Hallo,
wir haben einen neuen Kollegen eingestellt, der eine Ausbildung zum Staplerfahrer hat. Diese hat er durch den gelben Fahrausweis bestätigt:
Beispiel: https://www.resch-verlag.com/p…uer-gabelstapler-220.html
Jetzt ist ein anderer Kollege der Meinung, dass dies nicht ausreicht, er müsse zusätzlich ein Zertifikat der ausbildenden Stelle vorlegen, dies ist im DGUV G 308-001 gefordert. Meiner Meinung nach deutlich übers Ziel hinausgeschossen (um es mal diplomatisch zu formulieren) sofern durch das vorgelegte Dokumente ersichtlich ist, dass die Ausbildung gem. 308-001 (bzw. vormals BGG 925) erfolgt ist und auf welchem Typ/Bauart (z. B. Frontgabelstapler). Stempel + Unterschrift des Ausbilders und gut ist.
Grundsätzlich hat der Vorgesetzte die Unterweisung auf die im Betrieb vorhandenen Stapler + innerbetrieblichen Verkehrsregeln, etc. zu veranlassen und muss überprüfen, ob der Kollege sich an diese Regeln hält und mit dem Stapler sicher umgehen kann. Wenn es da Probleme gibt muss man natürlich eingreifen und Maßnahmen ableiten, dies kann ggf. natürlich auch eine erneute Ausbildung sein. Und analog läuft es auch bei Bedienern von Kranen und Hubarbeitsbühnen.
Damit wird die Sache doch rund - oder?
Grüße