Wieso.....ganz normaler Rundgang .... was du wieder denkst tztzt
Dann sieht die Aufsichtsperson ganz zufällig das bestehende Problem
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Neues Benutzerkonto erstellenWieso.....ganz normaler Rundgang .... was du wieder denkst tztzt
Dann sieht die Aufsichtsperson ganz zufällig das bestehende Problem
letztendlich sollte man als Fachkraft für Arbeitssicherheit solche Probleme intern durch Überzeugungsarbeit zu lösen.
Überzeugungsarbeit bei:
und hier kann soweit vorhanden auch der Betriebsrat mit ins Boot genommen werden
Ebenso gilt das ArbSchG, §15 Pflichten der Beschäftigten, Absatz 1 und 2
Wir hatten jetzt einen ähnlichen Fall.
Ein Mitarbeiter hat eine Fußverletzung und kann daher keine geschlossenen Schuhe tragen. Da er weiß, dass wir momentan personell etwas angespannt sind, hat er sich Clog ähnliche Schuhe gekauft und wollte damit weiterarbeiten. In der Produktion ist es aber Pflicht Sicherheitsschuhe zu tragen.
An diesem Tag war just die ASA Sitzung und das Thema wurde folgerichtig von einem SiBe angesprochen. Leider musste der GL ausnahmsweise früher weg und war bei diesem Thema nicht mehr anwesend.
Heute musste ich mir vom Produktionsleiter anhören, wie weit wir gekommen sind wenn Mitarbeiter schon "denunziert" werden.
War dann eine etwas längere Diskussion und ja als interne Sifa tut man sich oftmals schwer wann man einen Punkt anspricht und wann man etwas "nicht sieht".
Nichtsdestotrotz habe ich ihn darauf hingewiesen, dass die SiBe absolut korrekt gehandelt haben und dass ich in meinen Sicherheitsunterweisungen alle Mitarbeiter darauf hinweise, auf die Kollegen zu achten.
ZitatHeute musste ich mir vom Produktionsleiter anhören, wie weit wir gekommen sind wenn Mitarbeiter schon "denunziert" werden.
Hallo Marco S.
Das ist nicht dein Ernst ..... unglaublich
Oh... das glaube ich wohl.
Hallo Marco S.
Das ist nicht dein Ernst ..... unglaublich
Ich habe das Gefühl, dass so einige Mitbürger nicht mehr sozial kompatibel sind, oder es sein wollen.
Betrifft aber nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern die gesamte Gesellschaft.
Nochmal auf die Schuhe zu kommen: Wenn der Produktionsleiter da kein Problem sieht, einen Mitarbeiter ohne passende PSA weiterarbeiten zu lassen und auch der direkte Vorgesetzte... dann liegt das eigentliche Problem woanders.
Moin, E.weline,
so formuliert
Wenn der Produktionsleiter da kein Problem sieht, einen Mitarbeiter ohne passende PSA weiterarbeiten zu lassen und auch der direkte Vorgesetzte... dann liegt das eigentliche Problem woanders.
sehe ich das auch so - aber in der Praxis vielleicht anders als Du.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- das Unternehmen macht allgemeine Vorgaben: "sobald jemand das Betriebsgeleände betritt, hat er Sicherheitsschuhe zu tragen - ob das sinnvoll ist oder nicht"
- das Unternehmen sagt: "wer in diesem Betriebsbereich arbeitet, hat Sicherheitsschuhe zu tragen - geführte Besucher brauchen keine Sicherheitsschuhe, wenn sie sich auf den gekennzeichneten Verkehrswegen bewegen."
- das Unternehmen sagt: wir prüfen für jeden Betriebsbereich und jede Tätigkeit, welche PSA erforderlich ist.
Um jetzt den Fall von Marco S. beurteilen zu können, müsste man genau das wissen.
