Richtigkeit von Sicherheitsdatenblättern

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  • Hallo und guten Morgen zusammen,


    Gleich mal Vorab: Sollte diese Frage bereits mal gestellt worden sein, so bitte ich dies zu entschuldigen. :)


    Wenn man sich mit SDB`s auseinander setzt stellt man bzw. stelle ich fest, das diese von den Erstellern, Vertreibern, Herstellern unter Umständen, nach meiner Auffassung, nicht immer korrekt oder plausibel verfasst werden. Das soll nicht heißen das sie gänzlich falsch rüber kommen, aber in teilen fehlt mir die Richtigkeit oder die genaueren Ausführungen. Wie geht Ihr damit um? Ist das SDB vom Ersteller "Gesetz" für Euch und wird so um- und eingesetzt, hinterfragt Ihr auch mal bei den Erstellern wenn es Unstimmigkeiten gibt oder geht Ihr nach dem Motto "Gelesen, zur Kenntnis genommen und zur Seite gelegt" vor?


    Danke schonmal.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


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  • Hi


    der Großteil der Sicherheitsdatenblätter ist inhaltlich nicht korrekt. Deswegen sind Sicherheitsdatenblätter gemäß TRGS 400 immer auf Plausibilität zu prüfen (passen die Inhalte zum Stoff / Stoffgemisch, sind alle vorgeschriebenen Inhalte vorhanden). Dazu bedarf es der nötigen Fachkunde.


    Wenn Mängel auffallen, dann ist der Ersteller des Sicherheitsdatenblatts zu kontaktieren und über die festgestellten Mängel in Kenntnis zu setzen. Theoretisch müsste er das Sicherheitsdatenblatt dann aktualisieren und die Mängel beheben.


    schöne Grüße

  • ......bei Unstimmigkeiten, offenen Fragen, fehlenden Angaben, falschen Angaben usw. - return to sender!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Wenn es sich um ein SDB eines Reinstoffs handelt, hat man in der Regel die Möglichkeit über diverse Datenbanken oder SDB von Wettbewerbern an weiterführende Informationen zu gelangen. Bei Mischungen ist das fast nicht möglich, dann erfolgt Nachfrage beim Lieferanten bzw. Hersteller. Wenn es relativ banale Dinge sind, erfolgt eine Korrektur intern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Theoretisch müsste er das Sicherheitsdatenblatt dann aktualisieren und die Mängel beheben.

    Guten Morgen an die Runde...


    Und da gehen Theorie und Praxis auseinander... ich habe mich hier auch ganz viel mit SDS zu beschäftigen, bei denen sich mir die Haare sträuben. Meldung wird nicht selten komplett ignoriert...

    Ich versuche da auch SDS anderer großer Firmen im Vergleich zu betrachten oder mal bei den Unfallkassen zu recherchieren (GisChem).

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • return to sender funktioniert in der Praxis i.d.R. nicht, weil der Stoff ja nicht ohne Grund bestellt, sondern im Betrieb benötigt wird und heutzutage i.d.R. just-in-time bestellt wird ;). Man kann theoretisch eine Teilsumme des Geldes zurückhalten, bis die mitgelieferten vorgeschriebenen Dokumente passen. Praktisch kann man mit diesem Vorgehen jedoch auch den Lieferanten einfach vergraulen und steht im ungünstigsten Fall ohne Produkt dar oder zahlt ein Vielfaches für das Produkt bei der Konkurrenz. Dieses Vorgehen will also gut überlegt sein (was passiert, wenn der Lieferant wegbricht).


    Und das Problem mit Theorie und Praxis kenne ich auch nur zu gut, wenn der Lieferant nicht will muss man sich in der Praxis halt anderweitig behelfen.

    Ich hatte auch schon den Fall, dass der Lieferant aus China nur ein englisches Sicherheitsdatenblatt mitgeschickt hat und sich weigerte, eine deutsche Übersetzung bereitzustellen (wobei ich persönlich das besser fand, als eine unbrauchbare google-Übersetzung aus China, die mir auch schon bei SDB begegnet ist). Wenn der Empfänger dann mit dem Stoff arbeiten will muss er sich halt selbst um die inhaltlich und fachlich korrekte Übersetzung kümmern.


    Praxistipps sind der Vergleich mit SDB anderer Hersteller / Lieferanten und die Nutzung von Stoffdatenbanken zur Plausibilitätsprüfung. Wobei hier die GESTIS-Stoffdatenbank mein Favorit ist.

  • return to sender funktioniert in der Praxis i.d.R. nicht

    ...kommt darauf an, wie man es in der Praxis handhabt wird. Ist das SDB vor der Bestellung auf dem Tisch, kannst du die Plausibilitätsprüfung und die Substitutionsprüfung vor der "Bestellung" durchführen.

