Ich brauch mal eure Hilfe,
wo bekomme ich Rauchschutzdichtungen für Türzargen
( zum nachträglich einkleben ) her.
Gruß Tommy
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Neues Benutzerkonto erstellenIch brauch mal eure Hilfe,
wo bekomme ich Rauchschutzdichtungen für Türzargen
( zum nachträglich einkleben ) her.
Gruß Tommy
Toni, das hatte ich mir auch schon im Vorfeld ergoogled und meinem Chef gezeigt.
Dann kam Frau Bauaufsicht und sagte "....nööööö, da könnse so Gummidichtungen reinkleben, das reicht".
Als ich sie dann mit großen Augen fragend anschaute sagte sie " Baumarkt "
Eisen Karl hatte sowas nicht und bei Obi gab es nur Tesa Moll Dichtungen, welche aber Frau Bauaufsicht als falsch bezeichnete.
Und jetzt steh ich wieder ganz am Anfang
hallo tommy,
hmm dann nimm doch die angebote von google es wird ja niemand was dagegen haben wenn man besser ist als die vorschrift bzw frau baufsicht vorschreibt, oder?
ZitatOriginal von toni
hallo tommy,hmm dann nimm doch die angebote von google es wird ja niemand was dagegen haben wenn man besser ist als die vorschrift bzw frau baufsicht vorschreibt, oder?
Das ist wohl wahr, aber du kennst meinen Chef nicht, wenn der hört
"..... brauchense nur ne Dichtung reinkleben " , dann kannste ihm nur schwer
was teureres verkaufen.
Mal sehen was geht.
hallo tommy,
jetzt bist du gefragt du musst ihn "nur" überzeugen
ich kenne mich mit diesen dichtungen zwar nicht aus, aber der preisunterschied wird wohl nicht so groß sein (denke ich).
was nicht zu verachten sein sollte ist natürlich die haltbarkeit....................musst halt mal vergleichen was unterm strich wirschaftlicher ist.
Hallo zusammen,
also, das mit der "Baumarktdichtung" kann ich so nicht stehen lassen, alleine schon wegen der Wärmebeständigkeit solcher Dichtungen...
Rauchschutz:
Bestimmungen und Anforderungen nach DIN 18095 - Rauchschutztüren
Die DIN 18095 ist als technische Baubestimmung in nahezu allen Bundesländern eingeführt. Mit der bauaufsichtlichen Einführung erfolgt die verbindliche Vorgabe für den Einsatz von sogenannten “rauchdichten” Türen, für die ein Prüfzeugnis nach DIN 18095 bei der Bauabnahme vorzulegen ist.
Weiterhin erfolgte die Aufnahme der Rauchschutztüren erstmals als geregeltes Bauprodukt durch Mitteilung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vom 1. Juni 1994 in der Bauregelliste A.
Hierdurch wird für alle Bundesländer festgelegt, daß für die Verwendung von Rauchschutztüren eine “Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP)” erforderlich ist. Begriffe und Anforderungen beschreibt hierzu die DIN 18095, Teil 1. Darin wird festgelegt, daß jede Bauart von Rauchschutztüren nach DIN 18095, Teil 2 zu prüfen ist. Die Prüfung ist vom Hersteller durch das Anbringen eines Kennzeichnungsschildes (an der Bandkante des Türblattes) und durch die Vorlage eines Prüfzeugnisses nachzuweisen.
Rauchschutztüren bilden eine geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt, Dichtung und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen.
Da würde ich auf jeden Fall auf die Dichtungen verweisen, die in Toni´s Links aufgeführt sind
Herbert,
jetzt bin ich aber echt froh das du das schreibst.
Ganz genau das habe ich auch meinem Chef gesagt, als es darum ging die Tür rauchdicht zu machen.
Daraufhin hat er nochmals einen Termin mit dem Bauordnungsamt gemacht, bei dem dann Frau Bauordnungsamt das mit der einzuklebenden Dichtung sagte.
Das kam mir schon ein bisschen eigenartig vor.
Mein Chef ist auch nicht bereit mehr zu tun als gefordert