Wer darf SARS-CoV-2-Schnelltests durchführen?

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  • Wenn ich das richtig verfolgt habe, sind das unterschiedliche Testverfahren und Auswertungsqualitäten, ob Nase / Rachen / Spucken.

    Was mich in diesem Zusammenhang irritiert ist, dass sich die Viren ja auskunftsgemäß im Mund/Nasen/Rachenbereich ansiedeln und anreichern - wir aber in den AHA(L)- Regeln die Hygiene auf die Hände fokussieren. Hat jemand schon mal in der Richtung schon mal was ernsthaftes vernommen bzw. in seinem Betrieb organisiert? Also Mundhygiene nach Kontakt, Mundspülung (jetzt bitte nicht die Diskussion Desinfektion, die im Trump-bashing rüber kam), Vorbeugung gegen Entzündungen im Zahnbereich etc.?

    Kenne ich nur vom Zahnarzt, wo man teilweise vorher mit Listerine & Co. gurkeln und spülen muss.

    Gruß Roland

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  • Es kommt immer auf die Art des Abstriches an (PCR, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest) und dann um welchen Hersteller des Testes es sich handelt.

    Bei einer PCR wird i. d. R. ein tiefer Nasen oder Nasen- und Rachenabstrich gefordert.

    Bei den POC Antigenschnelltests gibt es teilweise große Unterschiede. Nicht nur in der Sensitivität und der Spezifität oder der Dauer der Auswertung sondern auch bei der Entnahme des Probematerials . Darum ist es zwingend erforderlich die anliegende "Bedienungsanleitung" zu lesen. Bei Hersteller A reicht ein Nasenabstrich währenddessen Hersteller B einen Rachenabstrich vorgibt und Hersteller C gar einen Nasen- Rachenabstrich verlangt. Dies variiert von Hersteller zu Hersteller. Es gibt sogar schnelltest die ein Serum, also Blut, benötigen.

    Bei den s.g. Selbsttest reicht ein "kleiner" ca. 3 cm tiefer Nasenabstrich (zumindest bei denen die mir bekannt sind, alles andere währe ja auch nicht praktikabel).


    Da bei der PCR lediglich die Toten Virenhüllen nachgewiesen werden, würde bei einer Spülung des Rachens mit entsprechenden Mitteln eine anschließende PCR-Beprobung mit Sicherheit negativ ausfallen. Mit Sicherheit werden auch noch aktive Viren "gespült".... Aber ob dies ausreicht um Ausscheidung von Viren zu verhindern und dies als Schutzmaßnahme anzuwenden bezweifle ich stark.

    Bei einem POC Antigentest werden so weit ich weiß nach bestimmten Eiweißen gesucht eine Spülung mit Listerine und Co nutzt da nichts.

    Geht nicht gibt's nicht....geht schwer gibt's! <X

    Einmal editiert, zuletzt von JonyDanger (11. März 2021 um 09:52)

  • Da bei der PCR lediglich die Toten Virenhüllen nachgewiesen werden, würde bei einer Spülung des Rachens mit entsprechenden Mitteln eine anschließende PCR-Beprobung mit Sicherheit negativ ausfallen. Mit Sicherheit werden auch noch aktive Viren "gespült".... Aber ob dies ausreicht um Ausscheidung von Viren zu verhindern und dies als Schutzmaßnahme anzuwenden bezweifle ich stark.

    Bei einem POC Antigentest werden so weit ich weiß nach bestimmten Eiweißen gesucht eine Spülung mit Listerine und Co nutzt da nichts.

    Passt. Ich dachte Mund/Rachenhygiene auch nicht als umfassende Sicherheitsmaßnahme, aber ein Baustein zum Selbstschutz. (Auch Brille tragen wäre eine Maßnahme, nicht zu unterschätzender Ansteckungsweg über die Augen/Bindehaut). Die Frage, ob man solche Empfehlungen auf eine BA oder in ein Hygienekonzept aufnimmt...

    Softwerker bei 4ty

  • Mit Sicherheit werden auch noch aktive Viren "gespült".... Aber ob dies ausreicht um Ausscheidung von Viren zu verhindern und dies als Schutzmaßnahme anzuwenden bezweifle ich stark.

