Feuerlöscher auf Rohrnetzbaustellen 6 oder 12 KG ?

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  • Auf einer Rohrnetzbaustelle sind geeignete Brandbekämpfungsmittel bereitzustellen (z. B. zwei Feuerlöscher mit jeweils mindestens 15 Löscheinheiten der Kennzeichnung 55A 233B C oder 233B C; diese Zahlen-Buchstaben-Kombination ist auf dem Feuerlöscher angebracht; entspricht der Kennzeichnung nach ASR A2.2). Die Füllmenge muss mindestens 6 kg betragen, empfohlen werden 12 kg. Die Eignung der Feuerlöscher konnte im Rahmen praktischer Versuche auf einer Brandsimulationsanlage bestätigt werden. (Quelle BG ETEM)


    Bei uns gibt es derzeit unterschiedliche Meinungen was hier unter Punkt 8 Brandbekämpfung geschrieben wird.


    Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen | Energie und Wasser | Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (ETEM) | Publikationen nach Fachbereich | Regelwerk | DGUV Publikationen


    " Die Füllmenge muss mindestens 6 kg betragen, empfohlen werden 12 kg. " Das ist hier die strittige Frage.


    Ich vertrete die Meinung dass 6 Kg Löscher mit 15 LE genauso geeignet sind und ein wesentlicher Vorteil ist dass diese einfacher zu händeln sind und somit auch an der Einsatzstelle bereitgestellt werden.

    Was habt Ihr für Meinungen dazu ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Es ist eine Empfehlung ... :)


    Geeignet sind 6 kg-Löscher mit 55A 233B C und 15 LE sicherlich, sonst wäre das nicht die Minimalforderung. Auch das Argument des Gewichts zählt (ca. 10 kg vs ca. 19 kg).

    Den Unterschied macht die Löschmittelmenge und die Frage: "Welche Löschmittelmenge ist sinnvoll einsetzbar?" - Die Frage kann ich nicht mangels Kenntnissen im Rohrleitungsbau nicht beantworten ...

    Werden Gasbrände nicht durch Abschiebern gelöscht und der Löscher nur für Umgebungsbrände eingesetzt?

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Also ich bin auch immer auf 6 kg gegangen. Die 12 kg sind schwerer handelbar. Ich denke die Empfehlung basiert darauf, dass die Löschdauer der 12 kg Geräte einfach höher ist.

  • Hallo,


    Zustimmung. Betrachtet man es aber genau, ist es Unfug.

    Was soll da im Detail brennen? Wenn es um die Neuverlegung

    geht, habe ich noch kein Brandereignis erlebt oder davon gehört

    (in der freien Fläche). Anders sieht es aus, wenn es um Reparaturen

    geht. Letztlich braucht hier doch aber das Löschmittel bzw. die

    Löschmittelmenge nicht auf einen Gasbrand abzielen. Würde man

    diesen löschen, würde man durch das weiter ausströmende Gas

    eine wesentlich größere Gefahr produzieren, als sie im Zweifelsfall

    vom Abbrand vom Gas ausgehen kann. Abschiebern vom Gas und

    eventuelle Brandbekämpfung von Umgebungsbrände.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

  • Was soll da im Detail brennen?

    Es handelt sich um Arbeiten an bestehenden Gasleitungen ( Blasen setzen etc.). Hier kann es u.a zu einem Personenbrand kommen.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo,


    Ja, für einen Personenbrand brauche ich aber keine 12 kg,

    wobei ich ohnehin das ABC-Löschpulver hier für nicht wirklich

    geeignet halte (DIE LÖSCHDECKE ABER AUCH NICHT!).


    Zum Rest: Klar, bei bestehenden Leitungen und damit verbundenen

    Reparaturen, sieht es natürlich mit den Risiken wieder anders aus.

    Trotzdem vermag ich hier aber immer noch nicht die Notwendigkeit

    von 12 kg erkennen zu können.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • naja ... wenn man so sieht, mit welche Kraft und Dimension eine derartige Gasrohr-Baustelle brennt, kann ich die Empfehlung für 2 x 12 kg AB(C) durchaus nachvollziehen. Die 15 LE bekomme ich aber auch nur mit einem ABC-Löscher bzw. mit einigen 9 kg Schaumlöschern.
    ABC-Pulver ist aber auch witterungstechnisch (Kälte!) einfacher zu händeln als AB-Schaumlöschgeräte.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,


    warum sollte man aber den Gasbrand löschen?

    Damit produziere ich doch eine wesentlich größere

    Gefahr, als wenn es abbrennt. Richtige Maßnahmen

    sind hier doch: Gas abstellen, Umgebungsbrände

    löschen und gut ist.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ja, für einen Personenbrand brauche ich aber keine 12 kg,

    Es gab durch die BG Etem in Zusammenarbeit mit einem Energieversorger einen Versuch hierzu.

    Die Eignung der 6 Kg Feuerlöscher mit 15 LE zum Löschen einer brennenden Person konnte im Rahmen praktischer Versuche auf einer Brandsimulationsanlage bestätigt werden.

    Für das Löschen des reinen Gasbrandes mit einem 6Kg-Pulver-Löscher mit 15 LE wurde eine Zeit von drei Sekunden benötigt. Für das Löschen des Gas- und des Personenbrandes wird eine Zeit von sechs Sekunden benötigt.

    Die Löschversuche wurden mit zwei baugleichen Pulverlöschen durchgeführt. Sie weisen eine Gesamtspritzdauer von 17 bzw. 20 Sekunden auf.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,


    Ok, ich halte das aber für eigentlich nicht relevant.

