Hallo,
"Übersieht ein Arbeitgeber bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, dass das Profil eines ehemaligen Arbeitnehmers weiterhin im Internet abrufbar ist, so handelt es sich um eine DSGVO-Verletzung, welche einen Schmerzensgeldanspruch auslösen kann. Ein neues Urteil des LAG Köln dürfte für alle Arbeitgeber mit eigener Homepage und alle Arbeitnehmer, die darauf auftauchen, interessant sein."
http://sicherheitsmelder.de/xh…ik_kwd=Mitarbeiterprofile
Gruß
Simon Schmeisser