Arbeitsschutzschuhe nicht getragen -> wie damit umgehen?

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  • Moin.


    Lese ich das jetzt richtig, dass hier einige es vorziehen unbequeme Maßnahmen dem aktiven Dialog mit den betreffenden Mitarbeitern vorzuziehen?


    In manchen Fällen: Ja. Und da führt manchmal dann auch kein Weg daran vorbei.


    Grundsätzlich bin ich auch bei euch. Reden muss immer der erste Weg sein.

    Sprich: Kurzer Kaffee (mal weg von den Glimmstängeln; die sind sowieso am Arbeitsplatz verboten)... mal mit dem Kollegen reden; ihn versuchen zu überzeugen dass Sicherheitsschuhe zu tragen sind.

    Vorgesetzte sollen ja auch "überzeugen", "motivieren" und den Beschäftigten die Augen öffnen.


    Aber ganz ehrlich... irgendwann setzt auch für den Vorgesetzten der Selbstschutz ein und man muss das (in meinen Augen) eskalieren lassen.


    Wenn der Beschäftigte offensichtlich (dauerhaftes Umgehen der Regeln) nicht in der Lage ist Anweisungen zu befolgen, und sich sicherheitsgerecht zu verhalten hat der Aufsichtsführende die Verantwortung gegenüber dem Beschäftigten selbst und auch ggü. Dritten!


    Was passiert denn wenn ein Unfall passiert und es gibt eine "Befragung" durch die Aufsichtsbehörde? Dann sagt die FASI, der Vorgesetzte, der Mitarbeiter, der Kollege... "Ach wissen Sie.. der Herr xy hat nie wirklich Schutzschuhe getragen.... das war uns allen bekannt. Ermahnung hat er sowieso ignoriert."


    Dann habe ich als Vorgesetzer meine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen.. und dann wirds juristisch SEHR "interessant".

    Im §15 ArbSchG steht drin dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit (..) Sorge zu tragen haben. Entsprechend haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind....Sprich: Der Vorgesetzte hat gewusst, dass der Beschäftigte sich schädigen kann, gegen Regelungen verstößt und hat es ignoriert.


    Und wo will ich denn als Vorgesetzer die Grenze ziehen?

    "Naja... Schuhe zieht er auf der Baustelle gelegentlich an und einen Kranführerschein hat er auch nicht wirklich... aber er macht das schon immer und kann das.... "


    Gerade deswegen lege ich auch als FASI Wert darauf, dass Vorgesetzte auch in ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten unterwiesen werden, was Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht angeht.




    Edit:

    HA. Ich wusste... dazu hab ich schonmal was geschrieben.

    Verhalten als Vorgesetzter bei Verstoß

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • und noch ein Nachtrag.


    Schau die mal Beitrag #7 an


    Mitarbeiter tragen Schmuck trotz Gefährdungsbeurteilung


    zzz ist hier nichts hinzuzufügen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Gerade deswegen lege ich auch als FASI Wert darauf, dass Vorgesetzte auch in ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten unterwiesen werden, was Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht angeht.

    Wir legen besonderen Wert auf den "Hinweis", dass viele Vorgesetzten zu viel kritisieren und leider viel zu wenig positives Feedback geben. Das kann man ändern!

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • dem aktiven Dialog mit den betreffenden Mitarbeitern vorzuziehen?

    Da bin ich auch bei dir. Kommunikation ist mitunter unserer wichtigstes Werkzeug. Wenn ich meinen Job gut mache dann wird

    Arbeitsschutzschuhe nicht getragen -> wie damit umgehen?

    das gar kein Thema.

    Was passiert denn wenn ein Unfall passiert und es gibt eine "Befragung" durch die Aufsichtsbehörde? Dann sagt die FASI, der Vorgesetzte, der Mitarbeiter, der Kollege... "Ach wissen Sie.. der Herr xy hat nie wirklich Schutzschuhe getragen.... das war uns allen bekannt. Ermahnung hat er sowieso ignoriert."

