Hallo an Alle,
ich muss aktuell ein ganz großes Drama bearbeiten.
In Nähe des Hauptbüros eines Kunden wurde ein weiterer Bürostandort eröffnet. Nun sind die ersten Kollegen (zwei) am neuen Standort eingezogen. Die Küche ist vom Mobiliar her voll ausgestattet und es gibt einen Herd/Offen, Kühlschrank. Was fehlt ist Geschirr, Kaffeemaschine und die Bereitstellung von Wasser, Kaffee, Zucker, Sahne.
Der Standortleiter ist etwas bockig und hat Google verwendet und meint: "Wir müssen gar nichts machen, da erst ab 11 Leuten eine Küche gestellt werden muss". (ArbStättV Anhang 4.2). Auf die gleiche Idee sind auch die beiden Kollegen gekommen und argumentieren mit selben Datensatz nur Unterpunkt 2 "die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern".
Hier habe ich mich auf die ASR bezogen und darauf verwiesen, dass bei Bürotätigkeit keine Forderungsgrundlage gem. ihrer Argumentation besteht und dass Pausenräume/-bereiche nicht eingerichtet werden müssen, [...]wo es während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen gibt. Ich ihren Unmut aber nachvollziehen kann. Kaffee ist ja das fünfte Element...
Nun fühlen sich die zwei Mitarbeiter benachteiligt und sehen hier einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Das liegt wohl auch daran, dass eine FK ganz witzig sein wollte und meinte, dass die beiden Mitarbeiter ja zum Kaffee trinken im Hauptbüro vorbeikommen können (5min Fußweg).
Was meint ihr dazu?!