Betriebsanweisung (BA) verschachteln. (Baumstruktur)

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  • Hallo zusammen.


    Mich interessieren Eure Meinungen zu meiner Idee ( bzw. Problem, bzw. Frage).


    Ich erstelle grade eine Betriebsanweisung (BA) "Aufenthalt in der Werkstatthalle", die für eine ganze Halle gültig ist.
    Und zwar für jeden, der sich darin aufhalten möchte oder muss: Mitarbeiter, Chef, Besucher, Schwangere, noch nicht schwangere, Allergiker, Diverse ... JEDEN!


    ich nehme Beispielhaft die "Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen" heraus.
    Die Schutzklasse ergibt sich wie folgt aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung: Besucher & Mitarbeiter ≥ S1, Ausbilder ≥ S1P, Teilnehmer S3.
    (S4 & S5 benötigen wir nicht)


    Muß ich in den jeweiligen BA für die einzelnen Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze dann nochmal die Sicherheitsschuhe aufführen oder kann ich mir dieses, zugunsten der Lesbarkeit, sparen?
    Schließlich befinden sich alle Arbeitsplätze (in der Halle) in der Halle und beim Ausenthalt dort muss man Sicherheitsschuhe tragen.


    Sinngemäß gilt das auch für das Essen und Trinken. - Rauchen generell!!!


    Dass das in den Unterweisungen angesprochen werden muss (und wird) ist klar. Es geht nur um die BA


    Ich sehe keinen Grund, warum man das nicht machen kann. Allerdings erinnere ich mich aber auch nicht, das schon einmal gesehen zu haben.


    In der OO-Programmierung würde man von "Vererbung von Eigenschften reden": Jede "untergeordnete" BA enthält alles (!) der "übergeordneten" BA und beschränkt sich damit Inhaltlich auf die Punkte, die ZUSÄTZLICH an diesem Arbeitsplatz / bei dieser Tätigkeit zu beachten sind.


    Ich hoffe, ich habe halbwegs klar machen können, was ich meine.


    Die Zeile: >>Die Betriebsanweisung "Aufenthalt in der Werkstatthalle" ist mit gültig<< würde ich in der Rubrik "Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln" ganz oben einfügen.


    Ich bin auf Eure Meinungen gespannt.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K ()

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  • Hast du denn passend dazu die Gefährdungsbeurteilung auch strukturiert?

    Also im Sinne: Basis-Betreten der Halle, Stufe 1-Tätigkeit, Stufe 2 - Sonderfunktion usw. ?

    Dann wäre eine Basis für eine stufenweise Abstimmung von den BA schon mal "eingebaut".

    Die Zeile "Ergänzend gilt die BA-XX-Aufenthalt in der Werkstatt im Bereich" würde sich so schon aus der Struktur ergeben und wäre von Aufbau abgeleitet.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Es gibt eine GBU "Aufenthalt in der Werkstatthalle".


    In dieser GBU werden die, ich nenne es mal "allgemeinen Gefahren" aufgelistet, denen man alleine durch den Aufenthalt in der Werkstatt ausgesetzt ist.
    Diese differenziert die folgende Gruppen:

    • Mitarbeiter (MA), das sind alle beim Träger angestellten Personen,
    • Ausbilder
    • Teilnehmer (TN), das sind unsere Schützlinge
    • Besucher, sind alle Personen mit einem berechtigten Interesse die Halle zu betreten.

    Dabei ist diese aus der Sicht einer Person erstellt worden, die sich einfach nur in der Werkstatt auffhält.
    Ich bleibe der Einfachheit halber einmal bei den Schuhen:

    Die Person schaut jemandem beim <wasauchimmer> an der Werkbank zu. Der Hammer fällt runter und natürlich auf den Fuß.
    Personen die sich nur selten in der Werkstatt aufhalten, reicht S1. Das sind MA und Besucher, wobei Besucher die Verkehrswege eh nicht verlassen sollen (sofern kein wichtiger Grund vorliegt).


    Ich als Ausbilder (und Sifa) halte mich lange dort auf und es besteht zumindestens theoretisch) die Möglichkeit auf etwas zu treten, das die Schuhsohle penetrieren kann. - Praktisch liegt das aber ganz dicht bei Null.


    Den Teilnehmern würde somit auch S1P reichen. - Allerdings gehen diese auch in Betriebe, um dort ein Praktikum zu absolvieren. Die dortigen Gegebenheiten sind uns nicht bekannt, also nehmen wir das höchste was sinnvoll argumentiert werden kann: S3.
    Sollte ein TN tatsächlich S4 oder S5 benötigen (was bisher nie vorkam), werden diese natürlich beschafft.


