherheitsdatenblätter werden natürlich alle beschafft, gespeichert und regelmäßig neu bezogen.

    Gruß Roland

  • GEfahrenstoffe sind Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften und werden mittels GHS Symbolik kenntlich gemacht. Ist so etwas auf der Verpackung drauf, gibt es Hinweise im SDS zu Gefährdungen, dann gehört es ins Gefahrstoffkataster.

    Auch ein Raumspray kann z.B. leicht entzündlich sein, Reinigungstücher mit Isopropanol sind auch ein Thema, Desis mit hoher Alkoholkonzentration ebenfalls. Ergo alles ins Kataster rein.

  • auch welche ohne GHS (nicht kennzeichnungspflichtig) gehören ins Kataster. Sind deswegen ja nicht "keine Gefahrstoffe". Das ist ja auch abhängig von der Art der Verarbeitung/Anwendung.

  • auch welche ohne GHS (nicht kennzeichnungspflichtig) gehören ins Kataster. Sind deswegen ja nicht "keine Gefahrstoffe". Das ist ja auch abhängig von der Art der Verarbeitung/Anwendung.

    Stimmt natürlich...in erster Linie geht es um die gefährlichen Eigenschaften und die sind je nach Lobby kennzeichnungspflichtig oder nicht.

    Gruß Roland

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  • Du kennst sicher die Definition von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrenstoffverordung (GefStoffV):


    - gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,

    - Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,

    - Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder

    Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,

    - Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber

    auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der

    Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die

    Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,

    - alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.


    Geht von einer Schachtel Brillenputztücher eine Gefährdung aus? Eher nicht.

    Könnte Wasser ein Gefahrstoff sein? Wenn ihr Prozesse habt, bei denen sich jemand verbrühen könnte, dann schon (physikalisch-chemische Eigenschaften).


    Die gekennzeichneten Stoffe (GHS, H-Sätze) solltest Du aufnehmen.


    Wenn Reinigungstücher in großen Mengen anfallen und sich in Mülleimern entzünden könnten, sind die evtl. auch einen Eintrag wert, denn dann sollte es auch eine Betriebsanweisung dazu geben.


    Es hängt also auch vom Prozess und der GBU ab.

    Ich würde die SDBs archivieren, sind ja heutzutage nur kleine PDF-Dateien.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich nehme alle vorhandenen und entstehenden Gefahrstoffe ins Verzeichnis auf und nutze das Verzeichnis gleich zur Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung (Vermerk "nur geringe Gefährdung", somit keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf diesen Stoff nötig; andernfalls Erstellung und Verweis auf die zugehörige BA).

  • Könnte Wasser ein Gefahrstoff sein? Wenn ihr Prozesse habt, bei denen sich jemand verbrühen könnte, dann schon (physikalisch-chemische Eigenschaften).

    Einspruch Euer Ehren!


    Wasser wird auch aufgrund erhöhter Temperatur nicht zu einem Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Es ist in diesem Fall ein gefährlicher Arbeitsstoff - hört sich fast gleich an, ist es aber nicht.


    In das Verzeichnis gehören definitiv nur die Stoffe, die die Kriterien der GefStoffV erfüllen. Und das wesentliche Merkmal ist hier die Kennzeichnungspflicht.


    Wenn man alle anderen Stoffe mit aufnehmen will - bitteschön. KANN man machen, MUSS man aber nicht.


    In einem gut geführten Unternehmen existiert aber eh ein vernünftiges Produktmanagement. In einem solchen Fall spielt es eigentlich keine Rolle, ob ich alle benutzten Stoffe in ein Verzeichnis überführe. Ist in meinen Augen allerdings Blödsinn einen Stoff in einem "Gefahrstoffverzeichnis" aufzuführen, aber alle relevanten Zusatzinformationen (Spalten) wegzulassen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • woran mache ich fest welche Stoffe ins Gefahrstoffkataster gehören?

    Anhand der Gefährdungsbeurteilung.

    Faustregel: Alles was kennzeichnungspflichtig ist bzw. den Begriff des Gefahrstoffs nach GefStoffV erfüllt, sofern nicht die Ausnahmen für geringe Menge, geringe Exposition in Anspruch genommen werden können.

    Wasser kann durchaus als Gefahrstoff angesehen werden, bei entsprechend langer Einwirkzeit, Stichwort: Feuchtarbeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Einverstanden. Besser erklärt, als von mir.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin zusammen,


    In das Verzeichnis gehören definitiv nur die Stoffe, die die Kriterien der GefStoffV erfüllen. Und das wesentliche Merkmal ist hier die Kennzeichnungspflicht.

    das stimmt grundsätzlich. Allerdings habe ich noch nicht erlebt, dass sich BG, Behörde oder Auditor darüber beschwert hätten, wenn alles aufgenommen ist.

    Ich bezeichne es als Betriebsstoffkataster. Das hat den Reiz, dass alles was dort gelistet ist, zur Verwendung freigegeben ist.

