Büroküche ohne Kaffeausstattung vs. Gleichbehandlung

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  • Hallo an Alle,


    ich muss aktuell ein ganz großes Drama bearbeiten.


    In Nähe des Hauptbüros eines Kunden wurde ein weiterer Bürostandort eröffnet. Nun sind die ersten Kollegen (zwei) am neuen Standort eingezogen. Die Küche ist vom Mobiliar her voll ausgestattet und es gibt einen Herd/Offen, Kühlschrank. Was fehlt ist Geschirr, Kaffeemaschine und die Bereitstellung von Wasser, Kaffee, Zucker, Sahne.


    Der Standortleiter ist etwas bockig und hat Google verwendet und meint: "Wir müssen gar nichts machen, da erst ab 11 Leuten eine Küche gestellt werden muss". (ArbStättV Anhang 4.2). Auf die gleiche Idee sind auch die beiden Kollegen gekommen und argumentieren mit selben Datensatz nur Unterpunkt 2 "die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern".


    Hier habe ich mich auf die ASR bezogen und darauf verwiesen, dass bei Bürotätigkeit keine Forderungsgrundlage gem. ihrer Argumentation besteht und dass Pausenräume/-bereiche nicht eingerichtet werden müssen, [...]wo es während der Pausen keine arbeitsbedingten Störungen gibt. Ich ihren Unmut aber nachvollziehen kann. Kaffee ist ja das fünfte Element...


    Nun fühlen sich die zwei Mitarbeiter benachteiligt und sehen hier einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Das liegt wohl auch daran, dass eine FK ganz witzig sein wollte und meinte, dass die beiden Mitarbeiter ja zum Kaffee trinken im Hauptbüro vorbeikommen können (5min Fußweg).


    Was meint ihr dazu?!

    Einmal editiert, zuletzt von USI ()

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  • Die Lösung ist doch einfach:
    Es gibt für niemanden mehr Kaffee auf Firmenkosten, private Kaffeemaschinen werden mit Hinweis auf Brandschutz und Hygiene (Biofilme in nicht abnehmbaren Wassertanks) untersagt.


    Oder doch nicht so einfach ... :/

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Klingt ja fast so, als ob die FK keinen Kaffee trinken, oder "HolMa" dafür haben.

    Lese ich das richtig, dass in dem neuen Büro nicht mal ein Wasseranschluss vorhanden ist?

    Bei solchen Knicken in der Struktur frage ich gerne mal, was denn nun billiger wäre... ne Kaffemaschine mit dem dazu gehördenden Kaffee oder der Arbeitsausfall, weil die Leute für den Kaffee irgendwohin latschen.

    Den gesetzlichen Faktor bemühe ich in solchen Fällen nicht, da es hier auch um Wohlgefühl und auch ein Stück um Wertschätzung geht.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Meine Meinung? - Das ganze hat bis jetzt schon mehr gekostet, als die Anschaffung einer Kaffeemaschine...


    • Markenmaschinen sind ab ~ 20 € zu haben.
    • Als "geringwertes Wirtschaftsgut" ist sie innerhalb eines Jahres abschreibungsfähig.
    • Betriebsfrieden für 20 € (zzgl. lfd. Kosten) halte ich für einen guten Deal.

    Was die Ungleichbehandlung angeht, so lautet meine Meinung:
    Standortbezogen werden alle gleich behandelt, whats the problem?


    (An unserem Standort haben wir nur ein Kaffeemaschine. Der nächste Standort hat einen Kaffeevollautomaten und dort arbeiten auch nicht mehr leute wie hier...)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hi,

    sind aus meiner Sicht ganz lustige Kameraden.

    Trinkwasser sollte da sein, wobei in Deutschland (noch) ein Anschluß an das Trinkwassernetzt ausreichend wäre. Sonst ist ja alles da was da sein muss. Der Rest ist "Nice to have" und nicht verbindlich. Ok, doofe FK mit seinem Spruch. Besser wäre hier eine Erklärung gewesen. Das ist nun das Ergebnis. Allerdings würde ich die beiden Klagen lassen. Jeder halbwegs vernünftige Richter wird die Klage abweisen.

