B.1.1.7 – die „britische“ Variante des Coronavirus- Mitarbeiter + 1 Kontaktpersonen 2 Wochen in Quarantäne

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  • Hallo zusammen,

    habt ihr aufgrund der Mutationen des Virus, u.a die B.1.1.7 – „britische“ Variante, Eure Verhaltensanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen etc. angepasst?

    Mitarbeiter und die 1 Kontaktpersonen müssen hier14 Tage in Quarantäne was dann auch verstärkte personelle Auswirkungen hat.

    Gibt es von den Staatlichen Stellen bzw. den Berufsgenossenschaften schon Handlungshilfen zu den Mutationen mit verschärften Maßnahmen etc. ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • habt ihr aufgrund der Mutationen des Virus, u.a die B.1.1.7 – „britische“ Variante, Eure Verhaltensanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen etc. angepasst?

    Mitarbeiter und die 1 Kontaktpersonen müssen hier14 Tage in Quarantäne was dann auch verstärkte personelle Auswirkungen hat.

    Haben wir nicht....

    1. die Quarantäne ist Sache vom Gesundheitsamt

    2. im Moment gibt es bei uns keine Kontaktpersonen im Betrieb da FFP2 Masken Tragepflicht

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo zusammen,

    habt ihr aufgrund der Mutationen des Virus, u.a die B.1.1.7 – „britische“ Variante, Eure Verhaltensanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen etc. angepasst?

    Mitarbeiter und die 1 Kontaktpersonen müssen hier14 Tage in Quarantäne was dann auch verstärkte personelle Auswirkungen hat.

    Gibt es von den Staatlichen Stellen bzw. den Berufsgenossenschaften schon Handlungshilfen zu den Mutationen mit verschärften Maßnahmen etc. ?

    Moin, wie kelte schon schrieb, das macht das Gesundheitsamt.

    Aber... ich hab mir die letzten Quarantäneschreiben angesehen. Da die MA aus verschiedenen Städten kommen, wechselt die Quarantäne bei KP1 zwischen 10 - 14 Tagen je nach Gesundheitsamt. Also kein Unterschied ob Mutation oder nicht.

    Gruß

  • Moin,

    sehe ich ähnlich wie kelte. Verweis auf "Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu folgen" und fertig. Die permanente Änderung ist schon nervig genug, da kann und will ich nicht auf alle Mutanten reagieren ;)

    Beste Grüße

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  • Wenn jemand aufgrund eines Schnelltestes positiv getestet wird, erbringt ja erst die anschließende PCR genaue Kenntnis vom Erregertyp. Ich glaube aber nicht, dass die Ämter überhaupt schon angepasste Regeln kennen, die vom Erregertyp abhängen.

    Daher wie hier schon gesagt: Einfach verfahren, wie es das Amt vorgibt. Sollten sich mit B.1.1.7 neue Spielregeln ergeben, erfahren wir davon.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,

    Gibt es von den Staatlichen Stellen bzw. den Berufsgenossenschaften schon Handlungshilfen zu den Mutationen mit verschärften Maßnahmen etc. ?

    Bei unserem Gesundheitsamt wurde die Dauer

    der Quarantänezeit von 10 auf 14 Tage erhöht, gilt

    auch für Personen der Kontaktgruppe 1. Diese müssen

    binnen 7 Tage auch zum PCR Test.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Bei uns im Kreisgebiet liegt die Verbreitung der englischen Variante, laut Behördenangaben, bei mittlerweile 60 %.

    Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Gesundheitsämter deutlich stärker reagieren als in der Vergangenheit

    Quarantäne für 200 Beschäftigte in Euskirchen

    Corona-Ausbruch bei Möbelzulieferer

    Behinderten-Werkstätten im Kreis Herford gesperrt

    Das sind m.E. alles Firmen/Institution die recht gut organisiert sind. Also nicht vergleichbar mit den Fällen in der Fleischverarbeitenden-Industrie.

    Bin ja mal gespannt, ob es in der neuen Corona-ArbSchV am 15.03.21 deshalb relevante Änderungen geben wird:/.

    Ich habe unsere GF vorgeschlagen die Maskenpflicht in Räumen (unabhängig von 10m²- und 1,5 m-Regel) aufrecht zu erhalten.

    Gruß

    Harti

  • die Quarantäne ist Sache vom Gesundheitsamt

    Das ist schon klar. Nur ich habe 5 Gesundheitsämter und hierbei 3 verschiedene Quarantäneregelungen .

    Die aufgrund der Mutationen des Virus, u.a die B.1.1.7 Variante , erhöhte Ansteckungsgefahr ist doch überall gleich oder ?

