Arbeitsschutzschuhe nicht getragen -> wie damit umgehen?

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  • Hallo zusammen,


    ich habe im Betrieb das Problem, daß es hier 2 - 3 Personen gibt, die einfach keine Arbeitsschutzschuhe bei der Arbeit an der Werkbank und in sonstigen Bereichen tragen. Noch schlimmer: Ich habe die Personen auf Bildern unseres Sibe auch schon in Sandalen gesehen.


    Wie würdet ihr mit solchen Leuten umgehen?


    Gibt es vielleicht ein (abschreckendes) Lehrvideo, welches ich in die jährliche Unterweisung einbinden kann?


    Viele Grüße

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  • Bis zur jährlichen Unterweisung würde ich nicht warten.

    Person ansprechen, Vorgesetzten ansprechen, dieser darf ein Zutrittsverbot für den Bereich aussprechen in dem Sicherheitsschuhe gefordert sind.

    Wenn das nichts nützt, Eskalation über Abmahnung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich stimme AxelS zu. Nicht so lange warten.


    Ich würde es zunächst über die zwischenmenschliche Ebene versuchen (warum, wieso, weshalb?). Ansonsten eine Unterweisung durchführen / vorziehen / Betriebsanweisung durchführen und unterschreiben lassen. Wenn das alles nicht hilft, bleiben nur disziplinarische Maßnahmen, was beim Arbeitgeber liegt.


    Bin auf weitere Meinungen gespannt.

  • Hallo,


    das ist ein klares Thema für den Vorgesetzten bis hin zum Geschäftsführer und die Personalabteilung.

    Wir haben dazu einen Fragenkatalog erarbeitet. Abhängig von den Antworten gibt es dann festgelegte Maßnahmen.

    1. Gibt es eine verbindliche Regel oder Prozedur?

    2. Wurde eine Regel oder Prozedur wissentlich verletzt?

    3. War die Regel verfügbar?

    4. War die Regel durchführbar?

    5. War die Regel verständlich?

    6. War die Regel richtig / korrekt?

    7. War die Regel konsequent umgesetzt und überwacht?

    8. Hätten andere ähnlich qualifizierte Personen in dieser Situation die Regel nicht verletzt?

    9. Gibt es keine Mängel bei Kenntnisse / Fähigkeiten - Ausbildung - Erfahrung - Auswahl des Mitarbeiters?

    10. Hat der Einzelne eine Vorgeschichte von Ereignissen?


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin,


    klarer Fall für eine Eskalationsstufe.


    Klären was ihr tragen müßt (Hausrecht, GB, Anweisungen, etc.),

    beim ersten Mal den MA ansprechen und Schuhe holen lassen,

    beim zweiten Mal Vorgesetzen und/oder Personalabteilung mit einbeziehen,

    beim dritten Mal Konsequenzen: Arbeitsplatz verlassen, Schuhe holen, Übergangszeit nicht bezahlen, ...,

    Ermahnung/Abmahnung überlegen.


    Hier ist es wichtig das ihr auf der Schiene SiFa --- Abteilungsleiter --- Personalabteilung eine Sprache sprecht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Wie würdet ihr mit solchen Leuten umgehen?

    1. Schritt

    Frage die Mitarbeiter aus welchem Grund sie die Sicherheitsschuhe nicht tragen. Dann werden vielleicht die nächsten Schritt ganz anders aussehen als die bisher vorgeschlagenen Möglichkeiten.


    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Sehe das wie Waldmann, ansprechen und aufklären, wenn nicht wirksam, weitere Maßnahmen bis Hausverbot einleiten.

  • P1010016.JPGServus Sifa-Neuling,


    Da du ja auch die BGHM hast gebe ich Dir einen Tipp für ein Bild dazu:

    Im Jahreskalender 2021 der BGHM findest Du das obige Bild. Dies zeigt doch die Gefahren die Entstehen können. Primär gehts hier aber um Stapler und Ladungssicherung... Auch in der "BGHM-Aktuell auf Seite 21 ist es zu finden. Generell ist das Thema Sicherheitsschuhe in der GBU und Betriebsanweisungen zu verankern. Die Führungskräfte sind in der Pflicht die MA darauf zu Unterweisen und bei Zuwiderhandlungen Nachzuschulen und ggf. Konsequenzen daraus Resultieren zu lassen. Du als SiFa solltest auf jeden Fall auf die Situation aufmerksam machen.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)



  • 1. Schritt

    Frage die Mitarbeiter aus welchem Grund sie die Sicherheitsschuhe nicht tragen. Dann werden vielleicht die nächsten Schritt ganz anders aussehen als die bisher vorgeschlagenen Möglichkeiten.


