Auf einer Rohrnetzbaustelle sind geeignete Brandbekämpfungsmittel bereitzustellen (z. B. zwei Feuerlöscher mit jeweils mindestens 15 Löscheinheiten der Kennzeichnung 55A 233B C oder 233B C; diese Zahlen-Buchstaben-Kombination ist auf dem Feuerlöscher angebracht; entspricht der Kennzeichnung nach ASR A2.2). Die Füllmenge muss mindestens 6 kg betragen, empfohlen werden 12 kg. Die Eignung der Feuerlöscher konnte im Rahmen praktischer Versuche auf einer Brandsimulationsanlage bestätigt werden. (Quelle BG ETEM)
Bei uns gibt es derzeit unterschiedliche Meinungen was hier unter Punkt 8 Brandbekämpfung geschrieben wird.
" Die Füllmenge muss mindestens 6 kg betragen, empfohlen werden 12 kg. " Das ist hier die strittige Frage.
Ich vertrete die Meinung dass 6 Kg Löscher mit 15 LE genauso geeignet sind und ein wesentlicher Vorteil ist dass diese einfacher zu händeln sind und somit auch an der Einsatzstelle bereitgestellt werden.
Was habt Ihr für Meinungen dazu ?