In meinen Augen ist eine gemeinsame Unternehmenssprache in vielen Fällen unabdingbar. In meinem Fall war dies i.d.R. Englisch.
Was nutzt ein Übersetzer während der jährlichen Unterweisung, wenn im Notfall oder in kritischen Arbeitssituationen, wo u.U. schnelles und abgestimmtes Handel erforderlich ist, keine ausreichende Verständigungsmöglichkeit gegeben ist. In meinen Augen gibt es viele Arbeitsplätze, wo ein arbeiten ohne gemeinsame Sprachkenntnisse nicht möglich ist. In solchen Fällen muss man sich dann die Frage gefallen lassen, ob eine Anstellung sinnvoll und sicher ist. (DIESE Frage hätte der o. zitierte Richter einmal stellen sollen!)
Wir haben hier bei nicht ausreichender Verständigungsmöglichkeit Einstellungen abgelehnt. Allerdings haben wir auch MA mit Grundkenntnissen eingestellt, wenn sie bereit waren, die geforderte Sprache zu lernen. Dabei haben wir immer auch unsere Unterstützung angeboten.
In diesem Sinne
Der Michael