    Wenn ich mich recht erinnere gab es Studien zur virenabtötenden Wirkung von Mundspüllösungen. Somit ist da schon von einer Wirkung auszugehen, nur wird man wahrscheinlich nie eine vollständige Abtötung hin bekommen, so dass immer eine Virenlast vorhanden ist, wenn auch eine geringe. Diese könnte dazu führen, dass die Krankheit bei der betroffenen Person nicht ausbricht oder nur abgeschwächt. Auch wäre theoretisch möglich, dass die Ausscheidung über Aerosole somit reduziert wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Tag,

    Wir hatten für die Schnelltest aus dem Nasen-Rachen-Raum einige Personen (i. d. R. Ersthelfer) durch unseren Betriebsarzt geschult und unterwiesen, wie die Schnelltests durchgeführt werden können. Dieses Dokumentiert und die Personen über die Personalabteilung benannt. Unterschriftenproben wurden auf der Bescheinigung abgedruckt. Es wurde im Vorfeld von den TAP der BGen versichert, dass die Mitarbeiter und die Probenehmer seitens der BG versichert sind, deshalb die explizite Benennung der Probenehmer.

    Für die Durchführung von Spucktests (nicht Laientests) können wir mit unserem Personal identisch Verfahren, die Gefahren bei der Probenahme sind nur reduziert. Daher werden wir das System vergleichbar in unserem Zweigwerk in Sachsen anwenden.

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  • Moin,

    laut § 11 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO NRW) vom 11.03.2021

    Unternehmen der Privatwirtschaft, Körperschaften des Privatrechts und Körperschaften und

    Anstalten des öffentlichen Rechts, die ihren Beschäftigten das Angebot von kostenlosen

    Coronaschnelltests machen, können die Testungen selbst mit eigenem fachkundigen oder ge-

    schultem Personal durchführen oder bei Teststellen oder Testzentren, die auch Bürgertestun-

    gen vornehmen, auf ihre Kosten beauftragen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über

    das Testergebnis erfolgen. Dies gilt auch für das Angebot von Selbsttests unter Aufsicht einer

    fachkundigen oder geschulten Person.

    Wird das "Angebot" jetzt ganz allgemein verstanden oder ist das ein Hinweis auf die Freiwilligkeit von Unternehmen Coronatests anzubeiten?

    Gruß Roland

    Einmal editiert, zuletzt von RKKV (15. März 2021 um 08:05)

  • ich sehe das Angebot als Pflicht des AG, d.h. Email an alle "Hiermit Angebot der Testung durch und so weiter... Teilnahme freiwillig...keine Nachteile wenn nicht getestet. Gilt aber wie Micha schon schreibt für NRW.

    Für Sachsen ist besagt Email schon letzte Woche raus. Ab nächste Woche sind dann wöchentliche Selbsttest angesetzt. Da aber seit Montag die Kostenübernahme für die Selbsttests safe ist, empfehle ich alle MA zu den Testzentren und Apotheken zu schicken. Momentane Hürde: Wie gehe ich mit "Testverweigerern" um? - Aber da finden wir auch eine Lösung.

    In Hamburg ist es noch schwammig, mit Berlin habe ich mich noch nicht beschäftigt.

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  • Und die Test- und Wegezeit ist dann Arbeitszeit?

    Wenn DAS unser größtes Problem wäre....

    Wir haben hier, allen einschlägigen Kommentaren und Aussagen Glauben schenkend, eine der größten und bedrohlichsten Krisen mit der wir umgehen müssen und Du stellst eine solche Frage?????

    Axel, ganz ehrlich - da fällt mir nix zu ein außer die Hände über'm Kopp zusammen zu schlagen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Und die Test- und Wegezeit ist dann Arbeitszeit?

    richtig...

    MichaelD - Ich finde die Frage völlig in Ordnung. Genau die kam als Erstes auch von den FK und von den AN kam dann die Frage zur Absicherung bzgl. Wegeunfall. Es ist ein Dienstauftrag und daher versichert.

    Einmal editiert, zuletzt von USI (16. März 2021 um 15:35)

  • richtig...

    MichaelD - Ich finde die Frage völlig in Ordnung. Genau die kam als Erstes auch von den FK und von den AN kam dann die Frage zur Absicherung bzgl. Wegeunfall. Es ist ein Dienstauftrag und daher versichert.

    Ich finde es unglaublich!!!!

