Arbeitsschutzschuhe nicht getragen -> wie damit umgehen?

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  • letztendlich sollte man als Fachkraft für Arbeitssicherheit solche Probleme intern durch Überzeugungsarbeit zu lösen.

    Überzeugungsarbeit bei:

    1. dem Unternehmen
    2. den Führungskräften
    3. den Mitarbeitern

    und hier kann soweit vorhanden auch der Betriebsrat mit ins Boot genommen werden

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wir hatten jetzt einen ähnlichen Fall.

    Ein Mitarbeiter hat eine Fußverletzung und kann daher keine geschlossenen Schuhe tragen. Da er weiß, dass wir momentan personell etwas angespannt sind, hat er sich Clog ähnliche Schuhe gekauft und wollte damit weiterarbeiten. In der Produktion ist es aber Pflicht Sicherheitsschuhe zu tragen.

    An diesem Tag war just die ASA Sitzung und das Thema wurde folgerichtig von einem SiBe angesprochen. Leider musste der GL ausnahmsweise früher weg und war bei diesem Thema nicht mehr anwesend.

    Heute musste ich mir vom Produktionsleiter anhören, wie weit wir gekommen sind wenn Mitarbeiter schon "denunziert" werden.

    War dann eine etwas längere Diskussion und ja als interne Sifa tut man sich oftmals schwer wann man einen Punkt anspricht und wann man etwas "nicht sieht".

    Nichtsdestotrotz habe ich ihn darauf hingewiesen, dass die SiBe absolut korrekt gehandelt haben und dass ich in meinen Sicherheitsunterweisungen alle Mitarbeiter darauf hinweise, auf die Kollegen zu achten.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Zitat

    Heute musste ich mir vom Produktionsleiter anhören, wie weit wir gekommen sind wenn Mitarbeiter schon "denunziert" werden.

    Hallo Marco S.

    Das ist nicht dein Ernst :44:..... unglaublich

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Oh... das glaube ich wohl.

    Hallo Marco S.

    Das ist nicht dein Ernst :44:..... unglaublich

    Ich habe das Gefühl, dass so einige Mitbürger nicht mehr sozial kompatibel sind, oder es sein wollen.

    Betrifft aber nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern die gesamte Gesellschaft.

    Nochmal auf die Schuhe zu kommen: Wenn der Produktionsleiter da kein Problem sieht, einen Mitarbeiter ohne passende PSA weiterarbeiten zu lassen und auch der direkte Vorgesetzte... dann liegt das eigentliche Problem woanders.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Moin, E.weline,

    so formuliert

    Wenn der Produktionsleiter da kein Problem sieht, einen Mitarbeiter ohne passende PSA weiterarbeiten zu lassen und auch der direkte Vorgesetzte... dann liegt das eigentliche Problem woanders.

    sehe ich das auch so - aber in der Praxis vielleicht anders als Du.

    Es gibt mehrere Möglichkeiten:

    - das Unternehmen macht allgemeine Vorgaben: "sobald jemand das Betriebsgeleände betritt, hat er Sicherheitsschuhe zu tragen - ob das sinnvoll ist oder nicht"

    - das Unternehmen sagt: "wer in diesem Betriebsbereich arbeitet, hat Sicherheitsschuhe zu tragen - geführte Besucher brauchen keine Sicherheitsschuhe, wenn sie sich auf den gekennzeichneten Verkehrswegen bewegen."

    - das Unternehmen sagt: wir prüfen für jeden Betriebsbereich und jede Tätigkeit, welche PSA erforderlich ist.

    Um jetzt den Fall von Marco S. beurteilen zu können, müsste man genau das wissen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Das ist nicht dein Ernst :44: ..... unglaublich

    Leider doch. Wobei ich ihn ein wenig in Schutz nehmen muss. Er ist relativ neu im Betrieb und hat natürlich Vorgaben die er umsetzten muss. In seiner vorherigen Firma war Arbeitssicherheit nicht so präsent wie bei uns.

    Und da ich "nur" Halbtags Sifa bin, bin ich zur anderen Hälfte ihm unterstellt.

    Im großen und ganzen glaube ich tut er der Firma gut, in Sachen Arbeitssicherheit werden wir aber wahrscheinlich noch öfter aneinander geraten.

    Damit hab ich aber kein Problem, vor allem auch deshalb weil ich die GL hinter mir habe.

    - das Unternehmen sagt: "wer in diesem Betriebsbereich arbeitet, hat Sicherheitsschuhe zu tragen - geführte Besucher brauchen keine Sicherheitsschuhe, wenn sie sich auf den gekennzeichneten Verkehrswegen bewegen."

    In diesem Bereich bewegen wir uns. Mit dem Mitarbeiter wurde zwar gesprochen, dass er nicht mit der Ameise fahren soll und hauptsächlich die Maschinen beobachten, macht es aber nicht besser.