    Die ASR gibt hier eine klare Vorgabe, sogar schön mit Grafik. Sollen sie doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verklagen, dass sie nicht mit ihrer Arbeit hinterherkommen. Der Arbeitgeber hat sich an deren Vorgaben gehalten, kann mehr machen, muss aber nicht.

    Leider leben wir heute in einer "Anspruchsteller Gemeinschaft".

    Wie gesagt, meine persönliche Meinung.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Hallo Kollege,


    ob ein Pausenraum nötig ist, regelt die ASR A 4.2.

    Ein Pausenraum oder Pausenbereich ist zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind. Auf einen Pausenraum oder Pausenbereich kann bei Tätigkeiten in Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen verzichtet werden, sofern diese während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Damit wird eine gleichwertige Erholung im Arbeitsraum gewährleistet. Vergleichbare Arbeitsräume können z. B. Registraturen oder Bibliotheken sein.


    MfG

  • Lese ich das richtig, dass in dem neuen Büro nicht mal ein Wasseranschluss vorhanden ist?

    ...nein, das ist alles schick. Mit "Bereitstellung Wasser" war der Kasten Mineralwasser gemeint.


    Es ist eine komplette Küche da, "nur" keine Kaffeemaschine und kein Geschirr/Besteck. Eine leere Küchenzeile mit E-Geräten...


    Das mit dem Weg zum Kaffee habe ich auch erwähnt. Dazu hat man noch keine Stellung bezogen.

    Meine Meinung? - Das ganze hat bis jetzt schon mehr gekostet, als die Anschaffung einer Kaffeemaschine...

    Ja, mein Stundensatz ist höher als die 20,-€ Kaffeemaschine

    Was die Ungleichbehandlung angeht, so lautet meine Meinung:
    Standortbezogen werden alle gleich behandelt, whats the problem?

    Sehe ich ja nicht anders, ich denke hier spielen persönliche Befindlichkeiten mit eine Rolle.

  • Allerdings würde ich die beiden Klagen lassen. Jeder halbwegs vernünftige Richter wird die Klage abweisen.

    ist keine Lösung. Das befeuert den Missmut der Kollegen nur noch mehr. Das trägt auch nicht zu einem produktiven Arbeitsklima bei.


    Denen eine Kaffeemaschine zur Verfügung zu stellen ist doch sehr viel erträglicher, für den Betriebsfrieden und das Arbeitsklima.


    PS: oder ist eine positive Arbeitsleistung etwas nicht gewünscht?

    Einmal editiert, zuletzt von Andrasta () aus folgendem Grund: nachtrag zugefügt

  • Verstehe das Problem nicht.

    Kaffeemaschine selber kaufen lassen, Durch Elektrofachkraft DGUV 3 prüfen lassen und fertig. So handhaben wir das.

    Also wo ist das Problem :45:

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

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  • Verstehe das Problem nicht.

    Kaffeemaschine selber kaufen lassen, Durch Elektrofachkraft DGUV 3 prüfen lassen und fertig. So handhaben wir das.

    Also wo ist das Problem :45:

    Privatgeräte sind nicht zugelassen. Muss schon der AG einkaufen.

  • Privatgeräte sind nicht zugelassen.

    Aha und wie wird denn mit Ladegeräte für private Smartphones und/oder UKW-Empfänger (Radio) verfahren?

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Aha und wie wird denn mit Ladegeräte für private Smartphones und/oder UKW-Empfänger (Radio) verfahren?

    die sind erst recht nicht zugelassen...

    Der Versicherer zeigt mir einen Vogel wenn das Büro wegen Friedas durchgeschmauchten Motorola Ladekabel mit 3-fach Abzweigung gekauft bei A***, abfackelt...