    Wenn ich einen Lieferanten mit Rückfragen zu seinem Produkt "vergraule" muss ich mir Gedanken darüber machen, warum er so reagiert. Im Zweifel würde ich die Finger von der Bestellung lassen. Beim Vergleich mit SDB anderer Lieferanten komme ich bei Gemischen nicht weiter.

    Also return to sender, damit hole ich mir die Antworten auf meine Fragen und räume damit nachweislich Zweifel an der Vollständigkeit und der Richtigkeit des SDB aus.

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ...kommt darauf an, wie man es in der Praxis handhabt wird. Ist das SDB vor der Bestellung auf dem Tisch, kannst du die Plausibilitätsprüfung und die Substitutionsprüfung vor der "Bestellung" durchführen.

    Wenn ich einen Lieferanten mit Rückfragen zu seinem Produkt "vergraule" muss ich mir Gedanken darüber machen, warum er so reagiert. Im Zweifel würde ich die Finger von der Bestellung lassen. Beim Vergleich mit SDB anderer Lieferanten komme ich bei Gemischen nicht weiter.

    Also return to sender, damit hole ich mir die Antworten auf meine Fragen und räume damit nachweislich Zweifel an der Vollständigkeit und der Richtigkeit des SDB aus.

    Ich sehe es genauso,


    in meinem Praktikumsbetrieb wird es genauso gemacht, das setzt natürlich eine gewisse "Expertise" voraus.


    Ich habe es in der Praxis erlebt, das return to sender funktioniert.

  • return to sender funktioniert in der Praxis i.d.R. nicht

    In unserem Betrieb funktioniert das in der Praxis sehr gut. Wir wenden uns bei Rückfragen immer an den "Absender" und erhalten auch bereitswillig Antworten auf unsere Fragen. Das zieht nicht zwangsläufig eine Aktualisierung des SDB nach sich, aber die "Ergänzung" kann auch anderweitig vermerkt werden. Bei uns ist das SDB vor der Lieferung im Betrieb!


    Grüß euch

    der Alex

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  • Da habe ich doch mal eine Zwischenfrage. Wenn ich bei der Plausibilitätsprüfung feststelle, dass das SiDaBla nicht "plausibel" ist (ich will hier nicht von falsch schreiben), dann habe ich doch die Möglichkeit über die Gefährdungsbeurteilung dieses Grade zu rücken? Das heißt, ich gehe in der GBU auf den Passsus im SiDaBla ein, der nicht "zutrifft" ein und korrigiere das über die GBU.

    Das sollte doch möglich sein?

    Sind wir doch mal ehrlich. Welche Möglichkeit habe ich, wenn der Stoff oder das Gemisch für die Produktion benötigt wird oder sogar für zertifizierungsbedürftige Produkte unabdingbar ist?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Da habe ich doch mal eine Zwischenfrage. Wenn ich bei der Plausibilitätsprüfung feststelle, dass das SiDaBla nicht "plausibel" ist (ich will hier nicht von falsch schreiben), dann habe ich doch die Möglichkeit über die Gefährdungsbeurteilung dieses Grade zu rücken? Das heißt, ich gehe in der GBU auf den Passsus im SiDaBla ein, der nicht "zutrifft" ein und korrigiere das über die GBU.

    Das sollte doch möglich sein?

    Sind wir doch mal ehrlich. Welche Möglichkeit habe ich, wenn der Stoff oder das Gemisch für die Produktion benötigt wird oder sogar für zertifizierungsbedürftige Produkte unabdingbar ist?

    Mich würde interessieren über welche spezielle Sachkunde du in diesem Fall verfügst?

  • Bei Mischungen ist das fast nicht möglich, dann erfolgt Nachfrage beim Lieferanten bzw. Hersteller. Wenn es relativ banale Dinge sind, erfolgt eine Korrektur intern.

    hab mir einen account bei GisChem angelegt und mache mir die Arbeit bei ganz dubiosen Angaben das dann mit dem Gemischrechner zu prüfen.

  • Deswegen sind Sicherheitsdatenblätter gemäß TRGS 400 immer auf Plausibilität zu prüfen (passen die Inhalte zum Stoff / Stoffgemisch, sind alle vorgeschriebenen Inhalte vorhanden). Dazu bedarf es der nötigen Fachkunde.

    Genau so sieht das aus. Wurde uns beim letzten BG Kurs (Gefahrstoffe Teil 1) auch nahe gelegt....

    Aber dann kann ich das SDB auch direkt in die Tonne treten und mir die Stoffzutaten anschauen und mit GisChem vergleichen.

    Je nach Gebräu sich 1-3 Stunden Zeit zur Überprüfung nehmen - Nein, so darf das nicht sein.

    Als Kunde, sollte man dem Hersteller vertrauen können..


