Nachweis Ausbildung Gabelstaplerfahrer und Bediener von Kranen und Hubarbeitsbühnen

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  • Ich habe gestern Nachmittag noch mit unserem TAB vom Dienst gesprochen und er meinte, dass eine Beauftragung nur mit Zertifikat, aber ohne Fahrausweis nicht möglich ist. Aus dem Fahrausweis geht nämlich neben Personenbezogener Daten auch noch der Fahrzeugtyp und die Tragfähigkeit der Geräte hervor, die bedient werden dürfen. Er kann zwar nachweisen, DASS er Qualifiziert ist Stapler zu fahren, aber nicht für welche Typen.

    So war seine Erklärung.

    Der Bereichsverantwortliche hat sich entsprechend gegen eine Beauftragung entschieden.

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  • Das ist doch vollkommen weltfremd!

    Die Ausbildung wird ja üblicherweise oft auf einem kleinen Dreirad-Stapler durchgeführt. Und eben nicht mit genau dem Modell, das in der eigenen Firma vorhanden ist. Wie soll denn der Fahrer nach Ansicht dieser TAP denn jemals DEN Stapler in der Firma fahren dürfen? Für mich ist erstmal wichtig, dass eine Quali vorliegt. Dann muss der Fahrer mir zeigen, dass er mit dem neuen, ggf. größeren Gerät umgehen kann. Ich würde den ein paar Übungsrunden drehen lassen und ihm dann den Fahrauftrag ausstellen

  • Ein Fahrausweis ist nur "nice to have".

    Zertifikat des Lehrgangs FFZ und HAB sollte vorher vorliegen. Der Deckenlaufkran (ohne Funk) wird bei uns nur intern unterwiesen. Autokran = externe Kranschulung.

    Der Arbeitnehmer benötigt auf jeden Fall den (schriftlichen) Fahrauftrag - was (FFZ, Kran, HAB) und welchen Typ er fahren darf.

    Der Bereichsverantwortliche hat sich entsprechend gegen eine Beauftragung entschieden.

    Eine mündliche Beauftragung ist auch möglich, aber für den AN ist schriftlich besser.


    Eine Beauftragung im öffentlichen Bereich ist schwieriger, da dort andere Regelwerke (z.B. DGUV Vorschrift 67) gültig ist --> Stand September 1958, in der Fassung vom Januar 1997

    2 Mal editiert, zuletzt von mika2013 ()

  • Hallo,

    bei mir läuft das so: (Beispiel Kran)


    Kranausbildung (mit Übergabeprotokoll und "Staplerschein"), Beauftragung, dann Einsatz.

    Kommt ein neuer Kran hinzu - muss dieser unterwiesen werden - und eingetragen werden.

    Unterweisung - jährlich nach BA.


    Gruss

    Dirk

  • Also das ist ja mal ein pragmatischer Ansatz.... ich bin begeistert... ;)

    GENAU so sehe ich das auch.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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