    Gruß


    Auf jeden Fall ein Mix von Nullchecker und Waldmann.

    Zuerst den Grund persönlich besprechen, sollte nichts dabei rauskommen dem Vorgesetzten übergeben (Gespräch + Kurzunterweisung)

    (Der SiBe bleibt außen vor und hat sein Soll erfüllt - auch die Fotos bleiben in der Tasche)

    Danach den MA nach Hause schicken die Schuhe holen lassen - Arbeiten ohne PSA geht nicht.

    Alternativ "offene" Sicherheitsschuhe anbieten, wenn die GB erlaubt.

    Sollte der Vorfall erneut auftreten, wird der MA erneut nach Hause geschickt "Bitte ausstempeln"

    2.. Gespräch mit Vorgesetzten und Abmahnung ankündigen

    3.. Fall-Übergabe an Personalabteilung und Abmahnung

    4.. Jeder weitere Vorfall führt direkt zur Abmahnung


    Bitte jeden Schritt dokumentieren

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  • Moin,


    ich bin immer beim "Mitarbeiter".

    Wo ich allerdings rot sehe ist nichtgetragene, weil verweigerte, PSA, keine Mund-Nasen-Masken, Alkohol und Drogen und Diskussionen zu diesen Themen. Bei 500 MA bin ich dann reif für die Anstalt. Es gibt einfach klare Regeln. Ausnahmen (z.B. medizinisch) sollten bekannt sein, vergessen kann das jeder einmal.

    Alles andere ist eine Null-Toleranz-Zone (bei mir). Hört sich böse an, ist es auch.


    Ich habe, kurz gesagt, keinen Bock darauf. Hinterher habe ich die Folgen immer auf dem Tisch.


    Bei geeigneten Alternativen bin ich immer dabei und besorge gerne alles was möglich ist.


    Zum Glück habe ich hier die Rückendeckung des Geschäftsführers und auch eine Nicht-SiFa-konforme-Peitsche, die ich rausholen könnte.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Sifa-Neuling,

    warum eigentlich direkt die Holzhammereskalationsvorgesetztenabmahnstufe einlegen? Wurde überhaupt schon mal gefragt, warum sie das nicht tun? Wurden ihnen vielleicht mal andere Sicherheitsschuhe angeboten bzw. ihnen die Möglichkeit gegeben, andere auszuprobieren (ok jetzt gerade nicht so gut beim Fachhändler möglich). Vielleicht sind die Schuhe ja auch ne mittlere Katastrophe oder die haben andere Probleme am Fuß die sich mit dem Standard-Schuh nicht lösen lassen?

    Ich denke, die werden die Schuhe nicht regelmäßiger tragen, wenn man sie zwingt.


    Erzähl mal was zu den bisherigen Überzeugungsversuchen.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Also wenn ich bei Rot über die Ampel fahre, fragt mich die Polizei auch nicht warum ich das gemacht habe, diskutiert mit mir über Alternativen oder sucht proaktiv nach Möglichkeiten mir freie Fahrt zu gewähren...


    Im Klartext: Auch ich habe, wie einige andere hier auch, in solchen Fällen klare Vorstellungen.


    Wenn MA reale und nachvollziehbare Probleme mit PSA haben, sprechen sie dies i.d.R. ganz von allein an. Renitente Verweigerer habe ich aber auch immer mal wieder. Und ohne jemandem Unrecht tun zu wollen - um solche handelt es sich in diesem Fall wahrscheinlich. Hier helfen erfahrungsgemäß auch keinerlei "Motivations- und/oder Schulungsmaßnahmen".


    In solchen Fällen lohnt sich eine Diskussion definitiv nicht; im Gegenteil. Ich muss hier die klare Regelung deutlich machen und ggfls. ein Exempel statuieren...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Also wenn ich bei Rot über die Ampel fahre, fragt mich die Polizei auch nicht warum ich das gemacht habe, diskutiert mit mir über Alternativen oder sucht proaktiv nach Möglichkeiten mir freie Fahrt zu gewähren...

    ähm.. doch macht die Polizei. "Guten Tag, bitte einmal die Fahrzeugpapiere... Sie haben das Rotlicht missachtet, möchten Sie Stellung dazu nehmen?" Nein.


    Hier ist die Sachlage aber anders. Der Unternehmer hat eine Führsorgepflicht. Passiert dem MA etwas, muss er dazu Stellung nehmen.

    Und belegte Anweisungen nach der Gefährdungsbeurteilung sind folge zu leisten "PUNKT"


    Der Einwand von Frank_Fasibe ist auf jeden Fall berechtigt, daher auch das persönliche 4-Augen Beratungsgespräch mit ihm und danach das 6 Augen Gespräch mit dem Vorgesetzten. Danach folgt das 8 Augengespräch mit Eskalation.