Das ist nicht dein Ernst ..... unglaublich
Leider doch. Wobei ich ihn ein wenig in Schutz nehmen muss. Er ist relativ neu im Betrieb und hat natürlich Vorgaben die er umsetzten muss. In seiner vorherigen Firma war Arbeitssicherheit nicht so präsent wie bei uns.
Und da ich "nur" Halbtags Sifa bin, bin ich zur anderen Hälfte ihm unterstellt.
Im großen und ganzen glaube ich tut er der Firma gut, in Sachen Arbeitssicherheit werden wir aber wahrscheinlich noch öfter aneinander geraten.
Damit hab ich aber kein Problem, vor allem auch deshalb weil ich die GL hinter mir habe.
- das Unternehmen sagt: "wer in diesem Betriebsbereich arbeitet, hat Sicherheitsschuhe zu tragen - geführte Besucher brauchen keine Sicherheitsschuhe, wenn sie sich auf den gekennzeichneten Verkehrswegen bewegen."
In diesem Bereich bewegen wir uns. Mit dem Mitarbeiter wurde zwar gesprochen, dass er nicht mit der Ameise fahren soll und hauptsächlich die Maschinen beobachten, macht es aber nicht besser.
Vor allem, ist es ein Nassbereich und seine Füße werden innerhalb kürzester Zeit völlig durchnässt sein.
Damit hab ich aber kein Problem, vor allem auch deshalb weil ich die GL hinter mir habe.
Na dann ist es ja etwas einfacher
Wieso.....ganz normaler Rundgang .... was du wieder denkst tztzt
Das sind die Aufsichtspersonen der.....
Steht TAP jetzt für technische Aufsichtsperson?
Steht TAP jetzt für technische Aufsichtsperson?
ja.... das ist der TAP
Alles anzeigenHallo zusammen,
der letzte Beitrag ist zwar schon länger her, doch ich hatte die letzte Präsenzveranstaltung meiner Ausbildung und da gab es für mich einen neuen Impuls zu diesem Thema.
Der Dozent wies auf den Straftatbestand des unterlassenen Handelns hin. Da schaue ich in §13 des StGB Absatz 1.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html
Wenn der Unternehmer es unterlässt, seinen Pflichten auf zum Tragen der Arbeitsschutzschuhe nachzukommen und es passiert ein Unfall, gilt das dann schon als Straftat?
Mir fällt es gerade schwer vorzustellen, daß das schon als Straftat gelten soll. Wenn dem aber so ist und es vielleicht schon irgendwelche gerichtlichen Urteile dazu gab, dann hätte ich ein gutes Druckmittel!!!
Ich habe auch ein Beispiel im Netz gefunden, aber nicht genau für meinen Fall treffend
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3666
Bei mir ist es so, daß Unterweisung gemacht wird, Mängel werden festgestellt, Maßnahmen zum Tragen der Schuhe werden nicht durchgesetzt und wenn was passiert, dann wird so getan als hätte man keine Mängel festgestellt und man hätte ja die Unterweisung gemacht. Es wird also stets ein Weg gesucht, so wenig wie möglich Aufwand zu betreiben (nur notwendige gesetzliche Vorschriften) und im Ernstfall versucht man sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Nochmal zurück zu meiner Frage.
Gilt es als Straftat nach §13 StGB Absatz 1, wenn der Unternehmer es unterlässt auf das Tragen der Sicherheitsschuhe hinzuwirken? Unabhängig ob es zum Unfall kommt oder nicht.
Wenn ich bei wikipedia nach Unterlassungsdelikt schaue, dann würde ich es als Unechten Unterlassungsdelikt (in Verbindung mit der Garantenpflicht des Unternehmers) einordnen
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsdelikt
Was denkt ihr dazu?
Moin,
Gilt es als Straftat nach §13 StGB Absatz 1, wenn der Unternehmer es unterlässt auf das Tragen der Sicherheitsschuhe hinzuwirken?
wir sind keine Anwälte und dürfen auch keine Rechtsberatung machen.