    Auch das Essen und Trinken ist generell nicht gestattet und in dieser GBU berücksichtig.
    Das Trinken ist ein wenig "aufgeweicht": Es wird den Ausbildern und TN an den Werkbankarbeitsplätzen (und nur dort) gestattet, wenn die Raumtemperatur über 26°C steigt (vergl. Punkt 4.4 Abs 1 der ASR A 3.5). Die Getränke müssen sich in verschließbaren und unzerbrechlichen Behältern befinden. Grundliegende Hygieneregeln sind einzuhalten.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K ()

  • Ich würde in der Basis nicht schon unterscheiden. Dort nur, was alle betrifft.

    Die Aufgaben der Mitarbeiter, Ausbilder und soweit die Teilnehmer Tätigkeiten ausführen, sollen in der nächsten Stufe betrachtet werden. So hast du bereits eine Staffelung, die sich dann leicht auf die BA stülpen lässt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Micha,


    selbstverständlich geht sowas. Du must dich nicht x mal wiederholen.


    Wenn du das gut machst, kannst du eine Menge überflüssigen Schriftkram in benötigten Einzelanweisungen sparen und somit Arbeit nicht nur vereinfachen, sondern auch die Lesbarkeit und das Verständnis der Einzel BA's signifikant erhöhen.


    Wenn ein MA an einem Schulungstag über, sagen wir mal, 10 Einzelanweisungen spricht, und jedes mal hört er: "Sicherheitsschuhe tragen", dann hast du ihn bei der dritten bereits verloren.


    Ich habe in meiner Karriere auch BA's immer hierarchisch aufgebaut, d.h. so umfassend wie möglich (und sinnvoll) in einer "allgemeinen" für beispielsweise diskrete Arbeitsbereiche. In manchen Fällen stellst du fest, dass du damit schon fertig bist. Meist sind jedoch noch "untergeordnete" Dokumente erforderlich. Hier wird dann aber immer auf das "Mutterdokument" verwiesen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Ich sehe keinen Grund, warum man das nicht machen kann. Allerdings erinnere ich mich aber auch nicht, das schon einmal gesehen zu haben.


    In der OO-Programmierung würde man von "Vererbung von Eigenschften reden": Jede "untergeordnete" BA enthält alles (!) der "übergeordneten" BA und beschränkt sich damit Inhaltlich auf die Punkte, die ZUSÄTZLICH an diesem Arbeitsplatz / bei dieser Tätigkeit zu beachten sind.

    Ich halte es für schwierig umsetzbar .... und auch nicht zielführend


    Was ist eine Betriebsanweisung?

    Eine Betriebsanweisung entsteht aus der Gefährdungsbeurteilung

    und kann / sollte für Unterweisungszweck genommen werden und für die Mitarbeiter zugänglich sein und verstanden werden.

    Ich kann mir nicht vorstellen das das mit deinem System der Fall wäre.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • selbstverständlich geht sowas. Du must dich nicht x mal wiederholen.


    Wenn du das gut machst, kannst du eine Menge überflüssigen Schriftkram in benötigten Einzelanweisungen sparen und somit Arbeit nicht nur vereinfachen, sondern auch die Lesbarkeit und das Verständnis der Einzel BA's signifikant erhöhen.


    Wenn ein MA an einem Schulungstag über, sagen wir mal, 10 Einzelanweisungen spricht, und jedes mal hört er: "Sicherheitsschuhe tragen", dann hast du ihn bei der dritten bereits verloren.

    Haha so gehen die Meinungen auseinander.....:doppelthumbsup:


    Du hast recht an einem Schulungstag muss man sich nicht 10 mal wiederholen ...aber

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Alle bekommen eine global gültige BA für die Halle und eine spezifische BA für die unterschiedlichen Besuchergruppen?

    Man könnte auch sagen, statt einer arbeitsplatzbezogenen BA eine personenbezogene? Why not.


    Du musst dann ja sowieso drei BAs pflegen, wie oben beschrieben.


    Mach doch BAs über zwei Seiten. Vorne der globale Teil, hinten der spezifische. Du musst dann sowieso organisieren, dass jeder wie vorgesehen behandelt wird.


    Wer ISO im Haus hat, kennt doch die mitgeltenden Dokumente.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wenn du das gut machst, kannst du eine Menge überflüssigen Schriftkram in benötigten Einzelanweisungen sparen und somit Arbeit nicht nur vereinfachen, sondern auch die Lesbarkeit und das Verständnis der Einzel BA's signifikant erhöhen.

    <...>

    Ich habe in meiner Karriere auch BA's immer hierarchisch aufgebaut, d.h. so umfassend wie möglich (und sinnvoll) in einer "allgemeinen" für beispielsweise diskrete Arbeitsbereiche. In manchen Fällen stellst du fest, dass du damit schon fertig bist. Meist sind jedoch noch "untergeordnete" Dokumente erforderlich. Hier wird dann aber immer auf das "Mutterdokument" verwiesen.