    Wenn es allerdings um " Totalverweigerer" geht und der entsprechende Führungsverantwortliche ist seiner Kontrollpflicht zur Umsetzung der Maßnahmen, seiner Fürsorgepflicht etc. nicht nachgekommen.......

    Wenn ich als Sifa bei den Begehungen wiederholt feststelle dass besagter MA die geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen immer noch nicht einhält muss ich zwingend reagieren. Da gehört dann wenn Kommunikation nicht fruchtet auch mehr dazu.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wenn es allerdings um " Totalverweigerer" geht und der entsprechende Führungsverantwortliche ist seiner Kontrollpflicht zur Umsetzung der Maßnahmen, seiner Fürsorgepflicht etc. nicht nachgekommen.......

    Genau das sag ich ja....



    Dann habe ich als Vorgesetzer meine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen.. und dann wirds juristisch SEHR "interessant".

    Im §15 ArbSchG steht drin dass die Beschäftigten nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit (..) Sorge zu tragen haben. Entsprechend haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind....Sprich: Der Vorgesetzte hat gewusst, dass der Beschäftigte sich schädigen kann, gegen Regelungen verstößt und hat es ignoriert.


    Und wo will ich denn als Vorgesetzer die Grenze ziehen?

    "Naja... Schuhe zieht er auf der Baustelle gelegentlich an und einen Kranführerschein hat er auch nicht wirklich... aber er macht das schon immer und kann das.... "


    Und wenn das nachweisbar ist, hängen die auch den Vorgesetzen mit auf.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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  • Hallo Frank,


    Nur immer zu reden und die MA im Gespräch drauf Hinzuweisen was sie falsch machen und was sie ändern sollten funktioniert leider auch nicht bei jedem. Irgendwann muss es eben "unbequeme Maßnahmen" geben. Diese Maßnahmen sind aus meiner SIcht aber durch die zuständige Führungskraft durchzuführen.


    Schockbilder, Geschichten oder Filme bringen aber sehr wohl etwas. Und zwar dann, wenn Sie eben in eine gute Untwerweisung eingefügt werden. Wenn diese nicht als monolog geführt werden sondern sich die MA aktiv daran beteiligen (können) ist es noch Zielführender! Und wenn man, so wie Du schreibst, den Leuten sagt was sie in Ihrer Freizeit nicht mehr tun könnten, ist das auch nichts anderes als Geschichten zu erzählen bzw. ein geistiges Zukunfts-Schockbild zu vermitteln. Das finde ich in Deiner Aussage etwas Widersprüchlich.

    Also bei mir zu Hause wäre das wie folgt: Meine Tochter läuft mal wieder ohne Hausschuhe rum... Mama denkt sich -keine Lust schon wieder zu meckern- Resultat ich trete ihr sanft aber bestimmt auf den Fuß.... mein Kind kapiert sofort was ich will - zieht ihre Hausschuhe an....

    Nächster Tag .... das gleiche Spiel...


    Fazit: nix draus gelernt.... denke so ist das dann auch bei den beratungsresistenten Mitarbeitern.... da hilft nur immer wieder Ermahnen, Schuhe holen schicken....

    :010:

  • ... Oder der MA hat sich zu Schichtbeginn beim Vorarbeiter/Meister/Abteilungsleiter zu melden, bei dem das Tragen der Sicherheitsschuhe kontrolliert wird. Und wenn er sie brav angezogen hat, bekommt er einen Lutscher zur Belohnung. (Wer mich kennt, weiß daß ich das machen würde)


    Sollte er sie danach wieder ausziehen würde ICH (als Vorgesetzter) ihm frische Luft zufächeln: mit einer Abmahnung.


    Mal ehrlich, so wie sich das liest ist doch schon einiges an Gesprächen und Hinweisen gelaufen... Irgendwann ist Schluß mit lustig.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Irgendwann ist Schluß mit lustig.

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

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    Mike

  • Und wenn man, so wie Du schreibst, den Leuten sagt was sie in Ihrer Freizeit nicht mehr tun könnten, ist das auch nichts anderes als Geschichten zu erzählen bzw. ein geistiges Zukunfts-Schockbild zu vermitteln. Das finde ich in Deiner Aussage etwas Widersprüchlich.

