Genehmigungsscheine auf Baustellen

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  • Wir bauen einen Klinikanbau. Auf der Baustelle ist ein SiGeKo eingesetzt. Jetzt gibt es ja bestimmt eine Buastellenordnung etc.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Müssen Heissarbeiten auf Baustellen mit einen Heissarbeitenschein zusätzlich genehmigt werden? Gefährdungsanalysen gibt. Ob Heißarbeiten dabei sind, weiß ich nicht.
    2. oder ist eine Baustelle Genehmigungsschein-frei.....?
    3. Wer stellt die Genehmigungsschein aus (sofern notwendig) aus? SiGeKo?

    Vorab vielen Dank.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass Heißarbeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Wenn sie innerhalb eines Gebäudes stattfinden, wird besonders genau hingeschaut. Unter freiem Himmel, wenn keine brennbaren Materialien drumherum sind, ist es weniger schwierig.

    Ich musste bisher immer bei der Werkfeuerwehr den Antrag stellen, lag aber auch daran, dass die Brandmeldeanlage in dem Bereich abgeschaltet werden muss. Auf einer Baustelle könnte dies der SiGeKo übernehmen, liegt aber ein wenig in der Baustellenorganisation, wer das am Ende in der Hand hat.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Das liegt in der Hand des Bauherren.

    Meiner Meinung nach sind auch auf den Baustellen entsprechende Erlaubnisscheine sinnvoll, zumal dort ja viele Gewerke parallel arbeiten und somit gegenseitige Gefährdung durchaus vorkommt. Der SiGeKo düfte nicht so oft auf der Baustelle sein, ein Bauleiter bzw. dessen Stellvertretung eigentlich immer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zunächst einmal ist der Bauherr in der Pflicht, der das deligieren kann/sollte.
    Optimalerweise an eine ständig präsente Aufsichtsperson (z.B. Bauleiter, Polier, ...).
    SiGeKo & Sifa können gerne beratend tätig werden

    Nicht vergessen:

    Gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen bei Bränden“ ist auf Baustellen für jedes eingesetzte Heißarbeits-Arbeitsmittel ein geeigneter Feuerlöscher mit mind. 6 Löschmitteleinheiten (LE) vorzuhalten.

    Bitte auch nicht die Brandwache nach Abschluß der Arbeiten vergessen.

    Ganz spontan gefunden:

    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3658

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Bei uns läuft das Freigabeverfahren über den Bauleiter oder Polier vor Ort. Einer der beiden stellt den Heißarbeitsschein für den Ausführenden aus.

    Solange im Rohbau nur der nackte Beton ist und keine Brandlasten und keine Feuergefahr vorhanden ist, wird auf den Heißarbeitsschein verzichtet.

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  • Meiner Meinung nach sind auch auf den Baustellen entsprechende Erlaubnisscheine sinnvoll, zumal dort ja viele Gewerke parallel arbeiten und somit gegenseitige Gefährdung durchaus vorkommt.

    Dafür gibt es ja den SiGe-Plan.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (25. Februar 2021 um 15:05)

  • Dafür gibt es ja den SiGe-Plan.

    Wenn der Plan immer schön aktuell gehalten wird und sich alle Gewerke daran halten, dann ist es ja in Ordnung.

    Die Praxis sieht oft ganz anders aus.

    Nicht vergessen:

    Gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen bei Bränden“ ist auf Baustellen für jedes eingesetzte Heißarbeits-Arbeitsmittel ein geeigneter Feuerlöscher mit mind. 6 Löschmitteleinheiten (LE) vorzuhalten.

    Bitte auch nicht die Brandwache nach Abschluß der Arbeiten vergessen.

    Ja, das vergessen sehr viele.

    Wenn ich mir so unsere Krankenhausbaustelle ansehe, bei der ich nur Gast bin, denn noch ist das Sache des Generalunternehmers. Ich glaube ich könnte ein dickes Buch schreiben mit Dingen, wie man sie nicht macht, aber auf der Baustelle antrifft. Und das wo ich nur ab und zu mal ein paar Dinge im Vorfeld vor Ort ansehe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn Du als

    Wir bauen einen Klinikanbau. Auf der Baustelle ist ein SiGeKo eingesetzt.

    Wenn Du als Sifa des Bauherrn tätig bist würde ich mal vom SiGeKo die Unterlagen (SiGe-Plan, Gefährdungsbeurteilung der Baustelle etc.) zukommen lassen. Dann einen gemeinsamen Termin mit SiGeKo und den zuständigen Bauleiter vereinbaren.

    Dann sollten alle Deine Fragen beantwortet werden können.

    Die Erfahrung zeigt dass Schweiß- und Brennschneidearbeiten vor allem bei Um-oder Erweiterungsarbeiten Ursache von Bränden oder

    sogar Explosionen ( Siehe BASF Unfall) sind.

    Aber auch bei Neubauarbeiten kann der unsachgemäße Umgang beim Schweißen Brände auslösen.

    Das sollte alles in der GFU geregelt sein, also auch was bei Heißarbeiten zu beachten ist.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke für den Tipp. Das habe ich dem Baustellenverantwortlichen vom Baudezernat empfohlen.

    Für mich gilt: Zuständigkeit prüfen. Ich bin also raus aus der Nummer. Den AG habe ich diesbezüglich beraten.

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    Gruß Mick

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  • Hallo,

    1. Müssen Heissarbeiten auf Baustellen mit einen Heissarbeitenschein zusätzlich genehmigt werden? Gefährdungsanalysen gibt.

    Ja, wenn man eine Brandgefahr nicht vollständig ausschließen kann.

    Was man in der Regel nicht ausschließen kann.

    Ja, das vergessen sehr viele.

    Da habe ich eine andere Erfahrung gemacht. Der Feuerlöscher wird

    in der Regel kaum vergessen, dafür aber gerne die Wartung. Nicht

    selten ist diese schon längst abgelaufen, von der Erfüllung der ASR

    A2.2 ganz zu schweigen.

    Eine weitere Problematik hat man bei den Arbeitsgeräten, gerade

    bei Dacharbeiten. Nicht selten sind die Brenner hier so mit

    Bitumen verschmutzt oder generell in einem schlechten Zustand.

    Und letztlich sind es die Arbeiten selbst.

    Typische Beispiele:

    - Dacharbeiten: Alle Materialien (Dämmung, Abdichtungsbahnen

    usw.) werden auf dem Dach gelagert....

    - Gefährliche Überschneidungen: Zum Beispiel Auftrag

    brennender Voranstrich und Aufschweißen der Dachabdichtung.

    Wird die Trocknungszeit nicht eingehalten, kann sich der Voranstrich

    leicht entzünden.

    - Setzen von Staubwänden und dann feuergefährliche Arbeiten,

    ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht verantwortbar.

    usw.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Mick,

    deine Frage wurde schon beantwortet.

    Ich handhabe es immer so, dass ich als externer SiGeKo schon in der Planphase Einfluss auf die Baustellenordnung nehme, hier wird dann das Erlaubnisverfahren fest eingebunden. Die BO ist mit geltendes Dokument aller Beauftragungen und liegen den Verträgen bei.

    Für die Erstellung der ES sind BL oder Polier zuständig, die zuständige Sifa des GU wird als Kontrollmedium mit eingebunden, ich als SiGeKo prüfe stichprobenartig bei Begehung.

    Je nach BV wird es ja sehr umfangreich bei ES:

    • Höhenarbeit
    • Heißarbeiten
    • Arbeiten in engen Räumen
    • Arbeiten an offenen Systemen
    • Hebearbeiten
    • usw.