elektrotechnisch unterwiesene Person selbst unterweisen?

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  • Hallo Zusammen,

    Wir haben einen Kollegen welcher Kundenreklamationen bearbeitet. Hin und wieder muss er die reklamierten Artikel elektrisch auf Funktion prüfen.

    Grundsätzlich nicht allzu umfangreich; der Ablauf der Prüfungen ist immer gleich.

    Nun kam die Frage auf, ob es hier sinnvoll oder sogar notwendig wäre ihn zur "elektrotechnisch unterwiesenen Person" "auszubilden"?

    Muss die Person, die die Unterweisung durchführt, offiziell als verantwortliche Elektrofachkraft im Unternehmen bestellt sein oder reicht es wenn die Person entsprechende Fachkunde (Meister Elektrotechnik o ä) vorweisen kann?

    Oder wäre das grundsätzlich ein falscher Ansatz?


    Ich bin noch am Anfang der SiFa Ausbildung und bin entsprechend noch nicht so im Thema...

    Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.

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  • Hallo,

    bei der Aufgabenbeschreibung wäre evtl auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit interessant, je nachdem ob die reklamierten Geräte immer die gleichen sind und es sich wirklich nur um prüfen der Funktion handelt.

    Die Ausbildung kann eine qualifizierte Person machen, allerdings nicht die Bestellung zur EUP. Dies muss meiner Meinung nach von der Verantwortlichen Elektrofachkraft gemacht werden und bedarf auch einer sauberen Beschreibung was der Kollege darf, was nicht und unter wessen Aufsicht er arbeitet.

    Gruß,

    Carsten

  • Muss die Person, die die Unterweisung durchführt, offiziell als verantwortliche Elektrofachkraft im Unternehmen bestellt sein oder reicht es wenn die Person entsprechende Fachkunde (Meister Elektrotechnik o ä) vorweisen kann?

    In der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" unter Ziffer 2 steht:

    „Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde“

    Siehe auch

    Kompendium Arbeitsschutz BGHW

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Micha,

    ich zitiere § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 4:

    Dort steht "durch eine Elektrofachkraft" , nicht "durch die leitende Elektrofachkraft".
    Ich sehe kein Problem, warum der E-Meister das nicht machen darf.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hallo,

    ich hätte da auch noch eine Frage... Das Thema wurde bei uns auch vernachlässigt.

    Wie steht es um IT-Mitarbeiter, die an offenen und am Strom angeschalteten Computer/Tower(Gehäusen) hantieren müssen? Brauchen die auch eine Beauftragung als EUP, oder besteht aufgrund der Spannung keine Gefahr... dass zumindest hat mir der für die Tätigkeit zuständige Mitarbeiter mitgeteilt (keine EUP und hatte mal was als Elektriker zu tun, ist aber in der Firma nicht als solcher offiziell eingestellt...).

    Wir haben hier noch andere Mitarbeiter, die Maschinen öffnen und an die Technik/Verkabelung/Platinen kommen / könnten - alles keine Elektriker und auch keine EUP...

    Gibt es da Ausnahmen hinsichtlich der Spannung etc...?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • @Eweline...wir haben wohl die gleichen Probleme...

    Also meine erste Reaktion war: Wann müsst ihr am PC, Tower, Server basteln während Strom drauf ist?...Müssen sie nicht, sind nur zu faul immer wieder an und aus zu schalten.

    Ein Freund von mir hat ein IT Unternehmen, der baut zu prüfende Komponente, welche bei Prüfung Stromfluss benötigen, aus und hat ein Docking board wo ein niedriger Strom fließt.

    Zu den Maschinen: da sagt doch deine GBU bestimmt wie bei Instanthaltung/Wartung unter Strom ein Schutz erfolgt?!

  • Ich habe mir vorhin die Bereiche angesehen... leider bin ich kein Techniker und habe außer den Basics aus der SiFa-Ausbildung keine Fortbildung in der Hinsicht erhalten... ich müsste auf das Know How einer externen Stelle zurückgreifen...

    Jedenfalls habe ich durchweg am Strom angeschlossene aufgeschraubte Geräte gesehen... Die Techniker müssen nach meinem Verständnis an den offenen Geräten die Abläufe und Fehlerdiagnosen durchführen... um das sicher ausführen zu können müssen sie unterwiesen werden: Theorie, Gefährdungen aber auch Sicherheitsmaßnahmen - und dazu gehört auch das Gerät stromlos zu schalten und ein versehentliches Anschalten abzusichern...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • USI hat natürlich Recht: Wann immer möglich stromlos schalten und Spannungsfreiheit sicherstellen (Auch hinter dem Netzteil!)


    Je nach Arbeitsauftrag sicher nicht immer möglich.

    Wenn es um Tower-PC's geht und das Netzteil nicht geöffnet ist/wird, sehe ich die Sache eher entspannt. Jedenfalls was Gefahren für den Menschen angeht
    (Wenn ich falsch liege bitte ich um Korrektur)

    Für die Komponenten könnte ein blöd gehaltenes, elektrisch leitendes Werkzeug hingegen den Einzug in die Jagdgründe der ewigen Null bedeuten.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


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  • ... fragt mich vorhin die verantwortliche Elektrofachkraft: EUP höre ich zum ersten Mal... muss wohl eine Neuerung sein...

    DGUV Vorschrift 4

    in der Fassung vom Januar 1997 :/

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • DGUV Vorschrift 4

    in der Fassung vom Januar 1997 :/

    Aktualisierte Fassung Ausgabe 2005. Steht unter dem Titel.

    Was die Neuerung der EuP angeht, kann es gut sein, das die für ihn neu ist:

    "Definiert ist sie bereits seit 1979 in nahezu unveränderter Form in der DIN 31000 bzw. DIN VDE 1000-10 sowie in der DIN VDE 0105-100."

    Wenn er also entsprechend alt ist... :D

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


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