    Da muss ich Dir widersprechen. Wir arbeiten hier mit Säuren und dann nur abgefressene Körperteile zu zeigen oder Augen weichgekocht, aber nachher isr doch die Brille unbequem und wird nicht getragen. Da habe ICH die Erfahrung gemacht, dass man da anders besser ran gehen kann. Klar Härtefälle gibt es immer, aber die haben generell ein schwieriges Verhältnis zu Vorgaben und zur Arbeit an sich.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Ich war lange im Überbetrieblichen Dienst und hab die Erfahrung gemacht das es keine allgemeingültige Regel gibt. Immer erst das Gespräch suchen, Schulen und die Eskalationshierarchie nutzen wo angezeigt. Die aber wirklich nur wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. In fast 20 Jahren hatte ich nur 1 mal wo es eine Abmahnung gegeben hat.

    Gute Erfolge hatte ich wenn ich das Thema PSA mit Leistungen der BG verknüpft habe z.B. im Falle eines Unfalls welche Leistungen werden erbracht und wie sieht es aus wenn aus Vorsatz (keine PSA) gehandelt wird. Der eigenen Geldbeutel zieht oft mehr als Bilder.


    Das sind natürlich nur meine Erfahrungen durchaus Möglich das es andere Wege gibt, aber wie heißt es so schön viele Wege führen nach Rom und jeder muss für sich das praktikabelste Vorgehen erarbeiten.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953


    Viele Grüße Mario

  • Da wir es im Betrieb mit "mitdenkenden" Menschen zu tun haben, ist der Apell an die Vernunft und Einsicht der Königsweg. Bei wiederholtem Versuch, "nichtdenkende MA" zur Zusammenarbeit zu bewegen und dem wiederholten Scheitern, gibt es zum Glück noch weitere Methoden, die da ziehen. Eine Abmahnung ist da probat....hilft die auch nix, ....muss der Mensch eben gehen. Is doch ganz einfach und eigentlich gar nicht der Rede wert.

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Ich habe früher an die Vernunft und die DGUV V0 GMV appelliert. Es wollte mir nie in den Kopf, dass man aus Opposition oder Nase-Voll-Haltung heraus Regeln missachtet und Schäden am eigenen Leib riskiert.


    Der Arbeitgeber dankt einem nichts, wenn man ihm Kosten durch Nichtverschleiß von PSA spart. Aber dieses große Feld von Streitereien überblicke ich nicht und ich rede mir auch nicht mehr den Mund fusselig.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Also bei mir zu Hause wäre das wie folgt: Meine Tochter läuft mal wieder ohne Hausschuhe rum... Mama denkt sich -keine Lust schon wieder zu meckern- Resultat ich trete ihr sanft aber bestimmt auf den Fuß.... mein Kind kapiert sofort was ich will - zieht ihre Hausschuhe an....

    Nächster Tag .... das gleiche Spiel...


    Fazit: nix draus gelernt.... denke so ist das dann auch bei den beratungsresistenten Mitarbeitern.... da hilft nur immer wieder Ermahnen, Schuhe holen schicken....

    Deine Tochter trägt im Haus Sicherheitsschuhe gegen Drauftreten und herabfallende Schüsseln? Respekt. ;)

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo zusammen,


    der letzte Beitrag ist zwar schon länger her, doch ich hatte die letzte Präsenzveranstaltung meiner Ausbildung und da gab es für mich einen neuen Impuls zu diesem Thema.


    Der Dozent wies auf den Straftatbestand des unterlassenen Handelns hin. Da schaue ich in §13 des StGB Absatz 1.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html

    Zitat

    Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

    Wenn der Unternehmer es unterlässt, seinen Pflichten auf zum Tragen der Arbeitsschutzschuhe nachzukommen und es passiert ein Unfall, gilt das dann schon als Straftat?


    Mir fällt es gerade schwer vorzustellen, daß das schon als Straftat gelten soll. Wenn dem aber so ist und es vielleicht schon irgendwelche gerichtlichen Urteile dazu gab, dann hätte ich ein gutes Druckmittel!!!


