Berufsbegleitender FaSi nach Studium

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  • Guten Tag,


    ich habe mein technisches Studium abgeschlosssen und habe eine potentielle Arbeit gefunden. Der Arbeitgeber möchte mich berufsbegleitend (1,5 Jahre) zur FaSi ausbilden lassen. Nun habe ich mich mit den Voraussetzungen auseinandergesetzt und mir sind einige Fragen aufgekommen, die ich Euch gerne stellen würde:


    Ich bin oft auf die Voraussetzung einer zweijährigen Berufserfahrung gestoßen, die ich aktuell nicht besitze. Ist dann trotzdem eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit möglich? Ich habe keine Informationen im Internet gefunden. Zuvor habe ich ungefähr 1 Jahr als Werkstudent im Bereich ASi. gearbeitet. Oder betreffen die 2 Jahre nur die sicherheitstechnische Fachkunde, so dass ich noch ein wenig weiterarbeiten müsste, bis ich die 2 Jahre erfülle und zur FaSi bestellt werden kann?


    Vielen Dank im Voraus.


    yoda9250

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  • Hallo Yoda9250,


    suche das Gespräch mit der Aussichtsperson der für euch zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich wirst du Antworten auf deine Fragen aus erster Hand bekommen.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Wenn dein AG das gerne möchte gibt es eigentlich wenig Gründe, die dagegen sprechen. Wie oben bereits angesprochen suchst du am besten den Kontakt zur TAP. Nach meiner Erfahrung wird sie nicht quer schießen. Es kann eh sein, dass du auf einen passenden Lehrgangsbeginn ein wenig warten musst.


    Also, nur keine Hemmungen oder Bedenken...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Nach meiner Erfahrung wird sie nicht quer schießen.

    nach meiner Erfahrung kann sie das aber doch. Nur weil ein Chef das so will heißt das nicht dass es geht. So erlebt bei einem Kunden, der HSE Manager dort, der jemanden zur Sifa ausbilden lassen wollte hat dann den Umweg über eine andere Institution für die Ausbildung gewählt und nach 2 Jahren hat dieser dann auch endlich die Anerkennung der BG bekommen.

  • Es kann aber auch sein das die Landesbehörde quer schießt.

    Ich habe 3 Jahre warten müssen und Erfahrung als Gefahrstoffbeauftragter und Sibe sammeln müssen, bis ich meine Ausnahmegenehmigung bekommen habe und mit der Ausbildung starten durfte. Wenn es nach der BG gegangen wäre,hätte ich sofort loslegen dürfen.

    Gruß


    Christian



    "Jammer nicht, steh auf und kämpf"

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  • Andrasta, Christian,


    das sie querschießen KÖNNEN steht ausser Frage. Ich habe ja auch von meiner Erfahrung gesprochen; und da habe ich in 30 Jahren nicht einen Querschuss erlebt...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Yoda,


    wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer "berufsbegleitend" aus- oder weiterbilden möchte, sollte man hellhörig werden.


    Fachpersonal sollte die Zeit und entsprechende Ressourcen zur Aus- und Fortbildung eingeräumt werden.


    Wie bereits in den vorherigen Beiträgen erwähnt, solltest du dringend Kontakt zu deiner BG-Aufsichtsperson oder der zuständigen Behörde aufnehmen.



    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • HÄ????


    Ich glaube der größte Teil der heute verfügbaren SiFa's hat die Ausbildung berufsbegleitend durchgeführt...ist, glaube ich, grundsätzlich auch so vorgesehen... Ich verstehe den Einwand nicht wirklich.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Berufsbegleitend kann ja bedeuten, dass man sich unter der Woche an regulären Arbeitstagen in eine BG-Bildungsstätte begibt. Der Arbeitgeber leistet Lohnfortzahlung während der Freistellung und die BG zahlt den Rest. Besser geht's nicht.


    Wenn ein privater Täger die Seminare am Wochenende anbietet, muss sich das halt überlegen, ob man das will.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo Michael,


    bei dem Wort "berufsbegleitend" höre ich automatisch "außer der Arbeitszeit" bzw. "Weiterbildung ja, aber wir verdienen unser Geld nicht durch Aus- und Fortbildung, sondern durch Produktion, Verkauf, etc". Ich denke, dass sollte erklärend genug sein.



    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Hallo Leute,


    vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich bin gespannt, ob die Ausbildung in Wochenendseminaren erfolgt, oder ob ich, wie caterpilar sagt, an regulären Arbeitstagen freigestellt werde. Die Angabe der Dauer (1,5 Jahre) sieht für mich stark nach Wochenendseminaren aus. Das wäre natürlich belastend, aber die Möglichkeit Praxiserfahrung zu sammeln in Kombination mit einer gefragten Weiterbildung hat auch seinen Reiz.


