Hallo!
Gibt es für ein Unternehmen irgendwelche Schriften / Verordnungen o.ä. auf die er zu achten hat,
wenn dieser plant Betriebsführungen für Besuchergruppen anzubieten.
Ich habe schon in einem anderen Topic bezüglich Besucherausweis gelesen, dass dies eine gute Möglichkeit ist, diese aber unter Hausrecht fällt.
Was gibt es diesbezüglich noch zu beachten?
Danke
LG