    Ich habe auch ein Beispiel im Netz gefunden, aber nicht genau für meinen Fall treffend

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3666


    Bei mir ist es so, daß Unterweisung gemacht wird, Mängel werden festgestellt, Maßnahmen zum Tragen der Schuhe werden nicht durchgesetzt und wenn was passiert, dann wird so getan als hätte man keine Mängel festgestellt und man hätte ja die Unterweisung gemacht. Es wird also stets ein Weg gesucht, so wenig wie möglich Aufwand zu betreiben (nur notwendige gesetzliche Vorschriften) und im Ernstfall versucht man sich aus der Verantwortung zu stehlen.

  • Moin,

    Ich habe auch ein Beispiel im Netz gefunden, aber nicht genau für meinen Fall treffend

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3666

    die Antwort ist etwas unbefriedigend, aber richtig: wer letztlich wen in welchem Umfang in Regress nimmt, gibt die betroffene BG vor; dann kann (vor Gericht) gestritten werden.


    Ich helfe mir in zahlreichen Fällen mit maliziösem Grinsen mit einem Beitrag, der im BG RCI-Merkblatt A006 - Verantwortung im Arbeitsschutz / Anhang 6: Beispiel zum Arbeitsrecht (Urheberrecht dort)

    steht:

    Sachverhalt:

    Ein Arbeitnehmer, der seit 8 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt war, erlitt einen Unfall und war längere Zeit arbeitsunfähig.
    Der Arbeitnehmer hatte die für die Arbeit vorgeschriebenen Schutzhandschuhe nicht getragen.

    Dies war der dritte Arbeitsunfall des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Jahren.
    Ursache aller drei Unfälle war die Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften.
    Der Arbeitnehmer war deshalb von seinen Vorgesetzten bereits mehrfach schriftlich verwarnt worden. Vor dem dritten Unfall wurde ihm schriftlich Folgendes mitgeteilt: „Wir verwarnen Sie heute letztmalig und werden bei nochmaliger Nichtbeachtung eines Gebotes oder Verbotes das Arbeitsverhältnis kündigen!“
    Trotz dieser Abmahnung missachtete der Arbeitnehmer erneut die Sicherheitsbestimmungen.
    Der dritte Unfall war die Folge.
    Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung wegen selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit und kündigte fristgerecht.

    Die vom Arbeitnehmer eingereichte Kündigungsschutzklage blieb durch alle Instanzen ohne Erfolg.


    Urteil:

    Das Bundesarbeitsgericht erachtete die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers als sozial gerechtfertigt, da der Arbeitnehmer wiederholt gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen hatte.

    Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Arbeitgeber auch ohne Unfall zur Kündigung berechtigt gewesen wäre.
    Der Arbeitgeber war auch zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung berechtigt, weil die Arbeitsunfähigkeit auf einem groben Verstoß des Arbeitnehmers gegen die eigenen Interessen beruht hat.

    (Hervorhebungen durch mich)

    ===============

    Das lasse ich diskutieren.

    Ich habe Betriebsratsmitglieder erlebt, die danach etwas angefressen waren :)

    ===============


    Vielleicht hilft Dir das ein bisserl weiter.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Bei mir ist es so, daß Unterweisung gemacht wird, Mängel werden festgestellt, Maßnahmen zum Tragen der Schuhe werden nicht durchgesetzt und wenn was passiert, dann wird so getan als hätte man keine Mängel festgestellt und man hätte ja die Unterweisung gemacht. Es wird also stets ein Weg gesucht, so wenig wie möglich Aufwand zu betreiben (nur notwendige gesetzliche Vorschriften) und im Ernstfall versucht man sich aus der Verantwortung zu stehlen.

    Mach doch mal eine gemeinsame Begehung mit dem TAP deiner BG oder vom Gewerbeaufsichtsamt in diesem Bereich.... mal sehen was der direkte Vorgesetzte dann sagt, wen der TAP ihn auf das nicht Tragen von PSA in seinem Verantwortungsbereich anspricht und eventuell ein persönliches Bußgeld ausgesprochen wird.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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