    Gruß tanzderhexen

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  • Die aufgrund der Mutationen des Virus, u.a die B.1.1.7 Variante , erhöhte Ansteckungsgefahr ist doch überall gleich oder ?

    Wir haben auch mehr Gesundheitsämter....und auch ohne der Mutation haben diese immer unterschiedlich gehandelt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,

    schließe mich den Vorschreiebern an. Wir haben auch mehrere GSA und das auch noch in zwei unterschiedlichen Bundesländern.

    Die geen die Marschrichtung vor. Leider jedesmal unterschiedlich.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin in die Runde,

    gestern erreichte uns ein Schreiben vom zuständigen Landratsamt/Gesundheitsamt für unser Werk in Sachsen mit folgendem Kerninhalt:

    "haltet euch bloß an alle Corona-Arbeitsschutz-Regeln. Habt ihr mehr als einen Infektionsfall gleichzeitig im Betrieb , hetzen wir euch die Arbeitsschutzbehörden auf den Hals".

    Das empfinde ich weniger als Unterstützung, als als Androhung des Kriegspfades.

    Gruß

    Harti

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  • Dann hätte ich geantwortet, dass wir in Coronazeiten keinen werksfremden ins Haus lassen. Kundenverkehr nicht zugelassen etc.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • "haltet euch bloß an alle Corona-Arbeitsschutz-Regeln. Habt ihr mehr als einen Infektionsfall gleichzeitig im Betrieb , hetzen wir euch die Arbeitsschutzbehörden auf den Hals".

    Du solltest das Schreiben mal an die Medien weiterleiten

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
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  • Dann hätte ich geantwortet, dass wir in Coronazeiten keinen werksfremden ins Haus lassen. Kundenverkehr nicht zugelassen etc.

    Hallo, Damit wirst du aber wenig Erfolg haben, da das Gewerbeaufsichtsamt Zutrittsrecht hat....

    Wir hatten vor ein paar Wochen, Ausschlaggebend sehr hoher Inzidenzzahlen im Lkr. Besuch von Gewerbeaufsichtsamt. Ich fand dies gar nicht Schlimm sondern sogar Hilfreich. Gefunden hat der wirklich nette Herr natürlich auch ein paar Kleinigkeiten im Zusammenhang mit den betrieblichen Corona-Regeln, aber da kann man ja nachbessern. Der Blick von Aussen ist nicht immer das Schlechteste.

    Hier wäre aber auch der Original-Text Hilfrreich. So wie ich das lese ist dies nur eine Interpretation Deinerseits, oder war der Text genauso verfasst? Wobei ich mir dies von einer Behörde nicht vorstellen kann.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


    Einmal editiert, zuletzt von KaMich (5. März 2021 um 07:28)

  • Hallo Michael,

    anbei ein Auszug aus dem Anschreiben

    Landratsamt.png

    Briefkopf der Behörde habe ich aus Datenschutzgründen weggelassen. Den letzten Absatz empfinde ich schon als direkte Ansage:/

    Zum Thema Arbeitsschutz-Behörde kann ich nur sagen: Zusammenarbeit mit der BG super, mit dem Amt für Arbeitsschutz - na ja

    Gruß

    Harti

    2 Mal editiert, zuletzt von Harti64 (5. März 2021 um 08:49)

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  • Guten Morgen Harti,

    ganz Ehrlich, ich sehe das nicht als Ansage oder Drohung. Sollten vermehrt Fälle Auftreten muss sich nun mal das Landratsamt an die zuständige Behörde wenden. Dieser Vorgang hat zwar hier mit Corona zu tun, aber findet doch bei allen "größeren Ungereimtheiten" Anwendung. Sie holen sich Fachliche Unterstützung zur Kontrolle dazu. Und wie ich im vorhergehenden Post schon geschrieben habe muss das für einen selbst ja nicht das absolut Negative Bedeuten. Vielleicht hat man im eigenen Konzept was übersehen oder vergessen und das Gewerbeaufsichtsamt hilft bei der Verbesserung. Wenn man natürlich gar nix macht oder nur sehr wenig dann kann das auch eine härtere Gangart nach sich ziehen. Ich finde den Brief persönlich also gar nicht so schlimm.

    Aber jeder hat eine andere Sichtweise.;)

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • ich will das Thema nicht weiter ausbreiten. Vielleicht muß man der betreffenden Behörde auch zu Gute halten, dass sie für einen Landkreis in Sachsen zuständig ist, der schon seit Wochen in den Top-Five der 7-Tage-Inzidenz ist.

    Um nochmal auf den Eingangsbeitrag von Tanzderhexen zurückzukommen, zumindest die BG RCI hat da nix neues.

    In den Veröffentlichungen wird noch die textile Mund-Nase-Bedeckung beworben.

    Viele Grüße aus OWL

    Harti