Moin,
ich habe wohl einen Kunden falsch beraten. In der Fragestellung ging es darum, dass in einer Niederlassung kleine Reparaturen (Glühbirnen wechsel, Heizung reparieren etc.) vom Office Management übernommen wird und ob dies nun möglich ist oder auch kleineren Reparaturen von einer Sachkundige Person übernommen werden müssen.
Jetzt habe ich auf die Gewerbeordnung (§14) verwiesen. Hatte aber wohl einen schlechten Tag, da es mir schwerfällt im Nachhinein einen Zusammenhang von GeWo zur Tätigkeit zu schließen. Wo ist mein Gedankenfehler?
Könnt ihr ein wenig Licht ins Dunkle bringen?
Viele Grüße