Hallo zusammen.
Mich interessieren Eure Meinungen zu meiner Idee ( bzw. Problem, bzw. Frage).
Ich erstelle grade eine Betriebsanweisung (BA) "Aufenthalt in der Werkstatthalle", die für eine ganze Halle gültig ist.
Und zwar für jeden, der sich darin aufhalten möchte oder muss: Mitarbeiter, Chef, Besucher, Schwangere, noch nicht schwangere, Allergiker, Diverse ... JEDEN!
ich nehme Beispielhaft die "Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen" heraus.
Die Schutzklasse ergibt sich wie folgt aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung: Besucher & Mitarbeiter ≥ S1, Ausbilder ≥ S1P, Teilnehmer S3.
(S4 & S5 benötigen wir nicht)
Muß ich in den jeweiligen BA für die einzelnen Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze dann nochmal die Sicherheitsschuhe aufführen oder kann ich mir dieses, zugunsten der Lesbarkeit, sparen?
Schließlich befinden sich alle Arbeitsplätze (in der Halle) in der Halle und beim Ausenthalt dort muss man Sicherheitsschuhe tragen.
Sinngemäß gilt das auch für das Essen und Trinken. - Rauchen generell!!!
Dass das in den Unterweisungen angesprochen werden muss (und wird) ist klar. Es geht nur um die BA
Ich sehe keinen Grund, warum man das nicht machen kann. Allerdings erinnere ich mich aber auch nicht, das schon einmal gesehen zu haben.
In der OO-Programmierung würde man von "Vererbung von Eigenschften reden": Jede "untergeordnete" BA enthält alles (!) der "übergeordneten" BA und beschränkt sich damit Inhaltlich auf die Punkte, die ZUSÄTZLICH an diesem Arbeitsplatz / bei dieser Tätigkeit zu beachten sind.
Ich hoffe, ich habe halbwegs klar machen können, was ich meine.
Die Zeile: >>Die Betriebsanweisung "Aufenthalt in der Werkstatthalle" ist mit gültig<< würde ich in der Rubrik "Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln" ganz oben einfügen.
Ich bin auf Eure Meinungen gespannt.