Reinigungsmittel und weitere

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  • Morgen zusammen,

    ich hab mal wieder eine Frage bei der ich auf eure Meinungen, Erfahrungen gespannt bin und ob ich da eine Handlungsrichtung ermitteln kann.

    Unsere Kitas und weitere bestellen (bekommen bestellt) Ihre Reinigungsmittel, Bedarfsmittel immer für das gesamte Jahr (Reinigungsmittel für Böden, WC, Waschmittel, Spüli, Desinfektionsmittel, u.a.). Das ganze wird dann gelagert wo Platz ist, da gibt es einen Raum in dem Reinigungsgeräte drin sind aber auch das ein oder andere Regal in das die Mittel dann eingeräumt werden, grade so wie diese dem Einräumer in die Hände fallen.

    Habe da schon die eine oder andere Diskussion gehabt.

    Habt Ihr in diese Richtung schon Erfahrung sammeln können bzgl. Mengen, Zusammenlagerung und Punkte die ich bestimmt vergessen habe. Kann, soll man Gefahrstoffschränken nutzen.

    Erschwerend kommt hinzu das alle 2 Jahre eine Ausschreibung erfolgen muss d.h. das die Mittel dann wechseln oder von einem anderen Lieferanten mit einer anderen Bezeichnung kommen.

    Wäre für Meinungen, Anregungen dankbar.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

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  • Moin

    mal in gute alte TRGS 510 gesehen, Tabelle 1 " extrem entzündbar" ist nicht jedes Desinfektionsmittel, könnte es aber geben, da bist du schon >20 Flaschen im Problembereich...

    Reinigunsmittel das ausläuft..Rutschgefahr...->Auffangwanne ?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (16. Februar 2021 um 11:08)

  • de Uil : Hab ich nachgesehen merke schon das ist keine Sache die mal so schnell geregelt ist, ich werde mir jede Bestellung ansehen müssen.

    Danke dir schon mal.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • Unsere Kitas und weitere bestellen (bekommen bestellt) Ihre Reinigungsmittel, Bedarfsmittel immer für das gesamte Jahr (Reinigungsmittel für Böden, WC, Waschmittel, Spüli, Desinfektionsmittel, u.a.). Das ganze wird dann gelagert wo Platz ist,

    Hier kannst du dich mal etwas einlesen .....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo MaOri,

    das ist wirklich kein einfaches Thema.... Oftmals fährt man natürlich mit einem Gefahrstoffschrank ganz gut, aber das ist nicht immer die Musterlösung. Es stellen sich natürlich auch die Fragen, ob die Kitas immer direkt so eine "Großbestellung" machen müssen?! Die Bestellung verteilt sich dann auf die einzelnen Kitas? Kann man das dann nicht direkt "entzerren"?!

    Beste Grüße

  • Danke. Das sind genau die Fragen mit denen ich mich im Moment beschäftige, da werden noch einige Gespräche mit den jeweilen Beteiligten nötig sein auch um das Verständnis dafür zu wecken. Oft sehen die Reinigungsmittel nicht unbedingt als Gefahrstoff an. Ich denke ich habe einen gangbaren Weg gefunden bis zum Ergebnis wird es aber definitiv einige Zeit dauern.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • Es stellen sich natürlich auch die Fragen, ob die Kitas immer direkt so eine "Großbestellung" machen müssen?! Die Bestellung verteilt sich dann auf die einzelnen Kitas? Kann man das dann nicht direkt "entzerren"?!

    Natürlich nicht.
    Zitat: Die Jahresbestellung muss sein, sonst gibt es keinen Mengenrabatt.
    Zitat: Das sind nur Reinigungsmittel, die jeder auch zu Hause hat, die sind harmlos.

    "Noch Fragen, Kienzle?"

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Safety-Officer : leider stellt sich das genau so dar, in beiden Punkten absolute Zustimmung.

    Natürlich findet eine gewisse Entzerrung statt, trotzdem sind es immer noch verteilt auf die einzelnen Bereiche ein kompletter Jahresvorrat und der will untergebracht sein. Da sind alle Bedarfsmittel in flüssiger, fester und was weiß ich noch in welcher Form dabei des weiteren Textilien und vieles mehr und alles wird in einen "Vorratsraum" gepackt und sollte der nicht reichen (das wird der Fall sein) großzügig auf andere Räumlichkeiten (Erste-Hilfe-Zimmer, usw.) verteilt.

    Das versuche ich in den Griff zu bekommen.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

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  • Kleiner Tipp: "Jahresbestellung" muss nicht "Jahreslieferung" heißen. Ich kann durchaus eine Menge X mit einer entsprechenden Rabattierung bestellen und Abrufkontingente übers Jahr verteilt vereinbaren - alles Verhandlungssache...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (17. Februar 2021 um 11:35)

  • Kleiner Tipp: "Jahresbestellung" muss nicht "Jahreslieferung" heißen. Ich kann durchaus eine Menge X mit einer entsprechenden Rabattierung bestellen und entsprechende Abrufkontingente übers Jahr verteilt vereinbaren - alles Verhandlungssache...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Top |?

  • Genau das ist ein Punkt den ich abklären will ob die verschiedenen Einrichtungen z.B. Quartalsweise abrufen können damit Sie die Möglichkeit haben Ihren Platzbedarf besser zu "managen"

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

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  • Hallo MaOri.

    vor allem anderen würde ich / solltest du die obligatorische Gefährdungsbeurteilung erstellen. Danach lässt sich gegenüber dem Unternehmen wahrscheinlich besser argumentieren, wie die Lagerung / Lagermengen.... neu gestaltet werden kann / muss.


    Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern TRGS 510


    Abschnitt 3

    Gefährdungsbeurteilung

    (1) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 GefStoffV zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird insbesondere auf die TRGS 400 verwiesen.
    (2) Gefährdungen durch die Lagerung von Gefahrstoffen können sich insbesondere ergeben durch
    1. Eigenschaften bzw. Aggregatzustand der gelagerten Gefahrstoffe,
    2. Menge der gelagerten Gefahrstoffe,
    3. Art der Lagerung,
    4. Tätigkeiten bei der Lagerung,