    Zitat Mick1204

    habe ich doch die Möglichkeit über die Gefährdungsbeurteilung dieses Grade zu rücken? Das heißt, ich gehe in der GBU auf den Passsus im SiDaBla ein, der nicht "zutrifft" ein und korrigiere das über die GBU.

    Das sollte doch möglich sein?


    Nein!!! Du meldest den Fehler dem Hersteller/Vertreiber - außer du kennst dich 110% damit aus

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 ()

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  • Mich würde interessieren über welche spezielle Sachkunde du in diesem Fall verfügst?

    Ich war SiFa in der Chemie.

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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Ich war SiFa in der Chemie.

    Ich hatte vor ein paar Monaten bezgl. Rückfragen zu einem SDB einen Dr. der Chemie als Ansprechpartner. Was soll ich sagen?

    Der Doktortitel war in diesem Fall kein Garant dafür ein SDB vollständig und korrekt zu erstellen. Er hat nachbessern müssen.



    Gruß

    der Alex

  • Ich habe es in der Praxis erlebt, das return to sender funktioniert.

    Habe schon beides erlebt. Absender der völlig uneinsichtig war, bis ich ihm sein Amt für Arbeitsschutz auf den Hals gehetzt habe und einen großen Reinigungsmittelhersteller (der mit dem Griff als Name ;) ), mit dem ich stundenlang über die Wirkung der Borate diskutiert und dabei den Abgleich mit dem SDB durchgeführt habe.

    dann habe ich doch die Möglichkeit über die Gefährdungsbeurteilung dieses Grade zu rücken?

    Ja, das sollte man sogar. Das SDB ist eine Quelle der Erkenntnis, aber nicht die einzige und der Umgang ja auch eine nicht unwesentliche Rolle spielt.

    über welche spezielle Sachkunde du in diesem Fall verfügst?

    Ich, natürlich über die Fachkunde nach DGUV Grundsatz 313-003.

    bei ganz dubiosen Angaben das dann mit dem Gemischrechner zu prüfen.

    Geht, solange die Inhaltsstoffe keine chemische Reaktion eingehen. Öfter wird der Gemischrechner andere Ergebnisse liefern, als der Hersteller, wenn dieser z.B. über Prüfungen am Endprodukt seine Einstufung durchführt. Beides wäre formal zulässig. Wobei der Gemischrechner oder auch die manuelle Variante über die Vorgaben der CLP Verordnung hier durchaus hilfreich sein können.

    Ich hatte allerdings auch schon Fehlberechnungen mit dem Gemischrechner, da in dessen Produktdatenbank falsche Parameter für einen Stoff hinterlegt waren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der SDB Check war mir so bisher nicht bekannt, finde es aber für ein tolles Instrument zur groben Überprüfung, Danke schonmal.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


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  • Absender der völlig uneinsichtig war, bis ich ihm sein Amt für Arbeitsschutz auf den Hals gehetzt habe

    ...das ist gelebte Praxis und bei manchen Absender der einzigste Weg um Gehör zu finden. Funktioniert auch bundesweit in der Regel sehr gut.

    Das findet allerdings nur bei sehr schwierigen Fällen Anwendung und ist in den letzten Jahren immer weniger geworden.


    Ich denke die Fachkunde nach DGUV Grundsatz 313-003 als spezifische Fortbildungsmaßnahme ist eine gute Möglichkeit um eine Beurteilung nach der GefStoffV durchführen zu können. Meine Mitarbeiter sind noch zusätzlich mit der Sachkunde als "Ersteller von Sicherheitsdatenblättern" ausgebildet, obwohl wir keine SDB erstellen. Das schadet nicht, bringt ein Plus an Wissen und sorgt für regelmäßige Fortbildung.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Sachkunde als "Ersteller von Sicherheitsdatenblättern" ausgebildet

    Da muss ich immer wieder an eine Begegnung bei der baua in Dortmund denken, bei der viele Fachexperten gerade das Thema Sachkunde SDB diskutiert haben, denn in der REACH Verordnung ist ja so schön zu lesen: "Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen..."

    Ich habe dem erstaunten Fachkreis dann erklärt, dass mit sachkundiger Person die juristische Person gemeint ist und kein Universalgenie. Einige hielten sich dort für sachkundig, ich nicht, aber ich sagte ich könnte die Fragestellungen koordinieren, denn ich kenne mich im Gefahrstoffrecht und Wasserrecht einigermaßen aus. Abfallrecht auch noch, Gefahrgut eher nicht, schon gar nicht bei Luftfracht und bei vielen Punkten, die im SDB abgefragt werden bin ich überfragt, aber mir ist bekannt, wen ich dazu fragen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...zur "Weiterbildung" ist es durchaus geeignet. Wer bis zur Auffrischung geschlafen hat, bekommt zumindest die Neuigkeiten mit. :Lach:

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!