    Gasbrand löschen = Nein. Ob 6, 12 oder X kg, ist da

    unerheblich. Das man sowas überhauptet testet,

    finde ich bedenklich. Personenbrand löschen = Ja.

    Ob das aber ein ABC-Pulverlöscher sein muss, darüber

    kann man trefflich streiten. Ich würde z.B. diese Löscher

    weitgehend aus dem betrieblichen BS entfernen. Da

    deren Erfordernis nur in sehr wenigen Bereichen,

    tatsächlich auch eine Berechtigung hat.


    Oder wie ist Ihre Meinung dazu?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich würde z.B. diese Löscher weitgehend aus dem betrieblichen BS entfernen.

    Kann man durchaus so machen ...
    Allerdings sind die Kosten für AB-Löscher erfahrungsgemäß bei Anschaffung und Prüfung höher - und im Außenbereich nur eingeschränkt einsetzbar.
    (Beim Discounter 6 kg ABC für 19,95 ... da schlag ich doch zu und hole mir in 2 Jahren neue ... die alten krieg ich schon bei iih-bä los.

    Beim Ablöschen von Personen ist es völlig egal, was für ein Löschmittel ich nehme, Hauptsache schnell aus , leider hab ich da Praxiserfahrungen.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,

    (Beim Discounter 6 kg ABC für 19,95 ... da schlag ich doch zu und hole mir in 2 Jahren neue ... die alten krieg ich schon bei iih-bä los.

    Da haben Sie unbestritten Recht, wenn man den Punkt

    unter wirtschaftlichen Aspekten sieht. Dann wird man in

    vielen Bereichen (Arztpraxen, kleinen Büros etc). damit

    sicherlich günstiger fahren. Man darf aber halt nicht die

    Nachteile verkennen, er eignet sich einfach nicht wirklich

    für Laien

    Beim Ablöschen von Personen ist es völlig egal, was für ein Löschmittel ich nehme, Hauptsache schnell aus , leider hab ich da Praxiserfahrungen.

    Wenn man nix anderes hat, Zustimmung. Aber für

    wirklich geeignet halte ich den Löscher nicht. Letztlich

    ist es doch die Frage, wie man diese Gefährdung im

    Bezug auf die Arbeiten einschätzt und ob man

    gesonderte Maßnahmen (u.a. beim Löschgerät/ Löschmittel)

    ergreift oder nicht.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Genau das der Punkt.
    Ich habe allerdings (an Einsatzstellen) schon die Erfahrung machen müssen, dass Temperaturen deutlich unter 0° einem konventionellen A(B)-Löscher nach einer gewissen Zeit gar nicht gut tun. Da geht auf einmal gar nichts mehr. Gut, wenn dann als Ersatz ein ABC dabei ist.
    Für Baustellen im Freien bleibt somit nur ABC (kostengünstig, universell - mit Option, den kaputten Gasschlauch zu löschen) oder frostgeschützter A(B) ... und die kosten richtig.
    Ich halte es da eher mit KISS (keep it simple and stupid), auch wenn die anschließende Entfernung des Löschpulvers "etwas" Mehrarbeit macht.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hi,


    die BG ETEM stellt umfangreiches Material zu Gefahren durch Gasbrände im Rohrgraben zur Verfügung, auch Schulungsvideos.


    Die Feuerlöscher dienen der Menschenrettung, falls sich noch Personen im Rohrgaben befinden und vom Brand gefährdet werden oder bereits in Brand gesteckt wurden. Wobei es von Leitungsgröße und Betriebsdruck abhängt, ob tragbare Feuerlöscher überhaupt sinnvoll sind und eingesetzt werden können. Bei größeren Leitungsdurchmessern (über DN 100) und / oder höheren Leitungsdrücken (über 150 mbar) sind auf die Situation zugeschnittene Sicherheitskonzepte erforderlich, da ein sicherer Einsatz der tragbaren Handfeuerlöscher dann nicht mehr möglich ist.


    Sind keine Personen in Gefahr, dann gilt: Brand nicht löschen, Feuerwehr alarmieren.


    Ist ein Löscheinsatz zur Personenrettung erforderlich, dann reicht bei "Ortsnetzen" ein 6 kg Pulverlöscher locker aus, um die Person abzulöschen und / oder die Gasflamme zu löschen. Ich empfehle hier immer Dauerdrucklöscher, da bei solchen Lagen jede Sekunde zählt. Der zweite Löscher ist "nur" als Redundanz gefordert, falls der erste nicht funktioniert.

    Für die Brandklasse C ist aktuell nur der Pulverlöscher zugelassen, deshalb ist der Pulverlöscher gefordert, um die Gasflamme ablöschen zu können, falls dies erforderlich ist, um Personen im Rohrgraben die Flucht zu ermöglichen oder vor weiteren Brandschäden zu schützen.


    schöne Grüße

  • die BG ETEM stellt umfangreiches Material zu Gefahren durch Gasbrände im Rohrgraben zur Verfügung, auch Schulungsvideos.

    Danke MrH |?Im Video der BG ETEM ist eigentlich alle erklärt. Das ist zwar aus 2007 aber inhaltlich immer noch aktuell. Nur bei der Feuerlöschtechnik hat sich was weiterentwickelt

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    Die Feuerlöscher dienen der Menschenrettung, falls sich noch Personen im Rohrgaben befinden und vom Brand gefährdet werden

    Ja, da haben Sie ein gutes Argument, habe ich jetzt

    so nicht bedacht.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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