    Grüße


    yoda9250

  • Grundsätlich hast du lange Zwischenphasen zwischen den einzelnen Seminaren, die unter der Woche stattfinden. Zumindest was meine bisherigen Erfahrungen betrifft.


    Und die 2 Jahre Berufserfahrung beziehen sich auf die Ausbildung, die du genossen hast, also als Techniker, Meister oder Ingenieur ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

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  • Wie verhält es sich mit der Anerkennung? Ich habe mich mit der Thematik etwas auseinandergesetzt und gelesen, dass die Anerkennung bei freien Träger nur befristet ist und kein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht.


    https://www.mags.nrw/sites/def…_von_sifa_lehrgaengen.pdf


    Wenn ich zu einem Unternehmen wechsele, das einer anderen BG angehört, kann es dann sein, dass meine Ausbildung von dieser jeweiligen BG nicht anerkannt wird?


    Grundsätzlich beschäftigt mich mich die Frage, ob es Kostellationen gibt, bei denen meine Qualifikationen „nichts mehr Wert“ ist. Es wäre nett, wenn mich jemand etwas aufklären würde. Im Link steht auch etwas von staatlicher Anerkennung / berufsgenossenschaftlicher Anerkennung, was mich etwas verwirrt.


    Sorry für meine laienhaften Fragen. Bin noch nicht so gut informiert über das Thema und möchte nicht etwas merken, wenn es zu spät ist.

  • Wenn ich zu einem Unternehmen wechsele, das einer anderen BG angehört, kann es dann sein, dass meine Ausbildung von dieser jeweiligen BG nicht anerkannt wird?

    das ist aber bei der SiFa Ausbildung generell der Fall. Die zuständige BG/UK prüft dann in wie weit die Qualifikation ausreichend ist oder ob man einzelne Module noch zusätzlich belegen muss.

  • Hier einmal ein Überblick der baua mit anerkannten Lehrgänge Sicherheitstechnische Fachkunde.


    https://www.baua.de/DE/Themen/…nnte-Sifa-Lehrgaenge.html

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von ReiseSiFa ()

  • Ich wechsel grade von der BGW zur VBG.


    Die Ausbildungsstufen I und II werden problemlos anerkannt. Was danach kommt hat Shalimar schon beschrieben.


    Bei mir ist es so, das ich vor der Ausbildungsstufe III (LEK 4) noch ein Einstiegsseminar besuchen kann/darf/soll/muss, ehe ich für die Ausbildungsstufe III zugelassen bin/werde.
    (In 2 Monaten geht das erste Einstiegsseminar los *freu*)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hallo Yoda9250,


    anbei Info für dich

    DGUV, Sifa-online

    Dateien

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich hatte heute das Vorstellungsgespräch. Die Ausbildung soll anscheinend bei der BGHW stattfinden, teilweise am Wochenende. Ganz klare Antworten und Struktur haben mir gefehlt.


    Ich hatte bei dem Gespräch das Gefühl, dass die Vorgesetzten nach der Ausbildung das Ziel haben, mir gewisse Verantwortlichkeiten in die Schuhe zu schieben, wofür meiner Meinung nach nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit verantwortlich ist.

  • dass die Anerkennung bei freien Träger nur befristet ist und kein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht.

    Die Anerkennung ist in der Regel nicht befristet, aber die Lehrgänge haben eine befristete Zulassung, siehe Liste von Tanzderhexen. Dies bedeutet, bis zum Befristungstermin muss die Ausbildungsstufe entsprechend abgeschlossen sein. Üblicherweise wird diese Befristung ca. 1/2 Jahr vor Ablauf erneuert, also die Frist verlängert, sofern die Ausbildung weiter angeboten wird.

    Viele der freien Träger kooperieren mit einer oder mehreren BGen und man bekommt dann auch die entsprechende Branchenspezifik.

    Was passieren kann, ist dass bei einem Branchenwechsel die BG auf Durchführung der dritten Ausbildungsstufe also der Branchenspezifik besteht. Je nach Erfahrung als SiFa kann das auch erlassen werden, hängt vom Einzelfall ab. Selbst wenn man die Branchenspezifik nachholen muss ist das in der Regel kein Beinbruch, denn lebenslanges Lernen ist eigentlich Pflicht im SiFa Bereich.

    Ganz klare Antworten und Struktur haben mir gefehlt.

    Wahrscheinlich wusste der Betrieb selbst nicht so recht, was Aufgabe der Sifa ist.

    Ich hatte bei dem Gespräch das Gefühl, dass die Vorgesetzten nach der Ausbildung das Ziel haben, mir gewisse Verantwortlichkeiten in die Schuhe zu schieben,

    Das findet man auch oft in entsprechenden Stellenausschreibungen. Da sollte man eben zum Start gleich klar machen, dass die SiFa eine beratende Funktion hat die als Stabsstelle ausgeführt wird und somit auch die Verantwortlichkeit stark eingeschränkt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.