    Genau das möchte ich erreichen, ja.


    Haha so gehen die Meinungen auseinander.....:doppelthumbsup:


    Du hast recht an einem Schulungstag muss man sich nicht 10 mal wiederholen ...aber

    :) Das nennt man Diskussion und ich habe ja nach Eurer Meinung gefragt!

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Nein, Es gibt nur 1 BA mit dem Hinweis "Pflicht zum tragen von Sicherheitsschuhen".


    Welche Sicherheitsschuhe zu tragen sind, ist Teil der gruppenspezifischen Unterweisung.

    Besucher werden vorab informiert, dass sie mind. S1-Schuhe benötigen.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Nein, Es gibt nur 1 BA mit dem Hinweis "Pflicht zum tragen von Sicherheitsschuhen".


    Welche Sicherheitsschuhe zu tragen sind, ist Teil der gruppenspezifischen Unterweisung.

    Besucher werden vorab informiert, dass sie mind. S1-Schuhe benötigen.

    Ah, jetzt hab ichs verstanden. :)

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich habe das bei uns ähnlich aufgebaut.

    GefB und BA´s haben eine Baumstruktur.


    Es gibt eine z.B. eine Übergeordnete Produktionshalle GefB/BA und dann eine BA für jede Linie (Normalbetrieb/ Störung u. Wartung).


    Aus meiner Sicht können so Informationen unabhängig von Unterweisungen schneller und effizienter nachgeschlagen werden.

    Dieses System hat auch die Einarbeitung sowie die Akzeptanz von BA´s erhöht, wir arbeiten nun mehr mit Bilder, als ständig die gleichen langen Texte zu verwenden wie z.B. Sicherheitsschuhe tragen.

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  • Muß ich in den jeweiligen BA für die einzelnen Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze dann nochmal die Sicherheitsschuhe aufführen

    Wenn es für diese zutrifft und die Tätigkeiten und Arbeitsplätze sich unterscheiden würde ich das schon so sehen. Eine BA informiert die Mitarbeiter knapp und in schriftlicher Form über innerbetriebliche Gefahren durch chemische oder biologische Stoffe bestimmte Maschinen, Arbeitsmittel, Anlagen, Fahrzeuge etc.

    Betriebsanweisungen müssen objekt- und adressatenbezogen sein, d. h. sie regeln ein eingegrenztes Arbeitsfeld, z. B. eine Anlage, ein Verfahren, den Einsatz eines Gefahrstoff, für darin bzw. damit tätige Beschäftigte bzw. Beschäftigtengruppen. Unterschiedliche Adressaten am gleichen Objekt erfordern gegebenenfalls separate Betriebsanweisungen. z. B. Presseneinrichter, Pressenbediener.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Muster - Metallwerkstatt .pdf

    Ich würde dann unter Anwendungsbereich vermerken "Für alle Personen beim Aufenthalt in der Metallwerkstatt"

    Wenn die BA auch für Besucher gelten soll würde ich auch noch anfügen

    " Im Gefahrenbereich der Maschinen und Anlagen dürfen sich keine Besucher aufhalten" etc

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ich hatte das nur schnell aus der Hüfte geschossen.

    Ich würde dann unter Anwendungsbereich vermerken "Für alle Personen beim Aufenthalt in der Metallwerkstatt"


    "Für alle Personen beim Aufenthalt in der Metallwerkstatt" habe ich bereits übernommen. :thumbup:

    Zitat

    Wenn die BA auch für Besucher gelten soll würde ich auch noch anfügen

    " Im Gefahrenbereich der Maschinen und Anlagen dürfen sich keine Besucher aufhalten" etc

    Die Aussage ist richtig (wir haben nur keine Anlagen) aber ich würde es gerne etwas anders ausdrücken.


    "Der Aufenthalt im Gefahrenbereich der Maschinen ist nur den dort tätigen Personen gestattet." sagt das gleiche aus und schließt alle Personen ein.

    Als Ausbilder darf ich trotzdem dazu stoßen, da ich dann ja im Rahmen meiner Funktion als Ausbilder überwachend, korrigierend, bestätigend "an der Maschine" tätig bin. - Und es ist nicht so verbotsmäßig formuliert.


    Wir haben nur eine Säulenbohrmaschine, eine Tischbohrmaschine, einen Schleifbock mit Bandschleifer und eine Metallkreissäge (Langsamläufer).
    Dann noch eine (nicht betriebsbereite) Drehbank und eine (ebenfalls nicht betriebsbereite) Fräse. Die stehen noch OVP in der Werkstatt, und das schon seit ... 2 Jahren? (Ich bin erst ein paar Monate dabei). Natürlich werden die irgendwann in Betrieb genommen werden, ich habe ja was zu basteln.


    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!