Hallo zusammen,
gibt es ein Gesetz bzw. Verordnung, die besagt, dass man eine bestehende, prüfpflichtige Blitzschutzanlage an einem Industriebau weiter betreiben muss?
Ich finde in der MBO, LBO nichts.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Klaus
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
gibt es ein Gesetz bzw. Verordnung, die besagt, dass man eine bestehende, prüfpflichtige Blitzschutzanlage an einem Industriebau weiter betreiben muss?
Ich finde in der MBO, LBO nichts.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Klaus
hmm ... solche Sachen findest du eher in der Baugenehmigung bzw. wenn vorhanden, in einer Sonderbauverordnung / - Richtlinie, etc. ...
Für einen Überblick hier ein Lesetipp.
Vielen Dank,
das hilft schon. Wie ich jetzt erfahren habe, wurde für das Gebäude eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt. Vorher ein Kaufhaus (Blitzschutz MUSS) , jetzt eine Werkstatt für Behinderte (Blitzschutz- kein MUSS) aber es muss geklärt werden, ob bestehende Anlagen rückgebaut werden können - Bauamt.
Gruß Klaus
Für Bayern gilt folgendes:
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von äußeren Blitzschutzanlagen ergibt sich aus dem Baurecht. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) fordert im Artikel 44:
„Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung, Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“
In der Betriebssicherheitsverordnung und deren Technischen Regeln werden ebenfalls Forderungen nach der Errichtung von Blitzschutzanlagen aufgestellt. Dieses hat zur Folge, dass beim Neubau eines Gebäudes, bei Bauwerkssanierungen sowie bei maßgeblichen technischen Änderungen im Zuge von An- und Umbauten eine Blitzschutzanlage neu errichtet, umgebaut, angepasst, ergänzt und geprüft werden muss.
https://www.muenchen.de/rathau…rbeugung/Blitzschutz.html
Gruß
Markus
Sorry für die Frage aber... Warum zurückbauen?
Alles anzeigenFür Bayern gilt folgendes:
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von äußeren Blitzschutzanlagen ergibt sich aus dem Baurecht. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) fordert im Artikel 44:
„Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung, Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“
In der Betriebssicherheitsverordnung und deren Technischen Regeln werden ebenfalls Forderungen nach der Errichtung von Blitzschutzanlagen aufgestellt. Dieses hat zur Folge, dass beim Neubau eines Gebäudes, bei Bauwerkssanierungen sowie bei maßgeblichen technischen Änderungen im Zuge von An- und Umbauten eine Blitzschutzanlage neu errichtet, umgebaut, angepasst, ergänzt und geprüft werden muss.
https://www.muenchen.de/rathau…rbeugung/Blitzschutz.html
Gruß
Markus
Hallo,
Danke. Soweit habe ich das auch. Die Frage ist ja....muss ich nach Nutzungsänderung von Verkaufsstätte auf Werkstatt eine bestehende Anlage weiter betreiben.
Sorry für die Frage aber... Warum zurückbauen?
nach neuester Prüfung durch eine Fachfirma, muss die Anlage für 16000€ instand gesetzt werden Bj. 2003....das will die BL nicht zahlen, wenn sie nicht muss.