Ich habe Dir ein Urteil geschickt, das in dem BG RCI Merkblatt steht; Micha_K hat das auch verlinkt;
dort stehen noch viele Fälle mit jeweils zugehörigem Urteil drin ... einfach mal schmökern oder quer lesen.
Frag dich doch mal, in wie weit das ein Tatbestand eines Strafgesetzes ist (Tragen von PSA, Betriebsanweisung, Gebotsbeschilderung).
Die Pflichten des Unternehmers stehen da auch nicht drin, die werden an anderer Stelle definiert.
Nochmal zurück zu meiner Frage.
Gilt es als Straftat nach §13 StGB Absatz 1, wenn der Unternehmer es unterlässt auf das Tragen der Sicherheitsschuhe hinzuwirken? Unabhängig ob es zum Unfall kommt oder nicht.
Nein!
"Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht."
Voraussetzung für eine strafrechtliche Haftung ist hier der "Erfolg" eines Tatbestandes aus dem StGB. "Erfolg" heißt hier: die Tat wird vollbracht und hat ein Ergebnis, z.B. eine Körperverletzung
D.h. wenn der Vorgesetzte den Mitarbeiter nicht an einer Straftat hindert und diese Tat Erfolg hat, hätte er es "unterlassen, den Taterfolg abzuwenden".
D.h wir brauchen eine Straftat des Mitarbeiters: was soll das sein?
Nichttragen von Sicherheitsschuhen?
Ist nicht strafbar
Körperverletzung?
Kann man nur an anderen begehen, Selbstverstümmelung ist nicht strafbar.
Der Sifa auf den Geist gehen?
Ist leider auch nicht strafbar, da könnte das Justizministerium allerdings ruhig mal aktiv werden!
Also: keine Straftat, keine Haftung.
Das war ein Diskussionsbeitrag und keine verbindliche Aussage im Sinne einer Rechtsberatung.
.............................Das war ein Diskussionsbeitrag und keine verbindliche Aussage im Sinne einer Rechtsberatung.
Vielen Dank für den Diskussionsbeitrag.
Moin,
nun muss ich meinen Senf auch mal dazu abgeben.
1. Es gibt die PSA Benutzungsverordnung, die für die Bereitstellung und Benutzung der PSA zu ständig ist.
2. ArbSchG §15 Pflichten der Beschäftigten Abs.2
und
3. Auch wieder das ArbSchG §25 Bußgeldvorschriften Abs. 1 Nr.2 und in Abs. 2 steht die Geldbuße , die auch für Beschäftigte gilt.
Sind ja nur bis zu fünftausend € bzw. bis zu dreißigtausend € für den Arbeitgeber oder verantwortliche Person.
P.S.: Fast hätte ich den §130 des OWIG vergessen. Der AOK - Paragraph, dort kann es die verantwortliche Person schon mal bis zu 1 Million € kosten.
Das ist unstrittig, es handelt sich aber um Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten.
Straftat ist nur das, was explizit im StGB als strafbar erwähnt wird.
Hallo Sifa Neuling,
Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch ermitteln, ob Gefährdungen vorliegen, denen durch das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) begegnet werden muss (§ 2 PSA-BV). Kommt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass Persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, hat er diese bereitzustellen und deren Benutzung zu kontrollieren. Bei der Auswahl von PSA soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen.
Die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben, sind auch für die Mitarbeiter bindend. § 15 Abs. 2 ArbSchG und § 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichten die Beschäftigten, die in der Gefährdungsbeurteilung ausgewählten und bereitgestellten Persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Eine Ablehnung der Beschäftigten ist nicht möglich, da die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung in jedem Fall bei dem Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt.
Ich argumentiere immer damit, dass er eine Verpflichtung hat, du kannst ja mal eine Tour mit dem BG Ansprechpartner oder dem Gewerbeaufsichtsamt machen.
Gruß RaBau