    2 Mal editiert, zuletzt von mika2013 ()

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  • Ab wann Sicherheitsschuhe tragen? - PSA (Persönliche Schutzausrüstung) - SIFABOARD


    Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu klären, ob Gefährdungen der Füße und Beine durch Fahrzeugverkehr, z.B. Gabelstapler etc. bestehen. Hat die Gefährdungsbeurteilung das Ergebnis, dass mit Fuß- oder Beinverletzungen zu rechnen ist, muss alle Mitarbeiter, die den Bereich betreten, ein geeigneter Schutzschuh zur Verfügung gestellt werden. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Schutzschuhe zu tragen (§ 15 ArbSchG).

    § 15 ArbSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)  

    Wurde überhaupt schon mal gefragt, warum sie das nicht tun?

    Das sollte vorher geklärt werden

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Sifa-Neuling,

    warum eigentlich direkt die Holzhammereskalationsvorgesetztenabmahnstufe einlegen?

    Deswegen hatte ich ja "Mitarbeiter ansprechen" geschrieben, wenn das nichts nützt, den Vorgesetzten usw.

    Wichtig ist hier, eben nicht bis zur nächsten Jahresschulung abzuwarten. Das könnte sonst der SiFa "auf die Füße" fällen. Monatelang den Mangel toleriert und dann in der Jahresschulung etwas einfordern. Das kann ja nicht so gravierend sein, wenn die SiFa sich da so lange Zeit lässt, wird sich der Mitarbeiter denken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ähm, wer ist dem Mitarbeiter gegenüber weisungsbefugt? Wer trägt die Verantwortung dafür zu sorgen dass die Mitarbeiter sich an die Regeln halten? Wer führt die Unterweisungen durch? Wer macht die Gefährdungsbeurteilung?


    Die Sifa? ................ ich glaube eher nicht.


    Den Mitarbeiter fragen warum er die Schuhe nicht trägt, kann die Sifa machen, aber was kriegt sie dann zu hören.....


    Mögliche Antworten:

    • Ich trag die seit XX Jahren nicht, es ist noch nie was passiert
    • ich trag die seit XX Jahren nicht, es hat noch nie jemand was dazu gesagt... (kann er mit Foto belegen, nicht mal der Betriebsrat sagte was)
    • Ich kriege Stinke Füße in euren blöden Plastikschuhen ......... (sind ja meistens nicht wirklich die bessere Qualität die angeboten wird)
    • Chef weiß bescheid , ich muss die nicht tragen...

    Also , bei letzterer Antwort ist garantiert ein disziplinarisches Gespräch erforderlich, aber das führt nicht die Sifa.

    Und ansonsten, ist eben auch der verantwortliche Vorgesetzte derjenige der entweder Rechenschaft bei seinem Vorgesetzten ablegt, oder den Mitarbeiter dazu motivieren sollte die Regeln einzuhalten.


    Das ist doch nicht Aufgabe einer Sifa Führungsaufgaben zu übernehmen. Es sei denn es ist vertraglich so vereinbart.

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  • Mögliche Antworten:

    Ich erweitere deinen Fundus noch um:


    - meine Füße schmerzen nach einer Stunde Tragezeit unterträglich

    - wenn ich mich hocken muss, schneidet der Schaft ins Bein

    - gegen Mittag kann ich kaum noch laufen, dann brennen meinen Sohlen wie Feuer

    - ......


    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • dann wurde hier der falsche Schuh gewählt und es muss in Besprechung mit BA ggf. eine orthopädische Zusatzleistung erfolgen. Kostennote wäre dann vom AG zu tragen sofern BA Notwendigkeit anweist. Gibt aber auch Betriebe die haben fixe Summen und alles was wegen Sondertrara Geld kostet, muss der MA selber tragen. Ob das nun nett ist oder nicht, bewerte ich nicht.

  • Was sagt die Gefährdungsbeurteilung? Wer hat sie unterschrieben? Gibt es eine Betriebsanweisung? Ist die Zone für Sicherheitsschuhe ausgewiesen?


    Zur Festlegung aus der Gefährdungsbeurteilung stellst Du eine Abweichung fest, und startest den Prozess zur Korrektur von Abweichungen. Du musst den Verantwortlichen derart brutal an den Haaren entlang des Prozesses ziehen, dass er die Reibungswärme beim Entlangschleifen als Beratungswärme empfindet.


    Am Ende steht ein Ergebnis - den Du hinnehmen musst - ggf. nur bis zur nächsten Begehung :D