    Wir reden hier beim Testen in erster Linie über den Schutz meiner Mitmenschen, über Solidarität und Rücksichtnahme. Wenn jemand in einer solchen Situation als allererstes fragt: "Ja was hab' ICH denn davon?" , dann wird mir einfach übel. Wenn ich momentan die Möglichkeit hätte, auf diesem Wege regelmäßige Tests machen zu dürfen, dann würde ich zuallererst einmal "Danke!" sagen.

    Aber...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Wir haben hier, allen einschlägigen Kommentaren und Aussagen Glauben schenkend, eine der größten und bedrohlichsten Krisen mit der wir umgehen müssen und Du stellst eine solche Frage?????

    Axel, ganz ehrlich - da fällt mir nix zu ein außer die Hände über'm Kopp zusammen zu schlagen...

    Ich habe meine ablehnende Haltung zu den Tests ja schon geäußert, denn die Kosten Nutzen Relation passt meiner Meinung nach nicht. Der Aufwand wäre woanders sinnvoller eingesetzt.

    Ich kann mir auch einige "kreative" AN vorstellen, die dann so ein Testverfahren schön ausnützen um zwei mal die Woche nur einen halben Tag arbeiten zu müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • richtig...

    MichaelD - Ich finde die Frage völlig in Ordnung. Genau die kam als Erstes auch von den FK und von den AN kam dann die Frage zur Absicherung bzgl. Wegeunfall. Es ist ein Dienstauftrag und daher versichert.

    In meinem Gespräch mit der UK NRW habe ich es so verstanden, dass der Weg/die Fahrt zum Testort überhaupt nur die Möglickeit hat versichert zu sein, wenn es eine Testpflicht seitens des AG gibt.

    Gruß Roland

  • Gerde kam die Nachricht von oben, dass wir den Beschäftigten auch Schnelltests anbieten sollen.

    Wie habt ihr das organisiert? Wir haben etwa 1.000 Beschäftigte. Bei 5 Min pro Test und 500 Tests wären das über 41 Std./Woche. Unser externer Betriebsarzt kann das nicht umsetzen.

    Gruß Roland

  • Unser Betriebsarzt hat auch abgelehnt. Allerdings wird es bei uns, wenn wir testen sollten, nur Selbsttests unter Aufsicht geben. Da braucht man dann halt n paar Freiwilige die den Test anleiten und dabei zuschauen.

    Ich hab dazu aber heut Mittag noch ein Abstimmungsgespräch.

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  • Unser Betriebsarzt hat auch abgelehnt. Allerdings wird es bei uns, wenn wir testen sollten, nur Selbsttests unter Aufsicht geben. Da braucht man dann halt n paar Freiwilige die den Test anleiten und dabei zuschauen.

    Ich hab dazu aber heut Mittag noch ein Abstimmungsgespräch.

    Ob Schnelltest oder Selbsttest dürfte noch spannend werden. Hier wird muss man dann ggfs. nachsteuern, wenn es eine "gezetliche" Regelung gibt.

    Selbsttest seh ich auch deutlich unproblematischer an.

    Du kannst uns/mich ja gerne über dein Abstimmungsgespräch informieren.

    Gruß Roland

  • Thema Solidarität etc. ist für meine Aufgabenerfüllung nicht relevant.

    Die Testpflicht gilt in Sachsen. Andere Bundesländer machen es anders.

    BA wurde nicht eingebunden, bringt nix (Kapazität) und kostet zu viel.

    Es gibt gelistete Testzentren und Apotheken, welche die Tests durchführen können.

    An den Standorten wurde 1 Person beauftragt, die Terminierung zu organisieren und durchzuführen - d.h. Standort X Anzahl Mitarbeiter Y - Angebotsemail rumschicken mit Bitte um Rückmeldung ob Angebot angenommen wird bis Donnerstag 18.03.21 (das lief schon letzte Woche) - Recherche Zentren - "Ah, 3 Stck. im Umfeld" - Hörer in die Hand und Termine machen - Termininfos an die MA per Mail mit Prozedere zum Test - Thema beendet

    Und das wiederholt sich dann Woche für Woche.

  • Selbsttest seh ich auch deutlich unproblematischer an.

    Du kannst uns/mich ja gerne über dein Abstimmungsgespräch informieren.

    Selbsttests sind weiterhin zu fehlerlastig und laut GA für die AG Pflicht zur Testung nicht zulässig. Den Satz habe ich einfach so stehen gelassen mit der Bitte um schriftliche Bestätigung.