    Dein Arbeitstag hat 8-10 Std., das sollte dein Handyakku deines Privatmobilltelefons aushalten können, sofern nicht den ganzen Tag (neben der Arbeit) geskypt, instagramt, gesichtsbucht und candys gecrusht werden...

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  • Ja, da ist wieder die Nehmerqualität...


    Ich persönlich würde die Entscheidung des AG aussitzen. Hier handelt es sich um eine freiwillige AG Leistung, wenn er Kaffee und Kaltgetränke zur Verfügung stellt (ausgenommen evtl. Wassergestellung bei extrem heißen Temperaturen). Dies würde ich in der Tat den AG auch relativ klar mitteilen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • die sind erst recht nicht zugelassen...

    Der Versicherer zeigt mir einen Vogel wenn das Büro wegen Friedas durchgeschmauchten Motorola Ladekabel mit 3-fach Abzweigung gekauft bei A***, abfackelt...


    Dein Arbeitstag hat 8-10 Std., das sollte dein Handyakku deines Privatmobilltelefons aushalten können, sofern nicht den ganzen Tag (neben der Arbeit) geskypt, instagramt, gesichtsbucht und candys gecrusht werden...

    Und deswegen werden bei uns Privatgeräte einer DGUV 3- Prüfung (Prüfung elektrischer Betriebssicherheit) unterzogen. Jedes privates Gerät wird somit geprüft und kriegt den "E-TÜV" und stellen somit sicher, dass nur einwandfreie Geräte betrieben werden. Diese Prüfung erfolgt bei uns jährlich für alle E-Geräte im Unternehmen.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Ich glaube für dieses Problem gibt es nur eine Lösung, wenn es von beiden Seiten eine Einsicht gibt. Egal was Gesetze sagen, der AG sollte eine Einsicht haben, dass die zwei MA wie gewohnt mal einen Kaffee oder Tee trinken möchten (Gleichstellung, vor allem wenn sie es aus dem vorherigen Büro so kennen).

    Aber auch die MA müssen eine Einsicht zeigen und am Ende sollte man sich auf eine zufriedenstellende Regelung einigen.

    So wie ich das lese, sollen dann ja auch noch andere MA dahin wechseln. Werden das dann mehr als 10, dann kann doch schon vor-investiert werden?!

    Oder man einigt sich dass die Geräte gestellt werden, die MA dann Kaffee / Tee selber bezahlen. oder oder oder.

    Am Besten ist immer ein klärendes Gespräch...

    :010:

  • Moin..


    Ich denke das mit der "Keine Kaffeemaschine" - "keine Gestellung durch den AG" - "keine privaten Geräte" wird dann nach hinten losgehen.

    Ich schaue jetzt mal in meine Kugel und sehe: Die Beschäftigten befinden sich in einem Zustand den sie nicht mögen; sie haben keinen Kaffee. Und der Fußweg zur Hauptgeschäftsstelle (5min) ist denen bei Wind und Wetter zu weit.

    Der Arbeitgeber stellt sich stur. Dann werden sich die Beschäftigten die nicht unter direkter dauerhafter Kontrolle stehen (das Büro ist ja wohl abgelegen und wird nicht dauernd kontrolliert) eine Notlösung suchen. Und um diese nicht so ganz offensichtlich zu machen, wird diese Notlösung "versteckt". Und dann sind wir bei der Kaffeeecke im Schrank, mit einer nicht geprüften, nicht zugelassenen, nicht überwachten Kaffeemaschine + der notwendigen Kabelinstallation und den ganzen dazugehörigen Utensilien. Dann kommt noch ein Wasserkocher dazu. Das Ganze geht über meherere Jahre gut und schleift sich ein. Und irgendwann brennts...


    Und ja... ich spreche da aus Erfahrung. Ich finde diese Kaffeeecken oft genug.


