Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen, der sich mit Gefahrgut ADR auskennt.
Angenommen wir haben einen LKW Dreiachser mit offener Ladefläche mit einem 500l Tank Diesel.
Dieser wird jetzt beladen mit UN3473 Brennstoffzellenkartuschen (Faktor 1) - sagen wir mal insgesamt 600l
Zählt der mögliche Tankinhalt des Dieseltanks dann auch zur Kalkulation oder sind wie unter ADR 1.1.3.3 einfach nicht mit in die Kalkulation einzubringen ?
Denn wenn der Dieselkraftstoff nicht zählt befinde ich mich unter 1.000 Punkte.
Zählt er doch ist ja das volle ADR Programm fällig.
Danke für Eure Hilfe.