befähigte Person für Prüfung elektr. AM

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Also Wunsch des Kunden war es eine Bestellungsurkunde für die bP Prüfung elektr. AM zu bekommen.

    • Berufsausbildung check - Informations- und Telekommunikationstechniker
    • Berufserfahrung (eher wage) - 5 Jahre im IT Bereich
    • zeitnah - basteln an PCs
    • Fort/Weiterbildung - bisher keine

    Aufgrund dieser Sachlage habe ich die Bestellungsurkunde zwar als Dokument zur Verfügung gestellt, habe aber meine Bedenken bzgl. der Befähigung der Person bekundet.


    Nun neuer Aspekt: der MA soll nicht an einem Standort dafür zuständig sein, sondern bundesweit


    Da stellen sich mir die Nackenhaare auf. Aber ich finde keine fundierte Argumentationskette, welche ich hier anbringen kann. Vorschläge?!

  • ANZEIGE
  • TRBS 1203 Punkt 3-3.1-Satz 2 und der trifft für den Kollegen wohl nicht zu, also deiner Beschreibung nach

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • TRBS 1203 Punkt 3-3.1-Satz 2 und der trifft für den Kollegen wohl nicht zu, also deiner Beschreibung nach

    Richtig, wie auch Satz 3 und Satz 4...ist halt ein IT Mitarbeiter. Die haben eher mit PC-Hard und Software zu tun als mit elektrischen AM. Daher habe ich die Vorlage erstellt da eingefordert und meine Bedenken zur Auswahl der Person kommuniziert.

  • "Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt in ihrer DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3, ehemals BGV A3) die regelmäßige Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel von der Handbohrmaschine über das Ladekabel bis hin zum Drucker vor. Unternehmen sind außerdem dazu verpflichtet, neben diesen ortsveränderlichen Geräten auch ortsfeste elektrische Maschinen und Anlagen sowie die Gebäudeelektrik in festgelegten Intervallen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. In Paragraf 5 der DGUV V3 ist festgeschrieben, dass die Prüfungen ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft oder durch diese selbst durchzuführen sind.

    Prüfberechtigt nach DGUV V3: Elektrofachkraft

    • Elektrotechnische Berufsausbildung/elektrotechnisches Studium
    • Berufserfahrung
    • Normenkenntnis

    Dabei handelt es sich um sogenannte „befähigte Personen“. Die Vorgaben der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 konkretisieren, wer befugt ist, entsprechende Prüfungen vorzunehmen. Sie schließen eine Prüfung alleine durch „elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)“ explizit aus. Im Rahmen des Prüfablaufs dürfen diese lediglich unterstützende Aufgaben für die Elektrofachkraft übernehmen."


    siehe:


    https://www.piepenbrock.de/blo…arf-nach-dguv-v3-pruefen/


    Also, ich kann dein Bauchweh wirklich verstehen..... in welchen Bereich ist der Kunde den unterwegs? Also, bundesweit DGUV 3 Prüfung mit keiner fachgerechten Ausbildung sehe ich sehr kritisch. Frag doch mal deinen Kunden, was er machen möchte, wenn aufgrund einer falschen Prüfung ein Elektrogerät ein Brand auslöst und die Versicherung nicht zahlen will. Wäre für mich eine Argumantation.

  • ANZEIGE