Besucher (Betriebsführung) im Unternehmen

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  • Hallo!


    Gibt es für ein Unternehmen irgendwelche Schriften / Verordnungen o.ä. auf die er zu achten hat,

    wenn dieser plant Betriebsführungen für Besuchergruppen anzubieten.


    Ich habe schon in einem anderen Topic bezüglich Besucherausweis gelesen, dass dies eine gute Möglichkeit ist, diese aber unter Hausrecht fällt.


    Was gibt es diesbezüglich noch zu beachten?


    Danke :)


    LG

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  • Was gibt es diesbezüglich noch zu beachten?


    Danke :)


    LG

    DAS obliegt allein der Verantwortung des Betriebes. Hier gilt immer und ausschließlich das Hausrecht.


    Selbstredend sind gültige, rechtliche Regelungen für Besucher genauso bindend wie für eigene Leute. Nur ein Beispiel: Bestimmte Gefahrstoffe müssen vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sein - dies gilt für Mitarbeiter wie Besucher...


    Also: Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen für Besucher definieren und umsetzen. Ob das jetzt in Form einer Verfahrensanweisung oder anderer interner Regelungen geschieht ist relativ egal.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin.


    Ich hab heute mal meinen netten Tag...


    Auszug aus der GB....


    Schädigung

    Besucher der Arbeitsbereiche werden beim Aufenthalt geschädigt oder

    • Mechanische Schädigung

    • Schädigung durch Brand

    • Schädigung durch Gefahrstoffe

    (Besucher z. B. Lieferanten, Bewerber, Vertreter der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsämter)


    Regelwerke

    • Besucher beaufsichtigen, Ansprechpartner zur Verfügung stellen

    • Besucher dürfen keine Anlagen, Anlagenteile, Werkzeuge berühren/führen

    ArbSchG, DGUV V1, § 6 DGUV Vorschrift 1; DGUV Regel 100-001; § 8 ArbSchG; § 15 GefStoffV


    Schutzmaßnahmen

    • Regelwerk für Besucher besteht

    • Besucher werden von Unternehmenskundigen im Unternehmen begleitet; ständig unter Aufsicht

    • Kein Betreten der Gefährlichen Bereiche im Unternehmen

    • Nutzen der Verkehrswege und entsprechenden Wege zwischen den Maschinen und Anlagen

    • Im Alarm/Avakuierungsfall: Aufsuchen des Sammelplatz der besuchten Abteilung und von dort aus zum Sammelplatz der Verwaltung und Rückmeldung beim Empfang


    Unterweisungsthema:

    Besucher in der Abteilung



    und anbei habe ich noch ein Muster für Sicherheitsregeln.... So als Vorlage.


    Schau mal drüber. Vielleicht hilfts.

    Dateien

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Guck dir bitte (morgen) noch mal die Rechtschreibung / Grammatik an.

    Wenn du Rechtschreibfehler findest, darfst du sie gerne behalten. ;)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Guck dir bitte (morgen) noch mal die Rechtschreibung / Grammatik an.

    Sehr geehrter Herr S.O.


    Habe, wie vorgeschlagen den Beitrag auf Fehler geprüft.

    Keine Gefunden.


    Melde Abschluss.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Ist das eine Folge des Restalkohols, Mike?

    Nö. Eher grundlegend. Rechtschreibfehler sind Ausdruck meiner Individualität. Regeln einhalten kann jeder. Zudem hab ich gestern mein Thesaurus verloren...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • :doppelthumbsup:

    Naja, ich verlasse mich bei so etwas nicht auf irgendeine (teils fehlerhafte) Software, sondern ... psst ... nicht verraten, auf ein Buch. Richtig, ein echtes Buch aus bedrucktem Papier, gelb und vorne steht "Duden" drauf. Ich muss das Teil zwar jedesmal unter dem Schreibtischbein wegziehen und den Tisch händisch ausbalancieren ... aber es funktioniert.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • :doppelthumbsup:

    Naja, ich verlasse mich bei so etwas nicht auf irgendeine (teils fehlerhafte) Software, sondern ... psst ... nicht verraten, auf ein Buch. Richtig, ein echtes Buch aus bedrucktem Papier, gelb und vorne steht "Duden" drauf.

    Muss ich dieses Buch jetzt als der Duden, die Dudenin oder das Duden bezeichnen?

    Der Verlag (die Verlagin) scheint ja in letzter Zeit was das Gender Thema angeht Amok zu laufen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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