    Vor allem, ist es ein Nassbereich und seine Füße werden innerhalb kürzester Zeit völlig durchnässt sein.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Nochmal zurück zu meiner Frage.

    Gilt es als Straftat nach §13 StGB Absatz 1, wenn der Unternehmer es unterlässt auf das Tragen der Sicherheitsschuhe hinzuwirken? Unabhängig ob es zum Unfall kommt oder nicht.

    Wenn ich bei wikipedia nach Unterlassungsdelikt schaue, dann würde ich es als Unechten Unterlassungsdelikt (in Verbindung mit der Garantenpflicht des Unternehmers) einordnen

    https://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsdelikt

    Was denkt ihr dazu?

  • Moin,

    Gilt es als Straftat nach §13 StGB Absatz 1, wenn der Unternehmer es unterlässt auf das Tragen der Sicherheitsschuhe hinzuwirken?

    wir sind keine Anwälte und dürfen auch keine Rechtsberatung machen.

    Ich habe Dir ein Urteil geschickt, das in dem BG RCI Merkblatt steht; Micha_K hat das auch verlinkt;

    dort stehen noch viele Fälle mit jeweils zugehörigem Urteil drin ... einfach mal schmökern oder quer lesen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Frag dich doch mal, in wie weit das ein Tatbestand eines Strafgesetzes ist (Tragen von PSA, Betriebsanweisung, Gebotsbeschilderung).

    Die Pflichten des Unternehmers stehen da auch nicht drin, die werden an anderer Stelle definiert.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Nochmal zurück zu meiner Frage.

    Gilt es als Straftat nach §13 StGB Absatz 1, wenn der Unternehmer es unterlässt auf das Tragen der Sicherheitsschuhe hinzuwirken? Unabhängig ob es zum Unfall kommt oder nicht.

    Nein!

    "Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht."

    Voraussetzung für eine strafrechtliche Haftung ist hier der "Erfolg" eines Tatbestandes aus dem StGB. "Erfolg" heißt hier: die Tat wird vollbracht und hat ein Ergebnis, z.B. eine Körperverletzung

    D.h. wenn der Vorgesetzte den Mitarbeiter nicht an einer Straftat hindert und diese Tat Erfolg hat, hätte er es "unterlassen, den Taterfolg abzuwenden".

    D.h wir brauchen eine Straftat des Mitarbeiters: was soll das sein?

    Nichttragen von Sicherheitsschuhen?

    Ist nicht strafbar

    Körperverletzung?

    Kann man nur an anderen begehen, Selbstverstümmelung ist nicht strafbar.

    Der Sifa auf den Geist gehen?

    Ist leider auch nicht strafbar, da könnte das Justizministerium allerdings ruhig mal aktiv werden!

    Also: keine Straftat, keine Haftung.

    Das war ein Diskussionsbeitrag und keine verbindliche Aussage im Sinne einer Rechtsberatung.8o

  • Moin,

    nun muss ich meinen Senf auch mal dazu abgeben.

    1. Es gibt die PSA Benutzungsverordnung, die für die Bereitstellung und Benutzung der PSA zu ständig ist.

    2. ArbSchG §15 Pflichten der Beschäftigten Abs.2

    und

    3. Auch wieder das ArbSchG §25 Bußgeldvorschriften Abs. 1 Nr.2 und in Abs. 2 steht die Geldbuße , die auch für Beschäftigte gilt.

    Sind ja nur bis zu fünftausend € bzw. bis zu dreißigtausend € für den Arbeitgeber oder verantwortliche Person.

    P.S.: Fast hätte ich den §130 des OWIG vergessen. Der AOK - Paragraph, dort kann es die verantwortliche Person schon mal bis zu 1 Million € kosten.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Das ist unstrittig, es handelt sich aber um Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten.

    Straftat ist nur das, was explizit im StGB als strafbar erwähnt wird.

  • Hallo Sifa Neuling,

    Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch ermitteln, ob Gefährdungen vorliegen, denen durch das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) begegnet werden muss (§ 2 PSA-BV). Kommt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass Persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, hat er diese bereitzustellen und deren Benutzung zu kontrollieren. Bei der Auswahl von PSA soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen.

    Die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben, sind auch für die Mitarbeiter bindend. § 15 Abs. 2 ArbSchG und § 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichten die Beschäftigten, die in der Gefährdungsbeurteilung ausgewählten und bereitgestellten Persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Eine Ablehnung der Beschäftigten ist nicht möglich, da die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung in jedem Fall bei dem Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt.

    Ich argumentiere immer damit, dass er eine Verpflichtung hat, du kannst ja mal eine Tour mit dem BG Ansprechpartner oder dem Gewerbeaufsichtsamt machen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)