Selbsttests sind weiterhin zu fehlerlastig und laut GA für die AG Pflicht zur Testung nicht zulässig. Den Satz habe ich einfach so stehen gelassen mit der Bitte um schriftliche Bestätigung.
Mit "unproblematischer" meinte ich ich die Organisation, nicht die Fehlerlastigkeit.
Schulen machen es ja vor...15 Kinder auf Anleitung eines Lehrers ist zeitlich und organisatorisch anders zu bewerten als 1x med. Fachpersonal und 15 Abstriche nacheinander.
Mir wäre zudem neu, dass das Gesundheitsamt eine übergeordnete Behörde ist. Hier kann ohne gesetzliche Grundlage lediglich eine Empfehlung vorliegen.