Schubladen bei Werkzeugschränken...

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  • Hallo zusammen,


    unbestritten ist die Tatsache, das sich bei mehr als einer geöffneten Schublade, eine Gefahr des Klemmens ergibt.

    Auch könnte der Werkzeugschrank bei mehreren geöffneten Schubladen umfallen !?


    Dürfen mehrere Schubladen gleichzeitig zu öffnen sein ?


    Wer von euch kann mir sagen, wo dies geregelt bzw. etwas drüber zu lesen/finden ist ?


    Danke und Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Hallo,

    erste Anlaufstelle für mich ist da die Betriebsanleitung des Werkzeugsschrankes und danach der Gesunde Menschenverstand.

    Bei den meisten Schränken sie ich kenne sind die Schubladen verriegelt, das heißt es kann nur ene geöffnet sein, damit steht er sicher.

    Sollte trotzdem die Gefahr des Kippens besteht oder die Verriegelung fehlt muß er befestigt sein (steht sogar in der Anleitung zu Ikea Kommode)


    Gruß,

    Carsten

  • Und ich hatte schon vermutet, für meine Frage hier gesteinigt zu werden !?


    Es macht mich aber stutzig, das es zu dem Thema des Klemmens in/an Schubladen nichts zu geben scheint !?


    Zumal mir bekannt ist, das ein Auditor dieses bei uns schon mal vor Jahren bemängelt haben soll...


    Egal, dann muß ich heilt weiter suchen.... :(


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Zumal mir bekannt ist, das ein Auditor dieses bei uns schon mal vor Jahren bemängelt haben soll...

    Dann sollte dieser Auditor einmal gefragt werden, aus welcher belastbaren Quelle er seine Mängelbewertung zieht.
    Wie gesagt, ich kenne keine diesbezüglichen rechtlichen Vorgaben - bin aber jederzeit an einer Wissenerweiterung interessiert.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo Udo,


    das Audit ist wohl schon1 - 2 Jahre her und man hat sich anscheinend nicht getraut, dem Auditor genau diese Frage zu stellen (unglaublich)...


    Auch ich möchte nicht dümmer sterben, als ich jetzt bin...


    Sollte ich eine entsprechende Information finden an anderem Ort als hier finden, werde ich zu deiner Wissenserweiterung gerne beitragen wollen !


    Danke erst mal und Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Hallo zusammen,

    eigentlich einfach: Das Standmoment des Schrankes muss größer sein als die Summe der Kippmomente durch die ausgezogen Schubladen (incl. Lagergut).

    Damit wäre es denkbar alle Schubladen auszuziehen - kömmt halt auf deren Masse und die der eingelagerten Sachen an.

    Die SUVA hat eine Checkliste "Regale..."

  • Hallo Uwe,


    danke dir für deine Infos !


    Sehr hilfreich, was du da von der SUVA (aus der Schweiz) lieferst !


    Um in meinem Unternehmen mögliche Schutzmaßnahmen einzufordern/umzusetzen, suche ich allerdings eine Vorschrift (TR od. anderes) für den Deutschen Raum. alles andere würde hier nicht akzeptiert werden...


    Hauptsächlich geht es in meinem speziellen Fall um den Klemmschutz bei zwei oder mehr geöffneter Schubladen.


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • alles andere würde hier nicht akzeptiert werden...

    Dann nimm eben Deine Gefährdungsbeurteilung.

    Wenn Du dazu noch ein deutsches Regelwerk benötigst, wie wäre es mit der TRBS 2111? Dort findest Du entsprechende Vorgaben unter Punkt 4.2

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Bei unseren Werkzeugschränken / -wägen (Garant / Stahlwille / Gedore) ist das Öffnen von mehreren Schubladen gesperrt.

    Sobald man eine offen hat, kann man eine weitere nur öffnen, nachdem die bereits geöffnete geschlossen wird.

  • Dann nimm eben Deine Gefährdungsbeurteilung.

    Wenn Du dazu noch ein deutsches Regelwerk benötigst, wie wäre es mit der TRBS 2111? Dort findest Du entsprechende Vorgaben unter Punkt 4.2

    Hallo AxelS,


    danke dir für deine Hilfe !


    Zwar schon recht allgemein die TRBS2111/Pkt. 4.2 aber ein Versuch wert !


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Zwar schon recht allgemein die TRBS2111/Pkt. 4.2 aber ein Versuch wert !

    Was erwartest Du von einer allgemeinen technischen Regel?

    Die Vorgaben dort sind doch klar und das T-O-P System dürfte auch bekannt sein.

    Es gibt eine Vielzahl an Werkzeugschränken, bei denen eine entsprechende Schubladensicherung vorhanden ist, somit ist doch der Stand der Technik klar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo AxelS,


    ich danke dir noch einmal für deinen helfenden Beitrag !


    Eine Antwort auf deine letzte provokative Frage erspare ich uns hier !


    Ein Problem (meins) ist hier gelöst und auf zum nächsten Problem, ich denke dafür ist diese Plattform gemacht !?


    Danke und Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Eine Antwort auf deine letzte provokative Frage erspare ich uns hier !

    Was ist daran provokant? Die TRBS2111 wurde ja absichtlich so allgemein gehalten, steht ja sogar im Titel. Ein Trend, den es inzwischen schon seit einigen Jahren gibt und der unter "Deregulierung" angepriesen wird. Das hat natürlich Vor- und Nachteile. Es sollte dazu führen, dass die Unternehmer aktiv werden und als zentrales Instrument dient da die Gefährdungsbeurteilung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,


    du hattest vorab geschrieben "die Vorgaben sind doch klar" und eben das sind sie ja nicht, wie du es ja zu letzt geschrieben hast !


    Mir ist der Grund dieser Deregulierung auch bewußt, nur halte ich da pers. nicht viel von. Letztendlich stehlen sich hier gewisse Gremien aus der Verantwortung aber egal, die Basis wird das schon individuell bearbeiten....blablabla...der Job wird nicht einfacher...


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Mir ist der Grund dieser Deregulierung auch bewußt, nur halte ich da pers. nicht viel von. Letztendlich stehlen sich hier gewisse Gremien aus der Verantwortung aber egal, die Basis wird das schon individuell bearbeiten....blablabla...der Job wird nicht einfacher...


    Grüße,


    Heinz

    Gehört jetzt nicht ganz zum Thema, aber: Diese Deregulierung wurde immerhin über Jahrzehnte von den Unternehmen gefordert; und ich halte diese Vorgehensweise für genau die richtige. Ich kann, soll, muß und darf nicht jede Kleinigkeit regeln um den tatsächlich Verantwortlichen jegliches Denken abzunehmen.


    Hier muss man dann schon mal etwas Gehirnschmalz opfern und ganz ehrlich: Ich frage mich tatsächlich, wo in dem angesprochen Fall tatsächlich ein regulierungsbedürftiges Problem vorliegt...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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