    Falls jetzt jemandem die Fantasie durchgeht... Spülmaschinentabs - Ja, Toilettenpapier - Nein ;). Macht es dem Einkauf etwas leichter.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Darf der Arbeitgeber einem Sicherheitsdatenblatt blind vertrauen? Eher nicht, oder?


    also, mir sind schon veraltete SDB vorgelegt worden die keine Kennzeichnung hatten. Da ich immer als erstes Prüfe ob es ein neueres gibt, gab es hier schon nette Überraschungen. Meistens in Richtung Umweltgefahren oder plötzlich enthält das Produkt dann doch Stoffe mit AGW und BGW.


    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

  • Ich nehme alle vorhandenen und entstehenden Gefahrstoffe ins Verzeichnis auf und nutze das Verzeichnis gleich zur Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung (Vermerk "nur geringe Gefährdung", somit keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf diesen Stoff nötig; andernfalls Erstellung und Verweis auf die zugehörige BA).

    Genau mein Ding. So mache ich das auch.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Spülmaschinentabs - Ja, Toilettenpapier - Nein ;).

    dann kommste mal zu uns. Dann reden wir nochmal über deine Einschätzung

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Darf der Arbeitgeber einem Sicherheitsdatenblatt blind vertrauen? Eher nicht, oder?


    also, mir sind schon veraltete SDB vorgelegt worden die keine Kennzeichnung hatten. Da ich immer als erstes Prüfe ob es ein neueres gibt, gab es hier schon nette Überraschungen. Meistens in Richtung Umweltgefahren oder plötzlich enthält das Produkt dann doch Stoffe mit AGW und BGW.


    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

    Eigentlich denkt man so, denn der Hersteller kennt sich ja aus.

    Aber dies ist nicht so - eine Plausibilitätsprüfung ist Pflicht. Diese Prüfung dauert je nach Vorwissen per Hand von 30 Minuten bis zu 3-5 Stunden, wenn du nach der BG Methode vorgehst. Achso, danach hast du noch immer keine 100% Sicherheit.

    Bitte vergleiche niemals die SDB von unterschiedlichen Herstellern, denn dann gibst du deinen FaSi Beruf auf.


    Eigentlich ist das SDB in dieser Variante total unnötig - der Hersteller muss gesetzlich verpflichtet sein, dass dieses ohne Überprüfung gültig ist.

  • In das Verzeichnis gehören definitiv nur die Stoffe, die die Kriterien der GefStoffV erfüllen. Und das wesentliche Merkmal ist hier die Kennzeichnungspflicht.

    ...wobei hierbei nicht nur die Piktrogramme ausschlaggebend sind. Zum Beispiel Produkte mit EUH-Satz und Eintrag z.B. in der TRGS 907 fallen sonst durch dieses grobe Raster.


    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Wasser kann durchaus als Gefahrstoff angesehen werden, bei entsprechend langer Einwirkzeit, Stichwort: Feuchtarbeit.

    Jau, und wenn ich jetzt vollentsalzenes in größeren Mengen zu mir nehme, dann sterbe ich sogar - OhGottOhGottOhGott. Und bei medizinischer Kochsalzlösung ist es genauso!


    Danke Axel. Wasser MUSS in das Gefahrstoffverzeichnis!!!!!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo in die Runde,


    wir haben unser Gefahrstoffkataster im Rahmen der Einführung ISO 14001 neu organisiert. Dabei hat unser Auditor darauf hingewiesen, dass nicht nur Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV aufgenommen werden müssen, sondern auch Stoffe welche die Umwelt gefährden können.


    Das Hydrauliköl Nuto 46 ist im SDB nicht als Gefahrstoff eingestuft, hat aber die WGK 1und ist somit bei Freisetzung in die Umwelt wassergefährdend.


    HD-PE-Granulat, kein Gefahrstoff, aber bei Temperaturen > 170°C beginnt die Zersetzung unter Freisetzung von z.B. Aldehyde, Ketone und organischen Säure. Brennen bei einem Feuer davon 1000t auf, ist das schon eine riesen Sauerrei, Brennen 1000t PVC-Granulat auf, ist das schone eine mittlere Umweltkatastrophe.


    Will damit sagen, es macht schon Sinn auch Stoffe, die zwar nicht als Gefahrstoff eingestuft sind, die aber in größeren Mengen vorhanden sind, mit ins Kataster aufzunehmen. Irgendwie landet man doch fast immer bei dem Thema Gefährdungsbeurteilung


    Gruß

    Harti

  • HD-PE-Granulat, kein Gefahrstoff, aber bei Temperaturen > 170°C beginnt die Zersetzung unter Freisetzung von z.B. Aldehyde, Ketone und organischen Säure. Brennen bei einem Feuer davon 1000t auf, ist das schon eine riesen Sauerrei, Brennen 1000t PVC-Granulat auf, ist das schone eine mittlere Umweltkatastrophe.

    In den 90ern hat in der Nähe meines damaligen Wohnortes ein (sehr großes) Altreifenlager gebrannt.
    In den nachrichten wurde berichtet:
    "Es wurden keinerlei gefährlichen Stoffe freigesetzt. Es hat zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Mensch und Umwelt bestanden." :44::Lach:


    Ja, nee. - Is Klar...

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!