    Und genau da würde ich bei dem Abteilungsverantwortlichen ansetzen. Der soll denen eine einfache Kaffeemaschine hinstellen und die vorher dem Elektriker "vorstellen". Wenn man es dann noch ganz rund machen will, besorgt man noch eine Fliese wo man das draufstellt, damit die Auditoren nicht meckern. Die haben nämlich mal gehört dass alle Kaffeemaschinen auf nichtbrennbare Unterlagen müssen.


    Mike


    achja... ich bin heute wieder böse... so wie meistens. Und leider hab ich bei sowas bösem oft Recht.


    Und noch eins... zu den "privaten Ladegeräten" und Handy laden... Mein PC im Büro verfügt über acht (8) USB Anschlüsse.. + ein USB Hub auf dem Schreibtisch, damit ich nicht immer unter den Schreibtisch kriechen muss.... DORT gibts ganz viel kostenlosen Ladestrom.... und das Ladekabel muss nichtmal geprüft werden.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

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  • Und deswegen werden bei uns Privatgeräte einer DGUV 3- Prüfung (Prüfung elektrischer Betriebssicherheit) unterzogen. Jedes privates Gerät wird somit geprüft und kriegt den "E-TÜV" und stellen somit sicher, dass nur einwandfreie Geräte betrieben werden. Diese Prüfung erfolgt bei uns jährlich für alle E-Geräte im Unternehmen.

    Finde ich gut, aber in der Realität nicht umsetzbar. Ich vermute auch, dass euer Versicherer nichts davon weiß.


    Wie macht ihr das mit der Dokumentation? Erhalten dann alle Privatgeräte eine Inventarnummer?

    Wie sichert ihr ab, dass die Gültigkeit der Prüfung nicht erlischt?


    Bsp. Handyladekabel

    + ich bringe es privat von zu Hause mit, der AG macht den E-TÜV und kennzeichnet es

    + am We ist es zu Hause und in Verwendung (gerollt, gewickelt, vielleicht die Oma mit dem Rollator übers Kabel gefahren, die Katze hat ein Spielzeug gebraucht oder der 2-jährige wollte sehen ob der Strick von diesem Plastikkopf abgeht)

    + am Montag ist das Teil wieder im Büro und wird an Büroeigentum (Steckdose) genutzt


    Sorry, da würden sich mir als AG die Nackenhaare aufstellen. Der Versicherer wird beim Schadensfall das Checkheft in der Tasche lassen. Gibt kein Geld....

    Einmal editiert, zuletzt von USI ()

  • Servus,

    sehr gut erklärt. Der Wildwuchs dieser geheimen Kaffeeecken darf erst gar nicht entstehen. Daher bin ich auch für die einfache Lösung:

    Kaffemaschine durch AG->DGUV A3 -> MA zur Verfügung stellen ->MA ist glücklich, hat Kaffee und kann sich wieder voll der Arbeit zuwenden...

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Achso.. Noch ein Argument... (ich werde gerade warm und hole mal aus...)


    Frag mal den Vorgesetzten wieviel Kaffee er so am Tag trinkt.

    Nehmen wir an, er genemigt sich als guter Vorgesetzter vier am Tag.

    Diese soll er natürlich auch seinen Schergen zubilligen.

    Gehen wir davon aus, dass Beschäftigte im Büro auch außerhalb der Pause Kaffee trinken (Betriebsmittel)


    So... 5 min Fußweg hin, 5 min an der Maschine, 5 min zurück. (macht 15 min für eine Tasse Kaffee)

    15 x 4 = 60 min.

    60 min x 2 Mitarbeiter (wer geht denn den Weg schon alleine!?!?!) = 120 min.

    Das Ganze mal 5 Arbeitstage...

    So... da kommen wir bei einer einfachen Rechnung auf 10 Stunden Kaffee/Fußweg/Woche


    Wie war nochmal der Stundensatz des Mitarbeiters? Und das "nur" weil jemand denen keine Kaffeemaschine hinstellen will?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()